Politik | 03. April 2020

Wissenswertes zur Einreiseregelung

Von der BBZ-Redaktion
Hier gibt es Details zur neuen Einreiseregelung für Saisonarbeiter.

Diese Dinge müssen bei der neuen Einreiseregelung beachtet werden.
Die Meldung der für die Einreise benötigten Daten für die Einreise nach Deutschland, u. a. Name des Betriebes, der Arbeitnehmer, Flugnummer etc., wird über ein Internetportal erfolgen. Dieses Portal befindet sich im Aufbau und wird voraussichtlich zu Beginn nächster Woche freigeschaltet werden. Dort werden auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den benötigten Daten und Unterlagen gegeben.

Betriebe, die sich an dem Verfahren beteiligen, müssen die mit BMEL und BMI vereinbarten ergänzenden Infektionsschutz-Regeln einhalten und sich entsprechend vorbereiten.

Der Erlass der Bundesregierung zur Einreise von Saisonarbeitskräften wird voraussichtlich ab kommendem Montag gelten. Die Organisation der Anreise von Saisonarbeitskräften muss betrieblich oder dezentral durch die regionalen Verbände und Erzeugerorganisationen erfolgen.

Diese Informationen stellten zusammen:

  • Deutscher Bauernverband (DBV)
  • Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände
  • Bundesausschuss Obst und Gemüse
  • Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse
  • Deutscher Raiffeisenverband
  • Zentralverband Gartenbau