Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft kann ab 20. November die finanzielle Unterstützung für Waldeigentümer aus der Bundeswaldprämie fließen.
Die Beseitigung von Waldschäden kostet die Eigentümer viel Geld.
Insgesamt stehen 500 Millionen Euro Fördermittel des Bundes zur Verfügung, um die Waldbesitzer direkt zu unterstützen. Diese Hilfen sollen ab Ende der Woche abgerufen werden können – die von Bundesministerin Julia Klöckner gezeichnete Förderrichtlinie soll am Freitag, dem 20. November im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt.
Wichtige Details
Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 Euro pro Hektar
und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens
einen Hektar Waldfläche besitzen. Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen. Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf
www.bundeswaldpraemie.de.
Die
Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich
um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt.
Weitere Unterstützung
Die Nachhaltigkeitsprämie ist ein Teil des
Corona-Konjunkturpakets „Wald und Holz” in Höhe von insgesamt
700 Millionen Euro. Die restlichen 200 Millionen Euro sind vorgesehen
für Investitionen in die moderne Forst- und Holzwirtschaft und um das
Bauen mit Holz zu fördern, erklärt das Ministerium. Bereits Anfang
November sei aus diesen Mitteln ein Programm in Höhe von 50 Millionen
Euro gestartet, mit dem Investitionen in IT-Hard- und Software,
Maschinen, Geräte, Anlagen und Bauten gefördert werden, die in der
nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz
kommen.
Die Nachhaltigkeitsprämie und das Investitionsprogramm
ergänzen die bereits vom BMEL und den Ländern auf den Weg gebrachten
Hilfen für den Wald im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz (GAK) in Höhe von rund 800 Millionen Euro. Davon entfällt
der Hauptanteil mit 478 Millionen Euro auf den Bund. Die GAK-Hilfen
werden sehr gut angenommen und kommen auf der Fläche an, reichen aber
angesichts der massiven Waldschäden nicht aus, heißt es in der
Mitteilung.
Investitionsprogramme für Wald und Holz
Wie das Büro des
CDU-Politikers und Mitgliedes des Bundestages Christian Natterer
mitteilt, soll das bereits laufende Investitionsprogramm in Höhe von
50 Millionen Euro den Zugang der Betriebe zu moderner Technik und
IT-Unterstützung erleichtern. Zum 1. November war der erste Teil unter
dem Titel „Investitionsprogramm Wald” gestartet. Er wird von der
Landwirtschaftlichen Rentenbank umgesetzt. Hier erhalten private und
kommunale Waldbesitzer, forstliche Zusammenschlüsse, forstliche
Dienstleister und Forstbaumschulen bis zu 40 % Zuschüsse zu
Investitionen in IT-Ausstattungen und digitale Anwendungen, Technik zur
Holzernte und -bearbeitung, zur mobilen Rundholzvermessung,
Investitionen in moderne Arbeitssicherheit oder auch in Gebäude.
Die
entsprechende Förderrichtlinie wurde bei der Europäischen Kommission zur
beihilferechtlichen Genehmigung eingereicht. Bis zum Abschluss des
Verfahrens wird die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt. Weitere
Informationen dazu sind zu finden auf der Seite
www.rentenbank.de >
Förderangebote > Bundesprogramm > Waldwirtschaft.
Geld für Bauen mit Holz – aber klimafreundlich
Ergänzend zu den bisher genannten
Unterstützungen soll es bald eine Richtlinie zur Förderung des
klimafreundlichen Bauens mit Holz geben, teilt das Büro Natterer weiter
mit. Hierfür stünden bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel sei
eine beschleunigte Entwicklung, Einführung und Verbreitung von
innovativen Technologien, Verfahren und Produkten. Es gehe aber auch
darum, den Holzbau auch im großvolumigen, mehrgeschossigen Bauen
gleichberechtigt zu etablieren. Dazu sollen Beratungsleistungen und
Innovationscluster im Bereich Holzbau gefördert werden. Hierzu soll der
notwendige Wissens-, Innovations- und Technologietransfer zwischen
Wissenschaft und Praxis durch eine bessere Vernetzung der Zusammenarbeit
zwischen Unternehmen, Institutionen, Wissenschaft und Forschung
unterstützt werden. Die Richtlinie befindet sich derzeit in der
Abstimmung und soll von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
als Projektträger umgesetzt werden.
Relevanz von De-minimis-Hilfen
Nach Auskunft des CDU-Politikers und Bundestagsabgeordneten Christian Natterer wird der Ausgleich von Bestandes- und Einnahmeverlusten bis zu 200000 Euro gemäß den EU-De-minimis-Subventionsgrenzen gezahlt. Die Verluste werden auf nationaler Ebene durch das Thünen-Institut eingeschätzt und auf die Waldfläche umgelegt. Waldbesitzer müssen daher ihre jeweiligen Verluste nicht nachweisen. Ein Nachweis über die in den letzten drei Jahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen wird erforderlich sein. Wie das Büro von Natterer weiter mitteilt, ist die Zahlung an eine Zertifizierung nach PEFC, FSC oder einem vergleichbaren Standard gebunden, der über den gesetzlichen Standard hinausgeht. Unklar sei momentan, ob auch die Zertifizierung einer FBG genügt, damit ihre Mitglieder anspruchsberechtigt sind. Christian Natterer ist Nachfolger von Armin Schuster, Lörrach.