Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz des Wolfes vor jagdlicher Entnahme gestärkt. In dem Urteil vom 11. Juli geht es um einen Fall in Österreich. Die darin von den Luxemburger Richtern festgeschriebenen Grundsätze müssen nun in der gesamten EU angewendet werden.
Der EuGH entschied den Fall eines Wolfes in Tirol, der auf Almen bereits für den Tod einer erheblichen Zahl an Schafen verantwortlich gemacht wird. Gemäß der Entscheidung des EuGH rechtfertigen wirtschaftliche Schäden für Nutztierhalter einen Abschuss nicht automatisch.
Gemäß der Entscheidung des EuGH rechtfertigen wirtschaftliche Schäden für Nutztierhalter einen Abschuss nicht automatisch. Unter anderem muss zuvor geklärt werden, welcher Wolf Nutztiere gerissen hat. Zudem muss die jagdliche Entnahme von Wölfen aus Sicht der Richter die absolute Ausnahme bleiben.
Alle Schutzmaßnahmen für Schafe und andere Nutztiere müssten zuvor ausgeschöpft werden. Als Beispiele werden Schutzzäune und Herdenschutzhunde sowie eine stärkere Überwachung auf Almflächen genannt. Diese Bedingungen gelten zumindest dann, solange sich die Wolfspopulation sowohl auf lokaler Ebene als auch auf nationaler Ebene nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.
Herdenschutz vor Abschuss
Des Weiteren unterstreicht der EuGH, dass hohe Kosten für
den Herdenschutz ebenfalls kein ausreichender Grund für einen Abschuss
sind. Bevor Wölfe entnommen werden dürften, müssten die Mitgliedstaaten
den Nutztierhaltern Geld zur Verfügung stellen, um die Herden über die
oben genannten Maßnahmen zu schützen.
Bei dem vorliegenden Fall geht es um den Wolf „158MATK” in Österreich.
Dieses Tier wird für den Tod einer erheblichen Zahl von Schafen auf den
Almen des österreichischen Bundeslandes Tirol verantwortlich gemacht.
Die dortige Landesregierung hatte daher den Abschuss des Beutegreifers
genehmigt. Dagegen hatten verschiedene Tierschutz- und
Umweltorganisationen beim Landesverwaltungsgericht Tirol Klage
eingereicht. Begründet wurde diese mit dem strengen Schutz des Wolfes
nach der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie. Das
Landesverwaltungsgericht bat daraufhin den EuGH gebeten, offene Fragen
zur Rechtmäßigkeit der Abschussgenehmigung zu klären.
Den Schutzstatus des Wolfes senken
Angesichts der Urteile, die in Deutschland zu Entnahmen von schadstiftenden Wölfen gefällt werden, überrasche das Urteil auf europäischer Ebene nicht, so der BLHV.
Das Urteil wird sich nach seinem Dafürhalten auf die von Bundesumweltministerin Lemke eingeführten Regelungen zur erleichterten Entnahme von Wölfen auswirken. Inwieweit es auch die Entnahmeregelungen in Baden-Württemberg betrifft, gelte es nun zu prüfen und entsprechend pragmatisch im Sinne der Landbewirtschafter zu lösen, fordert der BLHV. „Denn sie sind letztlich die Leidtragenden, nicht nur der Wolfsübergriffe, sondern sie leben auch mit der dauernden Angst vor Übergriffen. Und stellen sich vermehrt die Frage: Bin ich der nächste Betroffene eines Wolfsrisses?”, betont der Verband. Der BLHV sieht nun die Politik auf Landes- und Bundesebene gefordert, den Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene zu senken und ihn somit einem sinnvollen Management zuzuführen – fernab jeglichen parteipolitischen Taktierens. Nun sei die Einigkeit aller Parteien zum Wohle unserer heimischen Landwirtschaft und im Sinne des Naturschutzes gefordert, erklärt der BLHV.