Politik | 01. Juli 2021

Ein „Reparaturgesetz” für das EEG

Von AgE
Aufatmen bei der Biogasbranche: Am 24. Juni hat der Bundestag das Änderungsgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 beschlossen.
Das Änderungsgesetz zum EEG bietet Biogaserzeugern nach Einschätzung ihrer Standesvertreter „wieder eine echte Perspektive”.
Nach Angaben des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) erhalten damit Tausende Biogasanlagenbetreiber wieder eine echte Perspektive. „Mit großer Erleichterung stellen wir fest, dass die Streichung des Flexibilitätszuschlags für Biogasanlagen im zweiten EEG-Vergütungszeitraum zurückgenommen wurde”, kommentierte Büroleiterin Sandra Rostek den Bundestagsbeschluss. Laut dem „EEG-Reparaturgesetz” können Biogasanlagenbetreiber zukünftig wieder einen Flexzuschlag in Höhe von 50 Euro/kW geltend machen, sofern sie bereits im ersten Vergütungszeitraum für flexibilisierte Leistung die Flexprämie erhalten haben. Zusätzliche installierte Flexleistung kann 65 Euro/kW in Anspruch nehmen.
Auf Granit bei den Parlamentariern stieß das Hauptstadtbüro Bioenergie, das die Interessen des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Fachverbandes Biogas (FvB) und des Fachverbandes Holzenergie (FVH) bündelt, im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Anschlussvergütung für kleine güllevergärende Biogasanlagen nach Ablauf des ersten Vergütungszeitraums. Das bereits im Kabinettsentwurf festgelegte Vergütungsniveau von 15,5 Ct/kWh bis einschließlich 75 kW Bemessungsleistung beziehungsweise 7,5 Ct/kWh bis
einschließlich 150 kW Bemessungsleistung biete keine echte Anschlussperspektive und erlaube keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen, kritisierte Rostek. Mit dieser Verordnungsermächtigung falle man sogar hinter das heute schon niedrige Niveau der Güllevergärung zurück. Dies gehe zulasten des Klimas und zulasten der landwirtschaftlichen Biogasanlagen.