Politik | 10. April 2014

Eiweißpflanzen werden besser angerechnet

Von AgE
Beim Greening sollen Landwirte durch den Anbau von Eiweißpflanzen jetzt leichter auf ihre notwendigen ökologischen Vorrangflächen kommen. Die EU-Kommission bessert ihre Detailregelungen zur EU-Agrarreform nach.
Der Druck für die Nachbesserungen kam vor allem aus dem Europaparlament (siehe BBZ 14, Seite 9). Wie die EU-Kommission am  Mittwoch voriger Woche  bestätigte, soll der Anbau von stickstofffixierenden Pflanzen mit dem Faktor 0,7 statt 0,3 auf das Ziel von fünf Prozent ökologischen Vorrangflächen angerechnet werden. Das bedeutet, um sieben Hektar Vorrangfläche zu erreichen, müssten zehn Hektar Klee, Lupinen, Alfalfa oder ähnliches angebaut werden; nach den bisherigen Plänen hätten es mehr als 23 Hektar sein müssen.
Ferner versichert die Kommission in einer schriftlichen Erklärung, dass sie die Detailregeln zur Agrarreform, die  delegierten Rechtsakte, nach einem Jahr überarbeiten wird, sollte sich herausstellen, dass die Vorgaben zu einer „spürbaren Verringerung des Produktionspotenzials der EU” führen. Daneben bekräftigt die Behörde, alles dafür zu tun, dass die Auflagen mit so wenig Bürokratie wie möglich für Verwaltung und Landwirte umgesetzt werden. Verfahren sollen vereinfacht werden, unter anderem für die Anrechnung von Gräben.
Die Kommission versichert ferner, eventuellen Rechtsstreitigkeiten zuvorzukommen, beispielsweise mit Blick auf Landwirte, die Direktvermarktung betreiben oder Landtourismus anbieten. Im Zusammenhang mit der Diskussion um den „aktiven Landwirt” gibt es dabei Befürchtungen, dass der Förderanspruch betroffener Betriebe in Frage gestellt werden könnte. Die Kommission schlägt hierzu vor, Erlöse aus Direktvermarktung als landwirtschaftliches Einkommen zu betrachten. Hinsichtlich Fremdenzimmern wird klargestellt, dass solche Angebote nicht als Immobiliendienstleistung gewertet werden sollen.