EuGH urteilt, dass Deutschland FFH-Wiesen nicht genug schützt
Der EuGH hat nun entschieden, dass sich die genannten Lebensraumtypen in Deutschland in einem „ungünstigen” Erhaltungszustand befinden. Das hatte die EU-Kommission in dem 2019 eröffneten EU-Vertragsverletzungsverfahren beklagt. Die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten im Rahmen des Natura-2000-Netzes zum Schutz und zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensräumen zum Schutz der Biodiversität, hieß es bereits in der 2021 eingereichten Anklage. Hierbei hatte es sich um den vorerst letzten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gehandelt.
Die Richter urteilten nun, dass Deutschland seiner Verpflichtung nicht nachkomme, einer Verschlechterung dieser Lebensraumtypen entgegenzuwirken. Vielmehr seien diese Lebensraumtypen in den vergangenen Jahren an verschiedensten Standorten erheblich kleiner geworden oder sogar völlig verschwunden. Das Urteil nennt als Gründe hierfür vor allem „nicht nachhaltige Agrarpraktiken”.
Nicht einverstanden zeigte sich der EuGH mit dem Anklagepunkt der EU-Kommission, wonach die Bundesrepublik es versäumt habe, die Daten zu Gebieten mit diesen Lebensraumtypen regelmäßig zu aktualisieren. Dies hatte die Kommission mit der FFH-Richtlinie begründet. Juristisch ist dieses Argument den Richtern zufolge jedoch nicht stichhaltig.
Vertragsnaturschutz einzige Option |
Der Deutsche Bauernverband (DBV) moniert das Urteil des EuGH, demzufolge Deutschland seltene Grünlandtypen besser schützen muss (siehe oben). Nur durch die Landwirtschaft und durch eine wirtschaftliche Nutzung seien entsprechende Grünlandtypen dauerhaft zu erhalten. Vertragsnaturschutz sei die einzige Option. Kritik am mangelnden Schutz vor allem in Baden-Württemberg kommt vom NABU. Im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie schützenswerte Grünlandbiotope sind nur durch die landwirtschaftliche Nutzung entstanden. Darauf weist der Fachbereichsleiter Umwelt und Nachhaltigkeit beim DBV, Steffen Pingen, hin. „Ordnungsrecht, Auflagen und Verbote sind Gift für den Erhalt extensiver Biotope, der kooperative Weg über Vertragsnaturschutz ist die einzige Option”, betont Pingen. Mit Kritik an der deutschen Regierung spart Pingen nicht. Dem DBV-Umweltfachbereichsleiter zufolge ist es „vollkommen inakzeptabel”, dass die Bundesregierung es nicht vermocht hat, die Verurteilung durch den EuGH abzuwenden. Seiner Auffassung nach hätte man den EuGH und die klageführende EU-Kommission überzeugen müssen, dass es sich nur in einem sehr geringen Umfang um reale Flächenverluste von FFH-Flachlandmähwiesen und FFH-Bergmähwiesen handele. Erinnert wird daran, dass die in Rede stehenden FFH-Lebensraumtypen mit insgesamt rund 100000 ha nur rund zwei Prozent des gesamten Grünlandes in Deutschland ausmachen würden. In ein anderes Horn stößt dagegen der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in Baden-Württemberg. Laut dem Verband hat das Bundesland insgesamt über 62700 ha Mähwiesen. Das entspreche knapp 40 Prozent der Mähwiesenfläche Deutschlands. Das Land Baden-Württemberg habe damit eine besondere Verantwortung, um den Verlust dieser Lebensräume zu stoppen und die artenreichen Wiesen wiederherzustellen. |