Politik | 19. März 2020

Ein Drittel weniger Rote Gebiete

Von Hubert God
Schon im April soll die neue Düngeverordnung kommen. Der Anteil der Roten Gebiete im Land verringert sich zunächst von neun auf sechs Prozent.
Diese Karte zeigt die vorläufigen Änderungen gegenüber der vorigen Abgrenzung. Es ist offen, ob und wann sie so kommen.
Über den Stand der künftigen Düngeverordnung, das baden-württembergische Messstellennetz und die geplante Neuabgrenzung der Roten Gebiete informierten die beiden zuständigen Ministerien (Landwirtschaft und Umwelt) Ende vergangener Woche in Stuttgart.
Die Änderungen der Düngeverordnung sollen bereits im April in Kraft treten. Ein Teil der Maßnahmen ist flächenhaft umzusetzen, zum Beispiel erweiterte Sperrfristen und Gewässerabstände. In Roten Gebieten werden sieben Maßnahmen in Deutschland eingeführt. Zusätzlich muss das Land mindestens zwei weitere Maßnahmen in Roten Gebieten verlangen. Es will alle bisherigen  Maßnahmen der VODüV-Gebiete fortführen.  Der Nährstoffvergleich wird abgeschafft. Die Nmin-Bodenuntersuchung wird dafür auch für Betriebe mit geringem N-Überschuss verpflichtend.
Das Land wird die Grundwasserkörper (GWK) nach Wasserrahmenrichtlinie für den Bewirtschaftungsplan ab 2021 neu abgrenzen. Die neue Zustandsbeurteilung durch die Wasserbehörden führt zu einer Verringerung von GWK, die sich in schlechtem Zustand befinden, von neun auf sechs Prozent der Landesfläche. Sie sind in der  Karte rot und ocker abgebildet. Das Land wird auf Grundlage einer  Verwaltungsvorschrift eine Binnendifferenzierung der roten Nitratgebiete vornehmen. In den Grünen Gebieten sind noch Einzugsflächen von roten Messstellen abzugrenzen. Die Vorgaben sind fachlich und zeitlich ambitioniert. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Düngeverordnung muss alles fertig sein. Das Land will sich dieser Abgrenzung mit einer „Übergangskulisse” nähern.
Der BLHV legt Wert auf eine weiterhin sachgerechte Abgrenzung. Es ist derzeit noch nicht erkennbar, wie rote Teilflächen für jede der rund 300 Roten Messstellen in den Grünen Gebieten abgegrenzt werden.