Waldwirtschaft | 22. Oktober 2020

Forstförderung: Noch 13 Millionen Euro Bundesmittel drohen ungenutzt zu verfallen

Von red
Die Förderung von Zuwendungen für die Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen – Kalamitäten – im Wald nach der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft wurde bisher nicht ausgeschöpft.
Ein Spezialtransporter lädt Holz zum Abtransport aus dem Wald.
Die Landesforstverwaltung (LFW) mit Sitz im Regierungspräsidium Freiburg, Forstdirektion, zuständig für alle kommunalen und privaten Waldflächen, weist die unteren Forstbehörden und Waldeigentümer auf Folgendes hin:
„Für Teil F der Verwaltungsvorschrift (VwV) Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) stehen im Jahr 2020 rund 22 Millionen Euro an Kassenmitteln zur Verfügung, davon anteilig rund 13 Millionen Euro an Bundesmitteln – sogenannte GAK-Mittel. Diese Bundesmittel verfallen, wenn sie vom Land Baden-Württemberg bis Ende November/Anfang Dezember 2020 nicht zur Auszahlung gebracht werden. Daneben stehen noch rund 16 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2021 abrufbereit für Anträge, die noch 2020 bewilligt werden, aber erst 2021 zur Auszahlung kommen.”
 Die Forstdirektion Freiburg fordert die unteren Forstbehörden auf, einen Schwerpunkt auf die Bearbeitung der Förderanträge zu legen.
Gefördert werden bekanntlich die Aufarbeitung von Schadholz, der Transport und die Lagerung und die Entrindung von Schadholz, das Hacken von Schadholz oder befallsgefährdetem Holz, die Lagerung von Schadholz in Nasslagern und das Monitoring von Borkenkäferschäden.
Die Zeit drängt
Das Referat 82 der LFW – Forstliche Förderung – will, in enger Zusammenarbeit mit den unteren Forstbehörden und Forstämtern, den bereitgestellten Kassenmittelrahmen maximal ausschöpfen und damit die Waldeigentümer in Baden-Württemberg in der aktuellen Kalamitätssituation bestmöglich unterstützen.
Unabhängig von Teil F der VwV NWW sollen Förderanträge aus den weiteren Förderbereichen, deren Bewilligung und/ oder Auszahlung noch in diesem Jahr notwendig wird, prioritär  bearbeitet werden, zum Beispiel die Förderung der Herbstpflanzung 2020. Aufgrund der Arbeitseffizienz an den unteren Forstbehörden und am Referat 82 ist danach der Schwerpunkt auf die Förderanträge des Teils F der VwV NWW zu legen.
Bis 27. November Anträge einreichen
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP), Referat 82, Forstliche Förderung, empfiehlt dringend, möglichst viele Einzelanträge in Form von Sammelanträgen zu bündeln. Sammelantragsberechtigt sind FBGen, kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts und zuwendungsberechtigte private Waldbesitzer.
Hintergrund ist das begrenzte Zeitbudget. Sammelanträge machen wenig Bearbeitungsaufwand im Vergleich zu Einzelanträgen. Damit kann die Behörde in Summe mehr Anträge genehmigen und kommt damit dem gemeinsamen Ziel des Ausschöpfens der zur Verfügung stehenden Fördermittel näher.
Der auf den 27. November 2020 festgesetzte Annahmeschluss für Anträge ist verbunden mit einer Zusage, dass alle bis dahin eingegangenen Anträge voraussichtlich noch dieses Jahr zur Auszahlung gebracht werden. Aber dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn bis dahin kontinuierlich Anträge eingehen und zudem die Möglichkeiten der Sammelantragstellung voll ausgeschöpft werden. Wenn das RP – wie im letzten Jahr zum Stichtag Ende November – wieder mit Anträgen quasi überflutet wird, ist das nicht realisierbar.
Wichtig ist, dass die Anträge vollständig vorliegen, das heißt mit dem Verwendungsnachweis – insbesondere Aufarbeitungshilfe, Transport und Lagerung, Entrindung und Hacken. Je vollständiger die Anträge bei der Forstdirektion in Freiburg eingehen, desto schneller können sie weiter bearbeitet werden.
Alle Anträge, welche spätestens bis Freitag, dem 27. November 2020, bei der Forstdirektion Freiburg eingehen, können voraussichtlich noch in diesem Jahr zur Auszahlung gebracht werden.
Den unteren Forstbehörden werden verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt. Außerdem sollen im Rahmen von Onlineveranstaltungen Schulungen erfolgen. Die Forstdirektion unterstützt also die unteren Forstbehörden bei der Bearbeitung der Förderanträge.
Der BLHV begrüßt, dass die Forstdirektion darauf achtet, dass Fördermittel, die zur Verfügung stehen, auch von den betroffenen Waldbesitzern abgerufen werden. Angesichts des großen Anfalls von Schadholz im gesamten mittleren und südlichen Schwarzwald sei sicherlich der finanzielle Bedarf für diese Fördermittel gegeben.