Tierhaltung | 29. Januar 2021

Elf Millionen für mehr Tierschutz beim Schlachten

Um Tiere bei der Schlachtung besser zu schützen, hat das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart (MLR) einen Maßnahmenplan erarbeitet, der die Förderung von regionalen Schlachthöfen und teilmobilen Schlachtanlagen vorsieht. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Im Landesprogramm werden auch teilmobile Anlagen für die hofnahe Schlachtung gefördert. Ein Beispiel: der T-Trailer der Firma ISS.
Das Landesförderprogramm für mehr Tierwohl an regionalen Schlachthöfen und die Förderung von teilmobilen Anlagen für eine hofnahe Schlachtung ist vorbereitet und wird nach der beihilferechtlichen Freistellung durch die EU-Kommission in Kürze veröffentlicht. Das verkündete das MLR in einer Pressemitteilung. Danach können regionale Schlachtbetriebe, Metzgereibetriebe mit eigener Schlachtung und Erzeugerzusammenschlüsse für ihre an vom MLR festgelegten Tierwohlkriterien ausgerichteten Investitionen mit einer Förderung von bis zu 40 Prozent unterstützt werden. Darunter fallen Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Schlachteinrichtungen, Neubauten von regionalen Schlachtstätten nach Tierwohlkriterien sowie die Anschaffung mobiler Schlachtanlagen für Schlachtunternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse. Um insbesondere die Investitionen in Videoüberwachungssysteme im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung zu fördern und voranzutreiben, muss vor dem Beginn der Investition ein Förderantrag gestellt werden. Das sei nun möglich.
Die Landesregierung hat dafür ein Fördervolumen von bis zu elf Millionen Euro bereitgestellt. Aufgrund der beihilferechtlichen Vorgaben ist die Förderung auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschränkt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht überschreiten. Der Förderantrag ist im Förderwegweiser des MLR unter der Rubrik Marktstrukturförderung eingestellt: foerderung.landwirtschaft-bw.de. Interessierte Unternehmen können sich mit Fragen zur Förderung und Antragstellung an die Referate 34 des zuständigen Regierungspräsidiums oder an das MLR wenden.