Betrieb und Wirtschaft | 14. Januar 2021

Eingereichte Anträge verfallen nicht

Von der BBZ-Redaktion
Die Nachfrage nach Mitteln aus dem „Investitionsprogramm Landwirtschaft” bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist immens hoch.
Die Rentenbank setzt das Programm im Auftrag des Bundes um.  Sie berichtete am Dienstag dem 12. Januar, einen Tag nach dem Start des Programms, von großem Interesse:  Seit dem 4. Januar  gab es  insgesamt 17000 Telefonate, davon allein 12000 am Montag.
Die für das erste Halbjahr 2021 zur Verfügung stehenden Bundesmittel seien für Teilbereiche des Programms bereits ausgeschöpft: Zuschussanträge für den Kauf von Maschinen können deshalb eigentlich erst ab dem zweiten Halbjahr 2021 wieder gestellt werden. Das  Bundeslandwirtschaftsministerium sprach am Dienstag von einer „überwältigenden Resonanz”  und will  nun  ermöglichen,  dass Landwirte bereits zeitnah auch die Mittel für den Bereich Maschinen  abrufen können, die ursprünglich für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehen sind.
Bei Maschinen sind die Mittel für das erste Halbjahr schon ausgeschöpft. Das Bundeslandwirtschaftsministerium überlegt nun nachzusteuern.

 Mit dem Programm habe man den richtigen Nerv getroffen, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Die Antragsteller kommen aus ganz Deutschland, insbesondere auch kleinere und mittlere Betriebe wollen  Förderung.  Eingereichte Anträge verfallen nicht, so das Ministerium.
Der Deutsche Bauernverband sieht einen Bedarf für zusätzliche Mittel. „Wir sehen, dass es einen erheblichen Teil der Landwirte gibt, die diese Technik zum Schutz der Umwelt und des Klimas nachfragen. Das Bewerbungsverfahren war wie ein Lotteriespiel – ein Großteil ist nicht zum Zug gekommen. Wir brauchen jetzt Lösungen für alle Interessierten”, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied.
Förderbereiche
Der Bund stellt  im Rahmen des Programms bis 2024 insgesamt 816 Millionen  (Mio.) Euro an Zuschüssen  bereit. Die Mittel werden halbjährlich in drei Plafonds bereitgestellt. Im ersten Halbjahr 2021 stehen für Maschinen 72,5 Mio. Euro, für Lagerstättenerweiterungen für Wirtschaftsdünger 26 Mio. Euro und für Gülleseparierung 5 Mio. Euro zur Verfügung. Eingegangene förderfähige Anträge, die aufgrund ausgeschöpfter Bundesmittel innerhalb eines Halbjahres nicht zum Zuge kommen, werden in den folgenden Halbjahren in der Reihenfolge ihres Eingangs vorrangig berücksichtigt, solange Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen  unter www.rentenbank.de.