Pflanzenbau | 26. November 2015

FAKT und Greening nicht immer wirtschaftlich

Von Heinrich von Kobylinski
Am Ende des ersten Anbaujahres mit Greening und FAKT befasste sich die Pflanzenbauliche Vortragstagung in Sindelfingen mit dem Thema. Es ging um die Umsetzung in der landwirtschaftlichen Praxis, die teils mangelhafte Wirtschaftlichkeit und die Folgerungen, die daraus zu ziehen sind.
Dr. Volker Segger, Abteilungsleiter Betriebswirtschaft bei der LEL Schwäbisch Gmünd.
Dr. Volker Segger von der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) in Schwäbisch Gmünd fasste zunächst die Anbauentscheidungen der baden-württembergischen Landwirte zusammen: Die Verpflichtung für alle Bewirtschafter über 15 ha Ackerland zur Bereitstellung eines Anteils von fünf Prozent als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) führte zur Anmeldung von insgesamt rund 100000 ha.
Fast 70 Prozent davon sind Zwischenfruchtbau. 17000 ha werden für den Anbau von Eiweißpflanzen verwendet und 11000 ha sind Brache. Weitere 1000 ha sind als Randstreifen, Landschaftselemente, Kurzumtriebsplantagen oder Aufforstung ausgewiesen.
Ernüchternde Bilanz
Weil die Fördermaßnahmen des Landesprogramms FAKT auf die Anforderungen des Greenings ausgerichtet sind, ging es Segger um einen Kostenvergleich von ÖVF-Bewirtschaftungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der FAKT-Fördermöglichkeiten.
Dabei kam er zunächst auf ernüchternde Ergebnisse: Die Verpflichtung zur Ausweisung von ÖVF verursacht Kosten, die von der Öffentlichen Hand (durch FAKT) nicht in jedem Fall ausgeglichen werden (siehe Tabelle).
Je nach den örtlichen und anbaubezogenen Voraussetzungen kann die gleiche Maßnahme zu einem positiven oder negativen Saldo führen. Den hohen Anteil des Zwischenfruchtanbaus unter den ÖVF-Maßnahmen führt der LEL-Experte darauf zurück, dass damit die bisherigen Hauptkulturen auf dem Betrieb meist beibehalten werden können. Es kommt nur auf einen ausreichend hohen Anteil an Sommerungen an, damit die Zwischenfrüchte platziert werden können. Deren Anbau erzeugt zunächst einen negativen Deckungsbeitrag, der mit 200 Euro/ha angesetzt wurde. Dem steht ein positiver Vorfruchtwert gegenüber, der nicht einfach zu bewerten ist, aber den der Ökonom auf 130 Euro/ha schätzt.
Wenn die Zwischenfrucht aus mindestens zwei Komponenten besteht, kann die FAKT-geförderte Maßnahme als ÖVF anerkannt werden. Die FAKT-Begrünung wird mit mindestens 70 Euro/ha gefördert. Enthält die Mischung mindestens fünf Komponenten, gibt es 90 Euro/ha. Zählt man den geschätzten Vorfruchtwert und die FAKT-Förderung zusammen, so kommt es rechnerisch zu einem Ausgleich des negativen Deckungsbeitrages (DB) für die Vorfrucht. Angemerkt werden muss dazu auch, dass für Zwischenfrüchte als ÖVF-Maßnahme der Gewichtungsfaktor mit 0,3 relativ klein ist. Das bedeutet: Pro Hektar Ackerfläche ist verhältnismäßig viel Zwischenfruchtfläche erforderlich, um das geforderte ÖVF-Niveau zu erreichen (16,7 Ar/ha).
Die Landwirte schießen Geld vor
Der Anbau erzeugt zunächst beachtliche Liquiditätsverluste, bis der Nutzen des Vorfruchtwertes und die FAKT-Fördersumme als Ausgleich verbucht werden können. Im Fall der Randstreifen an Gewässern oder am Wald (10 bis 20 m) ist das Bild noch weniger ausgeglichen.
Dort erzeugt die Begrünung mit Blühmischungen einen negativen DB in Höhe von 300 Euro/ha. Angelastet werden muss dazu der entgangene Nutzen durch den Anbau einer Marktfrucht – auch wenn er wegen der Randlage nicht hoch ist. Segger setzte dafür 250 Euro/ha an. Die Summe aus negativem DB und dem entgangenen Nutzen liegt bei 600 Euro/ha, der Vorfruchtwert entfällt. Dem stehen nur 330 Euro/ha aus der FAKT-Förderung gegenüber. Somit erzeugt die Streifenmaßnahme als ÖVF einen Saldo von minus 220 Euro/ha. Dafür liegt der Gewichtungsfaktor von 1,5 sehr hoch, es ist nur relativ wenig Platz erforderlich (3,3 Ar/ha), um die ÖVF-Anforderungen zu erfüllen. Die Gesamtackerfläche ist mit nicht mehr als 7 Euro/ha belastet.
Bei der ÖVF-Maßnahme „Brache” in Kombination mit FAKT-Blühmischungen ist es ähnlich: Dort liegt der Gewichtungsfaktor allerdings bei 1, was bedeutet, dass pro Hektar Ackerfläche ein Bracheanteil von fünf Ar erfüllt sein muss. Das ergibt eine Gesamtbelastung der Ackerfläche von 14 Euro/ha.
Insgesamt wurde ein Viertel aller ÖVF-Brachen mit FAKT-geförderten Blühmischungen versehen. Der Rest ist Dauerbrache ohne Begrünung, die wegen fehlender FAKT-Prämie den Verlust steigen lässt. Auf 6739 ha wurde auf die ÖVF-Anrechnung verzichtet und dafür der höhere FAKT-Fördersatz von 710 Euro/ha wahrgenommen. 
Körnerleguminosen
Eine gewisse Sonderstellung nehmen die Körnerleguminosen als ÖVF-Maßnahme ein: Hier wird ein positiver DB von 25 Euro/ha unterstellt. Unter optimalen Anbaubedingungen kann der Sojabohnen-DB allerdings auch das Niveau von Körnermais erreichen. Bei Leguminosen kann dazu noch ein Vorfruchtwert von 200 Euro/ha unterstellt werden. Bei Leguminosen wie Erbsen, Bohnen fällt dennoch der entgangene Nutzen einer Marktfrucht ins Gewicht in Höhe von 350 Euro/ha, was einen negativen Saldo von minus 125 Euro/ha bewirkt. Mit dem Gewichtungsfaktor von 0,7 entsteht daraus für die gesamtbetriebliche Ackerfläche (7,1 Ar/ha) eine Belastung von 9 Euro/ha. 
75 Euro für Vielfalt
Die FAKT-geförderte ÖVF-Maßnahme der fünfgliedrigen Fruchtfolge kann vielseitigen und vieharmen Ackerbaubetrieben eine günstige Entwicklungsperspektive bieten. Die Einhaltung der geforderten Vielfalt wird mit 75 Euro/ha honoriert. Jede Kultur muss einen Anteil von 10 bis 30 Prozent aufweisen und der Getreideanteil darf maximal 66 Prozent betragen. Berücksichtigt werden muss dazu auch der Leguminosenanteil von mindestens zehn Prozent. Daraus, und aus den übrigen Marktfrüchten, ergibt sich laut Segger ein durchschnittlicher DB in Höhe von 400 Euro/ha. Hinzu kommt ein durchschnittlicher Vorfruchtwert durch die Leguminosen von 20 Euro/ha. Zusammen mit der FAKT-Förderung kann ein positiver Saldo von 45 Euro/ha erzielt werden.
Im Rheingraben gilt das allerdings nicht, dort ist die Vorzüglichkeit des Körnermaisanbaus so hoch, dass der Verzicht auf Anbauflächen zu erheblichen Gewinneinbußen führen würde. Hierzu ist die FAKT-Maßnahme Körnerleguminosen zusammen mit dem Sojaanbau sicher eine interessantere ÖVF-Variante.
Insgesamt wurde auf 10 Prozent der Ackerfläche Baden-Württembergs die fünfgliedrige Fruchtfolge nach FAKT eingeführt. Segger vermutet, dass der geforderte Leguminosenanteil weitaus höhere Anteile verhinderte. Mit Blick auf die künftige Erfüllung der allgemeinen ÖVF-Anforderungen wies er die Landwirte auf die Möglichkeit hin, zwischen den ÖVF-Varianten jährlich wechseln zu können. Gleichzeitig aber muss beachtet werden, dass für die FAKT-Fördermaßnahmen eine fünfjährige Beibehaltungspflicht gilt, zudem ist es laut Segger unklar, ob für 2016 noch Haushaltsmittel für zusätzliche FAKT-Vereinbarungen zur Verfügung stehen werden.