Politik | 19. März 2020

Eckpunkte-Gesetz auf dem Weg

Von red
Der Ministerrat des Landes hat in der Kabinettssitzung am 17. März den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf fußt auf den vereinbarten Eckpunkten der Landesregierung als Alternative zum Volksbegehren von „proBiene”.
„Mit der Freigabe einer Gesetzesnovelle hat das Kabinett in seiner  Sitzung den Weg für einen ausgewogenen Artenschutz in Baden-Württemberg geebnet”, so bewerten dies die beiden Landesministerien für Landwirtschaft und Umwelt in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Mittwoch dieser Woche.
Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen” zurück. Sie seien  in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft erarbeitet worden, so die beiden Ministerien.
Menschen ernähren und die Umwelt schützen
„Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung der Menschen mit hochwertigen Lebensmitteln heimischen Ursprungs bei gleichzeitiger Pflege unserer einmaligen Kulturlandschaften auf lange Sicht sicherzustellen. Gerade in der aktuellen Lage zeigt sich, wie wichtig die Arbeit der Landwirtschaft für die tägliche Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln ist. Mit unserem Gesetzesvorschlag setzen wir die mit den Verbänden vereinbarten Eckpunkte zur Stärkung der Biodiversität um und schaffen einen Weg, der die Belange einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit den Ansprüchen eines zeitgemäßen Artenschutzes vereint”, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Mittwoch in Stuttgart. „Wir müssen zu einem neuen Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft kommen”, ergänzte Umweltminister Franz Untersteller.
„Unser Gesetzesvorschlag arbeitet vor allem mit Anreizen, Förderungen und Unterstützungen, weniger mit Einschränkungen und Verboten. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Gesellschaft die betroffenen Bäuerinnen und Bauern mit den wirtschaftlichen Folgen des Vorhabens nicht alleine lassen kann”, betonten Hauk und Untersteller.
Fördermittel für Maßnahmenbündel
So seien alleine im Doppelhaushalt 2020/21 rund 62 Millionen Euro für ein breit aufgestelltes und ausgewogenes Bündel an Maßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus würden im Bereich der Beratung zum Pflanzenschutz und zum Ökolandbau zusätzliche 20 Stellen geschaffen. Artenschutz koste Geld. Der erhöhte Aufwand sei aber in Anbetracht der dringenden Erforderlichkeit mehr als gerechtfertigt. Die Kosten, die beispielsweise durch einen dauerhaften Verlust der Bestäubungsleistung von Insekten entstehen würden, wären um ein Vielfaches höher. Die bereitgestellten Mittel seien Investitionen in die langfristige Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Ziel: Abschluss bis zur Sommerpause
„Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes geht jetzt in die Verbändeanhörung. Die Interessenvertreter haben drei Wochen Zeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause abzuschließen”, erklärte Umweltminister Untersteller.