Tierhaltung | 11. Februar 2016

Freiwillige Impfung ab April möglich

Von MLR/red
Tiergesundheitsexperten von Bund und Ländern rechnen mit einer erneuten Einschleppung der Blauzungenkrankheit nach Süddeutschland. Sie raten daher zu einer freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen.
Massive Veränderungen an Nase und Maul durch Blauzungenkrankheit bei einem Lamm.
Durch eine Schutzimpfung könne Blauzungenerkrankungen in Baden-Württemberg erfolgreich vorgebeugt werden, so die Experten. Dies hätten die sehr guten Erfahrungen mit Impfungen beim Ausbruch der Krankheit in Deutschland in den Jahren 2006 bis 2009 gezeigt.
Impfbedarf bis 11. März melden
Tierhalter, die ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, werden gebeten, ihrem Tierarzt bis spätestens 11. März mitzuteilen, wie viele Tiere von welcher Tierart geimpft werden sollen. Diese Informationen werden von der TSK Baden-Württemberg für die Bestellung der erforderlichen Impfstoffe benötigt. Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium schafft derzeit in Abstimmung mit der TSK  die Voraussetzungen, dass Rinder, Schafe und Ziegen im Land voraussichtlich ab Anfang April gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden können. Die TSK wird bei einer Impfung von Rindern und Schafen die Impfstoffkosten einer freiwilligen Impfung vollständig erstatten. Die Tierhalter tragen die Kosten für die Durchführung der Impfung. Diese Vorgehensweise hat sich bereits bei der freiwilligen Impfung in den Jahren 2010 und 2011 etabliert und bewährt. Aufgabe der Bestandstierärzte ist es, bis zum 15. März die TSK  über die Anzahl und Art der zu impfenden Tiere zu informieren, damit die TSK im Anschluss mit den Impfstoffherstellern wegen der benötigten Impfstoffmenge verhandeln kann. Ziel ist, dass  der Impfstoff  bis Anfang April zur Verfügung steht. Wegen der  Gefahr der Einschleppung des Blauzungenvirus BTV 8 aus Frankreich sollte nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut vor allem in den an Frankreich angrenzenden Regionen Baden-Württembergs gegen diesen Virustyp geimpft werden. Damit die Tiere einen wirksamen Impfschutz erhalten, sind sie mit den zur Verfügung stehenden Impfstoffen zweimal im Abstand von drei Wochen zu impfen. Dies gilt auch für Tiere, die bereits in den Jahren 2008 bis 2011 geimpft wurden. Die Erfassung der geimpften Tiere in der HIT-Datenbank  bzw. durch die Veterinärämter ist wichtig für einen möglichen Transport dieser Tiere aus einer eventuell einzurichtenden Restriktionszone im Falle einer amtlichen Feststellung des Ausbruchs dieser Erkrankung.
Gefahr der Einschleppung ist hoch
Entzündliche Veränderung der Zitzenhaut durch BTV-Infektion
Das Bundesforschungsinstitut für Tierkrankheiten hat in seiner Risikobewertung vom November 2015 die Wahrscheinlichkeit für eine Einschleppung des Virus nach Deutschland vor allem über Gnitzen (Stechmücken) mit dem Wind als hoch eingestuft und befürchtet eine hohe Erkrankungsrate bei den empfänglichen Tieren (s. BBZ 50, S. 27).
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin kommt in ihrer Empfehlung vom 2. Februar zum Schluss, dass eine effektive Bekämpfung der Blauzungenkrankheit nur durch die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen möglich ist. Die Gutachter kommen zum Ergebnis, die Impfung vermittle einen sicheren Schutz, sei weitgehend nebenwirkungsfrei und daher uneingeschränkt empfehlenswert. Diese Einschätzung wird durch die Experten im Land geteilt. Bei der Auswertung der Impfaktionen 2008 bis 2010  in Baden-Württemberg konnte statistisch kein Anstieg der Fehlgeburten als Folge der Impfungen nachgewiesen werden.
Baden-Württemberg am gefährdetsten
Bei einem möglichen Ausbruch im Land oder in angrenzenden Regionen können Ausnahmen von den vorgesehenen Transportbeschränkungen aus den Restriktionszonen nur für Tiere genehmigt werden, die wirksam gegen den Erreger geschützt sind. Dies gilt insbesondere auch für den Transport von Kälbern aus Baden-Württemberg in andere Regionen. Bei Feststellung des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit würden nach EU-Recht Sperrzonen mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern festgelegt. Bei einem Ausbruch der Tierseuche im grenznahen Ausland würde sich die Sperrzone grenzübergreifend auch auf deutsches Gebiet erstrecken. Aktuell zeichnet sich ab, dass Baden-Württemberg als erstes Bundesland betroffen sein könnte und die Folgen für den Handel – Verbot des Verbringens von Tieren in (noch) freie Gebiete – sehr viel deutlicher zu spüren wären als in den Jahren 2007 und 2008. Bei weiteren Fragen können die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst der TSK,  praktizierende Tierärzte sowie die Verbände Auskunft geben.
Die Erkrankung
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragene Viruserkrankung der Rinder, Schafe und Ziegen. Ausgelöst wird sie durch das Blauzungenvirus (engl. Bluetongue virus, kurz BTV). Die Krankheit äußert sich vor allem durch Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Entzündungen im Zitzenbereich, Lahmheiten, vermehrten Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Besonders bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul heraushängen. Vor allem bei Schafen und Ziegen kann es zu schweren Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine Impfung möglich.