Forstförderung: Noch 13 Millionen Euro Bundesmittel drohen ungenutzt zu verfallen
Die Forstdirektion Freiburg fordert die unteren Forstbehörden auf, einen Schwerpunkt auf die Bearbeitung der Förderanträge zu legen.
Gefördert werden bekanntlich die Aufarbeitung von Schadholz, der Transport und die Lagerung und die Entrindung von Schadholz, das Hacken von Schadholz oder befallsgefährdetem Holz, die Lagerung von Schadholz in Nasslagern und das Monitoring von Borkenkäferschäden.
Unabhängig von Teil F der VwV NWW sollen Förderanträge aus den weiteren Förderbereichen, deren Bewilligung und/ oder Auszahlung noch in diesem Jahr notwendig wird, prioritär bearbeitet werden, zum Beispiel die Förderung der Herbstpflanzung 2020. Aufgrund der Arbeitseffizienz an den unteren Forstbehörden und am Referat 82 ist danach der Schwerpunkt auf die Förderanträge des Teils F der VwV NWW zu legen.
Hintergrund ist das begrenzte Zeitbudget. Sammelanträge machen wenig Bearbeitungsaufwand im Vergleich zu Einzelanträgen. Damit kann die Behörde in Summe mehr Anträge genehmigen und kommt damit dem gemeinsamen Ziel des Ausschöpfens der zur Verfügung stehenden Fördermittel näher.
Der auf den 27. November 2020 festgesetzte Annahmeschluss für Anträge ist verbunden mit einer Zusage, dass alle bis dahin eingegangenen Anträge voraussichtlich noch dieses Jahr zur Auszahlung gebracht werden. Aber dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn bis dahin kontinuierlich Anträge eingehen und zudem die Möglichkeiten der Sammelantragstellung voll ausgeschöpft werden. Wenn das RP – wie im letzten Jahr zum Stichtag Ende November – wieder mit Anträgen quasi überflutet wird, ist das nicht realisierbar.
Alle Anträge, welche spätestens bis Freitag, dem 27. November 2020, bei der Forstdirektion Freiburg eingehen, können voraussichtlich noch in diesem Jahr zur Auszahlung gebracht werden.
Den unteren Forstbehörden werden verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt. Außerdem sollen im Rahmen von Onlineveranstaltungen Schulungen erfolgen. Die Forstdirektion unterstützt also die unteren Forstbehörden bei der Bearbeitung der Förderanträge.
Der BLHV begrüßt, dass die Forstdirektion darauf achtet, dass Fördermittel, die zur Verfügung stehen, auch von den betroffenen Waldbesitzern abgerufen werden. Angesichts des großen Anfalls von Schadholz im gesamten mittleren und südlichen Schwarzwald sei sicherlich der finanzielle Bedarf für diese Fördermittel gegeben.