FAKT für Tiere
- Sicherung besonders gefährdeter Tierrassen
Bei den Pferderassen fördert das Land Zuchtstuten und -hengste des Altwürttemberger Pferdes und des Schwarzwälder Fuchses.
Neu in FAKT aufgenommen wurden Zuchtsauen und Zuchteber der Schweinerasse Schwäbisch Hällisches Schwein. Die Aufnahme in FAKT ersetzt die bisherige Förderung je Wurf in den Zuchtbetrieben dieser alten Schweinerasse.
Die erstmals über FAKT angebotenen Tierwohlmaßnahmen richten sich an die Halterinnen und Halter von Milchkühen, Mastschweinen und Masthühnern.
- Besonders tiergerechte Haltungsverfahren
Die Tierwohlmaßnahmen G2 und G3 Besonders tiergerechte Mastschweine- und Masthühnerhaltung orientieren sich am Tierschutzlabel „Für mehr Tierschutz” des Deutschen Tierschutzbundes. Dieses umfasst zwei Anforderungsstufen, die vergeben werden können: eine Einstiegsstufe und eine Premiumstufe.
Bei Beantragung der Förderung in FAKT müssen bei der unteren Landwirtschaftsbehörde zur Bewertung der Belegdichte vorab Stallbaupläne vorgelegt werden. Die Förderung erfolgt anhand der Anzahl der jährlich tiergerecht (gemäß der nachfolgenden Anforderungen) erzeugten Tiere, deren Nachweis über die Vorlage eines Bestandsregisters je Stall sowie von Einkaufs- und Verkaufsbelegen erfolgt.
Bei der Maßnahme G2.1 Tiergerechte Mastschweinehaltung – Einstiegsstufe – müssen folgende Auflagen erfüllt werden:
- Höheres Platzangebot je Tier: bis 50 kg Lebendgewicht (LG) mindestens 0,70 qm, bis 120 kg LG mindestens 1,10 qm, über 120 kg LG mindestens 1,60 qm.
- Planbefestigte Liegefläche mit maximal drei Prozent Perforation.
- Im Liegebereich Minimaleinstreu (Getreidestroh) oder eine verformbare Matte.
- Je zwölf Tiere mindestens ein Platz am Beschäftigungsautomat mit Stroh und organischen Materialien als Beschäftigungsmaterial.
- Unterstützung der Thermoregulation an heißen Tagen.
Für die Premiumstufe der tiergerechten Mastschweinehaltung G2.2 gelten folgende Bedingungen:
- Höheres Platzangebot je Tier. Im Stall bis 50 kg LG mindestens 0,50 qm, bis 120 kg LG mindestens 1,0 qm, über 120 kg LG mindestens 1,50 qm. Zusätzlich frei zugänglicher Außenauslauf, je Tier bis 50 kg LG mindestens 0,30 qm, bis 120 kg LG mindestens 0,50 qm, über 120 kg LG mindestens 0,80 qm. Alternativ: Offenfrontstall mit entsprechend erhöhtem Platzangebot.
- Planbefestigte Liegefläche mit maximal drei Prozent Perforation.
- Auf der Liegefläche Langstroh als Einstreu und Beschäftigungsmaterial.
- Höheres Platzangebot je Tier, maximal 25 kg LG je qm – bezogen auf die Stallgrundfläche.
- Überdachter, befestigter, an den Seiten zumindest 50 Prozent licht- und luftdurchlässiger und windgeschützter Kaltscharrraum, der mindestens 20 Prozent der Stallgrundfläche entspricht und mindestens 3 m Raumtiefe hat und den Tieren spätestens ab Beginn der vierten Lebenswoche uneingeschränkt von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zugänglich ist.
- Verwendung von Zuchtlinien mit einer maximalen durchschnittlichen Tageszunahme von 45 Gramm.
- Zur Beschäftigung ab der Einstallung pro 2000 Tiere mindestens drei Strohballen (Standardgröße Kleinballen/HD-Ballen) mit Langstroh, die erneuert werden, sobald sie aufgelöst sind. In Betrieben mit weniger als 2000 Tieren mindestens zwei Strohballen.
Für die Teilnahme an der Maßnahme müssen mindestens 200 Tierplätze vorhanden sein. In der Einstiegsstufe können je Betrieb jährlich maximal 50 000 erzeugte Masthühner gefördert werden.
Für die Premiumstufe der tiergerechten Masthühnerhaltung G3.2 gelten folgende Bedingungen:
- Höheres Platzangebot je Tier, maximal 21 kg LG je qm bezogen auf die Stallgrundfläche.
- Für mindestens ein Drittel der Lebenszeit der Tiere Grünauslauf von 4 qm pro Tier, der tagsüber den Tieren uneingeschränkt zugänglich sein muss.
- Mastdauer der Tiere mindestens 56 Tage.
- Sonstige Auflagen wie bei der Einstiegsstufe G3.1.