Der Ministerrat des Landes hat in der Kabinettssitzung am 17. März den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf fußt auf den vereinbarten Eckpunkten der Landesregierung als Alternative zum Volksbegehren von „proBiene”.
„Mit der Freigabe einer Gesetzesnovelle hat das Kabinett in seiner Sitzung den Weg für einen ausgewogenen Artenschutz in Baden-Württemberg geebnet”, so bewerten dies die beiden Landesministerien für Landwirtschaft und Umwelt in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Mittwoch dieser Woche.
Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen” zurück. Sie seien in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft erarbeitet worden, so die beiden Ministerien.
Menschen ernähren und die Umwelt schützen
„Ziel der Landesregierung ist
es, die Versorgung der Menschen mit hochwertigen Lebensmitteln
heimischen Ursprungs bei gleichzeitiger Pflege unserer einmaligen
Kulturlandschaften auf lange Sicht sicherzustellen. Gerade in der
aktuellen Lage zeigt sich, wie wichtig die Arbeit der Landwirtschaft für
die tägliche Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln ist. Mit unserem
Gesetzesvorschlag setzen wir die mit den Verbänden vereinbarten
Eckpunkte zur Stärkung der Biodiversität um und schaffen einen Weg, der
die Belange einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit den Ansprüchen
eines zeitgemäßen Artenschutzes vereint”, sagte der Minister für
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Mittwoch in
Stuttgart. „Wir müssen zu einem neuen Miteinander von Naturschutz und
Landwirtschaft kommen”, ergänzte Umweltminister Franz Untersteller.
„Unser Gesetzesvorschlag arbeitet vor allem mit Anreizen, Förderungen
und Unterstützungen, weniger mit Einschränkungen und Verboten. Es ist
eine Selbstverständlichkeit, dass die Gesellschaft die betroffenen
Bäuerinnen und Bauern mit den wirtschaftlichen Folgen des Vorhabens
nicht alleine lassen kann”, betonten Hauk und Untersteller.
Fördermittel für Maßnahmenbündel
So seien alleine im Doppelhaushalt 2020/21 rund 62
Millionen Euro für ein breit aufgestelltes und ausgewogenes Bündel an
Maßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus würden im Bereich der Beratung zum
Pflanzenschutz und zum Ökolandbau zusätzliche 20 Stellen geschaffen.
Artenschutz koste Geld. Der erhöhte Aufwand sei aber in Anbetracht der
dringenden Erforderlichkeit mehr als gerechtfertigt. Die Kosten, die
beispielsweise durch einen dauerhaften Verlust der Bestäubungsleistung
von Insekten entstehen würden, wären um ein Vielfaches höher. Die
bereitgestellten Mittel seien Investitionen in die langfristige
Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Ziel: Abschluss bis zur Sommerpause
„Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und
des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes geht jetzt in die
Verbändeanhörung. Die Interessenvertreter haben drei Wochen Zeit, sich
zu dem Vorhaben zu äußern. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis
zur Sommerpause abzuschließen”, erklärte Umweltminister Untersteller.