Eiweißpflanzen werden besser angerechnet
Ferner versichert die Kommission in einer schriftlichen Erklärung, dass sie die Detailregeln zur Agrarreform, die delegierten Rechtsakte, nach einem Jahr überarbeiten wird, sollte sich herausstellen, dass die Vorgaben zu einer „spürbaren Verringerung des Produktionspotenzials der EU” führen. Daneben bekräftigt die Behörde, alles dafür zu tun, dass die Auflagen mit so wenig Bürokratie wie möglich für Verwaltung und Landwirte umgesetzt werden. Verfahren sollen vereinfacht werden, unter anderem für die Anrechnung von Gräben.
Die Kommission versichert ferner, eventuellen Rechtsstreitigkeiten zuvorzukommen, beispielsweise mit Blick auf Landwirte, die Direktvermarktung betreiben oder Landtourismus anbieten. Im Zusammenhang mit der Diskussion um den „aktiven Landwirt” gibt es dabei Befürchtungen, dass der Förderanspruch betroffener Betriebe in Frage gestellt werden könnte. Die Kommission schlägt hierzu vor, Erlöse aus Direktvermarktung als landwirtschaftliches Einkommen zu betrachten. Hinsichtlich Fremdenzimmern wird klargestellt, dass solche Angebote nicht als Immobiliendienstleistung gewertet werden sollen.