Politik | 30. Oktober 2019

Fristen: Sperrzeitraum teils verschoben

Von Hubert God, BLHV
Eine Aufbringung von Flüssigmist und Jauche in der ersten Novemberhälfte wurde insbesondere im Grünlandgebiet wieder per Allgemeinverfügungen ermöglicht.
In Südbaden haben die meisten Landkreise für Grünland und Dauergrünland den Sperrzeitraum für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff verschoben. Vom 15. November bis 14. Februar darf dann kein Dünger ausgebracht werden. Flächen in Problem- und Sanierungsgebieten von Wasserschutzgebieten sowie in gefährdeten Grundwasserkörpern ( rote Gebiete) sind auf Vorgabe des MLR stets von der verfügten Verschiebung ausgenommen. Folgende Landratsämter haben für die übrige Grünlandfläche eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Verschiebung der Sperrfrist erlassen: Bodenseekreis, Lörrach, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Waldshut.
Im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald gilt die Verschiebung nur für Flächen im Berggebiet sowie in Reiselfingen, Bachheim und Unadingen.
Im Kreis Emmendingen gilt die Verschiebung nur für Flächen in Biederbach, Elzach, Emmendingen, Freiamt, Gutach, Sexau, Simonswald, Waldkirch und Winden.
Die Allgemeinverfügungen sind mit diversen Auflagen versehen. Die Ausbringmenge ist regelmäßig auf 60 kgN/ha begrenzt, im Bodenseekreis auf 45 kgN/ha. Teilweise wird in den jeweiligen Allgemeinverfügungen nach Hangneigung, Gewässerabstand, Grundwasserabstand oder Moorboden differenziert. Die Verfügungen stehen auf den Internetseiten der betreffenden Landratsämter sowie der BBZ.
Für die Aufbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost gilt die Sperrfrist vom 15. Dezember bis 15. Januar. Sie wird von den Allgemeinverfügungen nicht verschoben.
Keine Allgemeinverfügungen haben die Landratsämter Konstanz, Rastatt und Sigmaringen erlassen. Dort gilt also kreisweit für Grünland das Aufbringverbot der Düngeverordnung vom 1. November bis 31. Januar. Hier haben Betriebe die Möglichkeit, per Einzelantrag oder Sammelantrag eine Verschiebung um bis zu vier Wochen zu beantragen.
BLHV fordert Förderangebote

Das EU-Nitrat-Vertragsverletzungsverfahren wird im kommenden Jahr zu einer Verlängerung der Sperrfristen führen, sodass häufig weitere Lagerkapazitäten geschaffen werden müssen. Der BLHV fordert die Landesregierung auf, Förderangebote für den Lagerbau zu verbessern und den Zugang zur Förderung zu erleichtern.