Politik | 25. März 2020

Einreisestopp für Saisonarbeiter

Von AgE
Das Bundesinnenministerium will ab heute, 17 Uhr auf unbestimmte Zeit Saisonarbeitskräften die Einreise verweigern. Der DBV reagiert betroffen.
Das Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte gilt ab heute, 17 Uhr.
Das Bundesinnenministerium hat ein Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte erlassen. Wie ein Sprecher des Ressorts auf Anfrage bestätigte, gilt das Einreiseverbot ab heute, 17 Uhr, und zwar „bis auf weiteres”. Angesichts der raschen Ausbreitung des Coronavirus seien weitere Einreisebeschränkungen nach Deutschland notwendig, so der Sprecher. Daher solle Saisonarbeitern die Einreise im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen verweigert werden.
Diese Regelung gelte für Einreisen aus Drittstaaten, Großbritannien und EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden wie Bulgarien und Rumänien sowie für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt worden sind. Derartige Einreisebeschränkungen seien zwingend erforderlich, um Infektionsketten zu unterbrechen, insbesondere im Hinblick auf den ansonsten zu erwartenden erheblichen Umfang des betreffenden Personenkreises.
DBV irritiert
Irritiert zeigte sich der Deutsche Bauernverband (DBV). „Dieser Einreisestopp muss so kurz wie möglich gehalten werden”, forderte DBV-Präsident Joachim Rukwied in Berlin. Die Betriebe seien bereit, jegliche Maßnahmen zum Infektionsschutz umzusetzen und zu implementieren.
Mit Nachdruck warnte Rukwied vor den Folgen, sollte das Verbot länger bestehen. Die Maßnahme treffe die Betriebe in der jetzigen Phase sehr hart. Insbesondere die Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe, die auch Teil der von der Bundesregierung definierten „kritischen Infrastruktur” seien, brauchten dringend Arbeitskräfte.
Der DBV-Präsident mahnte zudem kurzfristig unbürokratische und praktikable Lösungen an, um Menschen in und aus Deutschland beschäftigen zu können. Die bisherige Lockerung der Hinzuverdienstmöglichkeiten unter anderem für Bezieher von Kurzarbeitergeld reichten nun nicht mehr aus, um die entstandene Lücke zu schließen. Daneben müssten die Höchstbeträge für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse angehoben, um Menschen für die Arbeit in der Landwirtschaft zu motivieren.