Waldwirtschaft | 19. November 2020

Finanzielle Unterstützung vom Bund läuft an

Von der Redaktion
Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft kann ab 20. November die finanzielle Unterstützung für Waldeigentümer aus der Bundeswaldprämie fließen.
Die Beseitigung von Waldschäden kostet die Eigentümer viel Geld.
Insgesamt stehen 500 Millionen Euro Fördermittel des Bundes zur Verfügung, um die Waldbesitzer direkt zu unterstützen. Diese Hilfen sollen ab Ende der Woche abgerufen werden können – die von Bundesministerin Julia Klöckner gezeichnete Förderrichtlinie soll am Freitag, dem 20. November im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt.
Wichtige Details
Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 Euro pro Hektar und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens einen Hektar Waldfläche besitzen. Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen. Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf www.bundeswaldpraemie.de.
Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt.
Weitere Unterstützung
Die Nachhaltigkeitsprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpakets „Wald und Holz” in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro. Die restlichen 200 Millionen Euro sind vorgesehen für Investitionen in die moderne Forst- und Holzwirtschaft und um das Bauen mit Holz zu fördern, erklärt das Ministerium. Bereits Anfang November sei aus diesen Mitteln ein Programm in Höhe von 50 Millionen Euro gestartet, mit dem Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Anlagen und Bauten gefördert werden, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen.
Die Nachhaltigkeitsprämie und das Investitionsprogramm ergänzen die bereits vom BMEL und den Ländern auf den Weg gebrachten Hilfen für den Wald im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) in Höhe von rund 800 Millionen Euro. Davon entfällt der Hauptanteil mit 478 Millionen Euro auf den Bund. Die GAK-Hilfen werden sehr gut angenommen und kommen auf der Fläche an, reichen aber angesichts der massiven Waldschäden nicht aus, heißt es in der Mitteilung.
Investitionsprogramme für Wald und Holz
Wie das Büro des CDU-Politikers und Mitgliedes des Bundestages Christian Natterer mitteilt, soll das bereits laufende  Investitionsprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro den Zugang der Betriebe zu moderner Technik und IT-Unterstützung erleichtern. Zum 1. November war der erste Teil unter dem Titel „Investitionsprogramm Wald” gestartet. Er wird von der Landwirtschaftlichen Rentenbank umgesetzt. Hier erhalten private und kommunale Waldbesitzer, forstliche Zusammenschlüsse, forstliche Dienstleister und Forstbaumschulen bis zu 40 % Zuschüsse zu Investitionen in IT-Ausstattungen und digitale Anwendungen, Technik zur Holzernte und -bearbeitung, zur mobilen Rundholzvermessung, Investitionen in moderne Arbeitssicherheit oder auch in Gebäude.
Die entsprechende Förderrichtlinie wurde bei der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung eingereicht. Bis zum Abschluss des Verfahrens wird die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt. Weitere Informationen dazu sind zu finden auf der Seite www.rentenbank.de > Förderangebote > Bundesprogramm > Waldwirtschaft.
Geld für Bauen mit Holz – aber klimafreundlich
Ergänzend zu den bisher genannten Unterstützungen soll es bald eine Richtlinie zur Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz geben, teilt das Büro Natterer weiter mit. Hierfür stünden bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel sei eine beschleunigte Entwicklung, Einführung und Verbreitung von innovativen Technologien, Verfahren und Produkten. Es gehe aber auch darum, den Holzbau auch im großvolumigen, mehrgeschossigen Bauen gleichberechtigt zu etablieren. Dazu sollen Beratungsleistungen und Innovationscluster im Bereich Holzbau gefördert werden. Hierzu soll der notwendige Wissens-, Innovations- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Praxis durch eine bessere Vernetzung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Institutionen, Wissenschaft und Forschung unterstützt werden. Die Richtlinie befindet sich derzeit in der Abstimmung und soll von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) als Projektträger umgesetzt werden.
 
Relevanz von De-minimis-Hilfen
Nach Auskunft des CDU-Politikers und Bundestagsabgeordneten Christian Natterer wird der Ausgleich von Bestandes- und Einnahmeverlusten bis zu 200000 Euro gemäß den EU-De-minimis-Subventionsgrenzen gezahlt. Die Verluste werden auf nationaler Ebene durch das Thünen-Institut eingeschätzt und auf die Waldfläche umgelegt. Waldbesitzer müssen daher ihre jeweiligen Verluste nicht nachweisen. Ein Nachweis über die in den letzten drei Jahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen wird erforderlich sein. Wie das Büro von Natterer weiter mitteilt, ist die Zahlung an eine Zertifizierung nach PEFC, FSC oder einem vergleichbaren Standard gebunden, der über den gesetzlichen Standard hinausgeht. Unklar sei momentan, ob auch die Zertifizierung einer FBG genügt, damit ihre Mitglieder anspruchsberechtigt sind. Christian Natterer ist Nachfolger von Armin Schuster, Lörrach.