Tierhaltung | 22. September 2020

Engerlinge: Was jetzt zu tun ist

Von Martin Elsäßer, Jonas Weber, Christian Kleiner
Nach und nach wird deutlich wie viel Grünland die Larven des Junikäfers geschädigt haben. Welche Maßnahmen jetzt noch möglich sind, um die Engerlinge zu bekämpfen und wie das Grünland verbessert werden kann, erklärt der folgende Beitrag.
Solche großflächigen Grünlandschäden werden im Schwarzwald werden immer öfter entdeckt. Vor allem die Vorbergzone ist vom Engerlingbefall betroffen.
In manchen Bereichen im Schwarzwald, vor allem in der Vorbergzone, sind derzeit Grünlandschäden in teils katastrophalem Ausmaß zu  beobachten. Vielerorts sind die Narben in Teilen flächenhaft oder aber ganzflächig zerstört.
Ursache ist in erster Linie das massenhafte Auftreten von Engerlingen, vor allem des Junikäfers, der in seiner Hauptflugzeit im letzten Jahr auf kurze Bestände traf. Diese waren entweder durch Trockenheit geschwächt oder wurden wegen Futterknappheit zudem tief abgeweidet. Aufgrund des hohen Lückenanteils und des niedrigen Bewuchses erwärmten sich diese Flächen stark und wurden daher zur Eiablage von den Käfern genutzt. Krähen oder Wildschweine auf der Suche nach tierischem Eiweiß beschädigen die Grünlandflächen zusätzlich.
Für die betroffenen Landwirte geht es nun darum, die Grünlandbestände möglichst rasch wieder in einen nachhaltig guten Zustand zu versetzen und darum die Engerlinge zu bekämpfen. Die Möglichkeiten der mechanischen Bekämpfung noch in diesem Herbst und der Grünlanderneuerung beziehungsweise Grünlandverbesserung werden im Folgenden geschildert.
Biologische Bekämpfung
Die biologische Bekämpfung der Junikäfer-Engerlinge durch den Pilz Beauveria bassiana (Artis Pro) mit einem Cultangerät wird vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) in Abstimmung mit dem LAZBW und dem Landratsamt Ortenaukreis koordiniert und fachlich begleitet. Das LTZ organisiert die Verfügbarkeit der Mittel und sichert die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz in Baden-Württemberg ab, ähnlich wie dies auch in Österreich durchgeführt wurde. Ebenso wird nach der Eiablage der Junikäfer im August 2021 der Einsatz von Nematoden gegen die L1-Larven der nächsten Generation angestrebt.
Der Flug der Junikäfer und die Entwicklung der Larven im Boden wird vom LTZ in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt durch Boden- und Käferfallen kontrolliert.
Mechanische Bekämpfung
Der Schwellenwert für die Bekämpfung liegt bei 40 Engerlingen/m².
Für die mechanische Bekämpfung der Engerlinge ist die Jahreszeit schon sehr weit fortgeschritten. Voraussetzung für eine erfolgreiche mechanische Bekämpfung ist eine geeignete Bodentemperatur, damit sich die Engerlinge noch im Oberboden befinden. Zudem werden Maschinen benötigt, die durch Schlag- und Quetschwirkungen die Larven abtöten.
Es eignen sich prinzipiell Kreiselegge, Kreiselgrubber, Zinkenrotoren, Rototiller und Fräsen, wobei bei Fräsen auf stark hängigen Flächen die Bodenstruktur verändert wird, was die Befahrbarkeit im Anschluss an die Maßnahme beeinträchtigen kann. Idealerweise werden dabei die noch lebenden Engerlinge an die Oberfläche gebracht, wo sie durch die UV- Strahlung verenden. Deshalb sind sonnige Tage für diese Maßnahme besonders günstig.
Die Kollegen in Österreich empfehlen hier eine zweimalige Anwendung im Abstand von ein bis drei Tagen. Der Schwellenwert für die Bekämpfung  liegt bei 40 Engerlingen/m². Die mechanische Bearbeitung sollte eine Tiefe von 8 bis 10 cm erreichen. Beim Einsatz eines Rototillers wird auch bei geringerer Bearbeitungstiefe eine gute Schlag- und Quetschwirkung erreicht. Hier fällt die Erosionsneigung geringer aus und die Tragfähigkeit bleibt erhalten. Bei Kreiseleggen oder Kreiselgrubber erfolgt eine sehr gute Quetschwirkung, wenn die Zinken vorgreifend auf Griff eingestellt sind. Hier ist die Erosionsneigung ebenfalls gering und es besteht noch eine gute Tragfähigkeit. Generell gilt, dass die mechanische Bearbeitung gut funktioniert, wenn vorher möglichst tief abgemäht wurde.
Grünlandverbesserung und -erneuerung
Obwohl die Jahreszeit für die Ansaat und Reparatur von Grünland im Moment nicht mehr optimal ist, wird dringend empfohlen, zumindest die Hälfte der üblicherweise verwendeten Saatgutmenge bei Durchsaat noch im September auszubringen – also etwa 10 bis15 kg/ha.
Was konkret zu tun ist: Als erstes wird der Lückenanteil geschätzt und die Ertragsanteile der noch im Bestand befindlichen Gräser auf ihre Wertigkeit hin beurteilt. Dann muss gegebenenfalls sehr rasch Saatgut bestellt werden. Eine gezielte Grünlandverbesserung erfordert stets ein systematisches Vorgehen. Für die Auswahl der zu ergreifenden Maßnahmen ist es wichtig, genau abzuschätzen, wie groß die Lücken sind.
Auch im Herbst sind bei der Grünlandverbesserung die üblichen Maßnahmen zu ergreifen. Vor der Saat ist es eigentlich sinnvoll, die Bestände oberflälich mittels eines Striegels aufzureißen, um Platz für die Keimung nachgesäter Samen zu schaffen. Im Falle eines Engerlingsbefalls wird beim Einsatz einer Egge oder eines Striegels aber nahezu der gesamte Bestand abgezogen und es fällt eine große Menge abgestorbenen Materials an. Da bereits große Lücken vorhanden sind, wird vom Einsatz eines Striegels oder eine Egge daher eher abgeraten!
Übersaat für große Lücken
Übersaat ist eine mehrmals im Jahr wiederkehrende Pflegemaßnahme, die bei Einzelanwendung nur bei hohem Lückenanteil gelingt. Mit Oberflächenstreuern werden mehrmals pro Jahr kampfkräftige Grasarten ausgebracht. Soll im Frühherbst der Bestand eine Übersaat erhalten, ist das Gelingen ganz wesentlich davon abhängig, ob nach der Saat genügend Wasser für die Keimung bereit steht. Ohne Wasser geht nichts.
Geigneter Termin: Wenn noch im Oktober gesät werden soll, dann ist unbedingt noch eine ausreichende Keimtemperatur wichtig.  Von den Gräsern hat eigentlich nur Lieschgras eine niedrige Keimtemperatur von etwa 3 ° C. Optimal für Deutsches Weidelgras sind dagegen Temperaturen von etwa 20 °C. Zudem nimmt im Herbst die Lichtintensität ab und da die meisten Gräser Lichtkeimer sind, kann dies die Keimdauer entweder stark verzögern oder aber die Keimung gänzlich verhindern. Dann kann die primäre Dormanz nicht überwunden werden und der Samen liegt
im Boden und wartet auf die nächste günstige Gelegenheit zur Keimung. Das kann durchaus erst im nächsten Frühjahr sein. Wenn allerdings die Keimung erfolgt ist, dann treiben Keimlinge aus und Gräser und Leguminosen sind gegebenenfalls frostempfindlich.
  • Saatgut: Es sollten möglichst empfohlene Sorten verwendet werden. Sortenempfehlungen der Länderdienststellen beziehungswiese spezielles Saatgut für FFH-Flächen finden sich unter www.lazbw.de.
  • Saatmenge: Es sollten maximal 8 bis 10 kg/ha gesät werden.
  • Arten: Bei Übersaaten hat nur Deutsches Weidelgras  genügend Konkurrenzkraft, um sich gegenüber dem Altbestand durchzusetzen. Für trockene Lagen können allenfalls noch Mischungen mit Wiesenrispe und Knaulgras in Frage kommen. Hier kann auch die Zugabe von Wiesenrotklee positiv wirken. In Hochlagen wird üblicherweise Wiesenlieschgras beigemischt. Auch die Zugabe von 1 kg Weißklee je Hektar ist positiv zu werten.
  • Nachbehandlung: Das ausgebrachte Saatgut sollte angewalzt werden. Am besten geeignet ist eine Profilwalze wie zum Beispiel die Prismenwalze. Allerding hat diese bei großer Arbeitsbreite ein gewaltiges Gewicht und kann eventuell nicht mehr mit hangtauglichen Schleppern bedient werden. Eingeschränkt tauglich sind dann gegebenenfalls noch Cambridgewalzen. Im der Ansaat folgenden Aufwuchs sollte auf eine Gülledüngung verzichtet werden, denn Gülle deckt die kleinen Keimlinge ab und verhindert ihre Photosynthese. Sie sterben dann unweigerlich wieder ab.
Nachsaat als Durchsaat mit Schlitzgeräten
Durchsaaten sind einmalige Ereignisse für die Zeitdauer von mehreren Jahren und erfolgen am besten mit Schlitzsaatgeräten unmittelbar nach einer Nutzung (Vredo oder Köckerling-Herbamat). Eine solche Durchsaat kann auch sehr gut im September noch gelingen. Auch hier kommt es maßgeblich darauf an, dass genügend Feuchtigkeit für eine gute Keimung vorhanden ist und vor allem darauf, dass die kleinen Keimlinge sich im Anschluss durch genügend Wasser gut entwickeln können.
Bei der Durchsaat werden in der Regel 25 kg/ha Saatgut einer Mischung verwendet. Die entsprechende Auswahl sollte je nach Standort und Verwendungszweck erfolgen. Wenn der Saattermin spät im Herbst erfolgt, dann kann es positiv sein, nur die Hälfte der üblichen Saatmenge im Herbst und die andere Hälfte im Frühjahr anzusäen. Es empfiehlt sich die Mischungen der amtlichen Beratung mit den empfohlenen Sorten zu verwenden. In Baden-Württemberg kommen zum Beispiel die  Mischung NST für trockene Lagen, NSF für feuchte Standorte oder NSU für allgemein ungünstige Lagen in Frage.
Als günstig hat sich die Nachsaat von Wiesenrotklee erwiesen: Untersuchungen zeigten, dass bereits eine Saatmenge von 10 kg/ha ausreicht, um eine deutliche Aufwertung der Grünlandbestände vor allem in Trockenphasen zu erreichen. 
Neuansaat
Neuansaaten sind nur bei total abgefressenen Grünlandbeständen angebracht.  Das hohe Ansaatrisiko ist bei einer Anlage im August oder September kleiner als im Frühjahr, weil  die Ertragsverluste insgesamt kleiner sind. Im Oktober ist das Risiko jedoch groß, weswegen Neuansaaten entweder sehr rasch noch im September oder eben erst im nächsten Frühjahr durchgeführt werden sollten. Neuansaaten erfolgen im Höhengebiet vorzugsweise als Fräs- oder Kreiseleggenansaat. Sie sind bei stark hängigen Flächen nicht geeignet. Alternativ könnte mit Schlitzdrilltechnik gearbeitet werden.
Ohne Nachbehandlung kein Ansaaterfolg
Für das Gelingen der Grünlandverbesserungsmaßnahmen ist die richtige Nachbehandlung entscheidend. Oftmals werden wichtige Maßnahmen der Nachbehandlung vergessen, dabei sind gerade diese Schritte wichtig für den Erfolg.
  • Walzen: Grünlandsämereien müssen flach ausgesät werden, das heißt maximal 1 bis 2 cm tief. Bei trockenem Boden quer zur Saatrichtung walzen. Dabei sollen die Rillen nur angedrückt und nicht zugewalzt werden. Profilwalzen, wie zum Beispiel Prismenwalzen, sind meist besser geeignet als Glattwalzen. Bei feucht bleibendem Boden ist ein Anwalzen nicht erforderlich.
  • Frühe Nutzung: Zur Vermeidung von Lichtmangel bei den Keimpflanzen, sollte eigentlich noch eine Nutzung im Herbst als Schröpfschnitt oder früher Silageschnitt erfolgen. Dadurch kann die Nachsaat besser bestocken. Das lässt sich bei einer sehr späten Herbstsaat jedoch nicht realisieren. 
  • Weidegang: Die nachgesäten  Flächen sollten unmittelbar nach der Saat nicht beweidet werden, weil die kleinen Keimlinge noch keine ausreichende Bewurzelung aufweisen und Weidetiere diese wieder herausreißen würden.
  • Düngung: Im späten Herbst ist eine Düngung der nachgesäten Pflanzen nicht mehr erforderlich. Gülle im nächsten Frühjahr sollte schonend ausgebracht werden, um die kleinen Keimlinge nicht durch Abdecken zu schädigen.
Fazit
Auch im Herbst kann Grünland noch durch Nachsaaten verbessert werden. Der Erfolg dieser Maßnahme hängt allerdings sehr stark davon ab, ob die Temperaturen und Wasserverhältnisse noch für eine Keimung ausreichend sind oder nicht. Die Konkurrenzkraft der Altnarbe ist geringer als im Frühjahr, aber es sollte noch ausreichend Lichtintensität vorhanden sein, um einen guten Aufwuchs zu gewährleisten. Sehr späte Saattermine noch im Oktober bergen das Risiko, dass die angesäten Samen nicht mehr auflaufen und erst im Frühjahr keimen.
Falls die Samen jedoch im Herbst noch keimen und auflaufen, ist zu beachten, dass die Keimlinge frostempfindlich sind und eventuell unmittelbar nach dem Auflauf geschädigt werden. Im Extrem kann es also sein, dass die Saat umsonst war. Aus diesem Grund wird aus Risikogründen eine hälftige Verteilung der Saatgutmengen empfohlen:  50 Prozent im Herbst und 50 Prozent im Frühjahr. Für den jeweiligen Nutzungszweck geeignete Saatgutmischungen und die Verwendung empfohlener Sorten minimieren das Ansaatrisiko. Nachbehandlung durch Schröpfschnitte und Verzicht auf Gülle stärken die Chancen der kleinen Keimlinge.
In den Folgejahren sollte aus Gründen der Grünlandschonung bei auftretenden Trockenphasen nicht zu tief geschnitten oder abgeweidet werden, damit die Reservestoffspeicher der Gräser in der Stoppelzone nicht geschädigt werden. Wenn möglich, sollten zu Zeiten des Käfer-fluges die Wiesen nicht gemäht werden. Denn die Käfer bevorzugen sehr kurze Bestände, die sich rasch erwärmen. 
Rechtslage und Greeningauflagen
Zum Verständnis der je nach Situation erlaubten Maßnahmen hilft eine Begriffsbestimmung der Grünlandverbesserungsmaßnahmen:
  • Ansaat mit Bodenbearbeitung: Als Verfahren mit Bodenbearbeitung – also Umbruch – gilt jegliches Verfahren, das den Bodenzustand maßgeblich beeinflusst. Dazu gehören zum Beispiel das Pflügen sowie der Einsatz von Fräse oder Kreiselegge.
  • Ansaat ohne Bodenbearbeitung beziehungsweise Nachsaat: Der Einsatz von Grünlandstriegeln oder flaches Eggen als Vorbereitung der Über- oder Durchsaat sowie der Einsatz von Schlitzdrilltechnik sind keine Bodenbearbeitung im Sinne der Verordnung.
Greeningpflichtige Betriebe: Die durch den Befall mit Engerlingen ausgelöste Grasnarbenzerstörung auf Dauergrünland (DGL) kann ausnahmsweise als Fall höherer Gewalt eingestuft werden. Das heißt eine erforderliche mechanische Bodenbearbeitung zur Wiederherstellung der geschädigten Grasnarbe gilt nicht als Umbruch im Sinne des Greening. Geht die Bodenbearbeitung zur Wiederherstellung der Schadfläche über Nachsaaten sowie die Neuansaat im Schlitzverfahren hinaus, ist allerdings in Anlehnung an § 30 Absatz 6 der InVeKoSV die mechanische Bodenbearbeitung der Unteren Landwirtschaftsbehörde mindestens drei Tage vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Dabei müssen die Art der vorgesehenen Maßnahme und der betroffene Flächenumfang beschrieben werden. Die Maßnahme darf nur auf den betroffenen Teilflächen durchgeführt werden. Entsprechende Formblätter stehen an den Landratsämtern zur Verfügung.
Wird der Boden auf Dauergrünland über die Schadfläche hinaus  bearbeitet und erneuert, ist ein Antrag auf  Genehmigung der Erneuerung von Dauergrünland zu stellen. Das entsprechende Formular ist im Internet abrufbar. 

Betriebe ohne Greeningverpflichtung: Für vom Greening befreite Ökobetriebe und Kleinerzeuger gelten bezüglich der Dauergrünlandumwandlung die Vorgaben des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG). Maßnahmen zur Grünlanderneuerung und -verbesserung fallen nicht unter das LLG-Umwandlungsverbot. Zu beachten ist, dass ein Umbruch zur Neuansaat auf erosionsgefährdeten Standorten, Moorböden und in Wasserschutzgebieten zu vermeiden ist. Damit fällt die Ansaat mit Kreiselegge oder Fräse auf erosionsgefährdeten Hangflächen weg.

FAKT: Bei den FAKT-Grünlandmaßnahmen (Teil B) darf die Dauergrünland-
erneuerung ausschließlich umbruchlos über Nachsaat erfolgen. Eine notwendige
Bodenbearbeitung nach erheblichen Engerlingschäden ist aus diesem Grund auf das unbedingt notwendige Maß (zum Beispiel Kreiselegge) zu beschränken. Ist ein Umbruch aus fachlichen Gründen unumgänglich, so ist im Vorfeld das Einverständnis des Landratsamtes einzuholen. Unmittelbar im Anschluss an einen Umbruch muss Dauergrünland neu angelegt werden.

FFH-Grünland: Nach Naturschutzrecht darf sich der Zustand aller FFH-Lebensräume nicht verschlechtern und demnach darf auch das FFH-Grünland durch die Bewirtschaftungsweise nicht erheblich beeinträchtigt werden. Da das Auftreten von Engerlingsschäden den Bestand maßgeblich beeinflussen kann, sind Schäden beim Landratsamt anzuzeigen und die erforderlichen Maßnahmen mit dem diesem abzustimmen.
Saatgut, das für FFH-Flächen geeignet ist, ist in gewisser Menge vorhanden und wird den Landwirten über die Landratsämter kostenlos zur Verfügung gestellt, solange der Vorrat reicht. Um das richtige Saatgut mit dem entsprechenden Ursprungsgebiet auszuwählen, sind neben den Kontaktdaten die Standortverhältnisse – eher trocken oder wechselfeucht – und die Lage mit Gemarkung und Flurstücksnumer anzugeben.