Politik | 29. November 2018

Ernährungsausschuss billigt Fristverlängerung

Von AgE
Die geplante zweijährige Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration hat eine wichtige Hürde genommen.
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der FDP und Gegenstimmen von AfD, Linken und Grünen hat der Ernährungsausschuss des Bundestages am Dienstag  dem Entwurf der Koalition zur Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt. Es wurde sodann mit einiger Wahrscheinlichkeit erwartet, dass der Bundestag  das  Gesetz am Donnerstag (nach Redaktionsschluss dieser BBZ) in Zweiter und Dritter Lesung beschließt.
Abgelehnt wurden am Dienstag im Ernährungsausschuss wie erwartet ein Antrag der AfD, die Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration mithilfe des Narkosemittels Lidocain zu ermöglichen, sowie ein FDP-Antrag für mehr Planungssicherheit für Sauenhalter.
Verschiebung zwingend erforderlich
Dazu beitragen sollte nach Auffassung der Liberalen die Einführung einer Methode zur Ferkelkastration, die  der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte und dem Tierschutz gerecht werden müsse.
Eine Verschiebung der Frist sei zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht würden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Spätestens zum 31. Dezember 2020 soll aber Schluss sein und die Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen müssen. Darüber hinaus sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Landwirte in dem verlängerten Übergangszeitraum bei der Umstellung zu unterstützen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird aufgefordert, spätestens bis zum 31. Mai 2019 eine Verordnung auf den Weg zu bringen, um geschulten Landwirten die Durchführung der Isoflurannarkose zu ermöglichen.
38 Millionen Euro für Begleitmaßnahmen
Bei der Umstellung auf alternative Verfahren sowie bei der Anschaffung der dafür notwendigen Geräte sollen die Betriebe finanziell unterstützt werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) schätzt den Bedarf an Narkosegeräten auf 5000 bis 10000. Insgesamt stehen im Bundeshaushalt 38 Millionen Euro für Begleitmaßnahmen zur Verfügung.