Nun können auch Waldbesitzer mit staatlicher Unterstützung zur Bewältigung von Dürreschäden rechnen. Insgesamt 38 Millionen Euro soll es außerdem für Maßnahmen zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration geben.
Für die Beitragszuschüsse in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung soll künftig ein Höchstbetrag von 20000 Euro je Unternehmen und Jahr gelten.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat vergangene Woche in seiner Bereinigungssitzung insgesamt 25 Millionen (Mio.) Euro über die nächsten fünf Jahre zur Bewältigung von Trockenschäden im Wald bewilligt. Die Forstwirtschaft werde die Auswirkungen der extremen Dürre noch jahrelang spüren, insbesondere durch nachfolgende Borkenkäferschäden, erklärte der Hauptberichterstatter der Unionsfraktion für den Agrarhaushalt, Christian Haase. Die bewilligten Mittel seien daher gerechtfertigt.
Ausstieg begleiten
Haase geht davon aus, dass sich die Länder ebenfalls beteiligen werden, und zwar mindestens in gleicher Höhe.
Insgesamt 38 Mio. Euro hat der Ausschuss für begleitende Maßnahmen zum
Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration freigegeben. Im
kommenden Jahr sollen davon 8 Mio. Euro in die Förderung von
Schulungsmaßnahmen für Landwirte zur Durchführung der Inhalationsnarkose
und 2 Mio. Euro zur Unterstützung der Anschaffung von Narkosegeräten
gehen. 2020 soll dann der Schwerpunkt auf der investiven Förderung
liegen. Noch keine Entscheidung wurde hinsichtlich der Finanzierung von
zusätzlichen Kosten für die Alterssicherung der Landwirte infolge einer
möglichen Abschaffung der Hofabgabeklausel getroffen.
Geld für Gülleaufbereitung
Der Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums für
2019 steigt auf die Rekordhöhe von 6,324 Milliarden (Mrd.) Euro. Für
die Ackerbaustrategie, die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia
Klöckner im Herbst 2019 vorlegen will, genehmigte der Haushaltsausschuss
eine Aufstockung um 5 Mio. Euro auf nunmehr 9 Mio. Euro. Die Mittel
sollen eingesetzt werden, um Innovationen bei der Gülleaufbereitung zu
unterstützen. In das Energieeffizienzprogramm für Landwirtschaft und
Gartenbau sollen noch einmal 6,4 Mio. Euro fließen, um der hohen
Nachfrage gerecht zu werden. Insgesamt erreicht das Förderprogramm 2019
damit ein Volumen von 27,4 Mio. Euro.
Bundesprogramm Wolf
Für ein Bundesprogramm Wolf hat der Ausschuss 1,05
Mio. Euro bewilligt. Von dem Geld sollen Wanderschäfer für Maßnahmen zum
Schutz vor dem Wolf eine Prämie von 40 Euro pro Tier erhalten.
Zuschuss-Deckel bei der Unfallversicherung
Als ein weiteres Ergebnis der
Bereinigungssitzung werden die Beitragszuschüsse in der
Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) je Betrieb gedeckelt. Künftig gilt ein Höchstbetrag von 20000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
Für Unternehmen, die mehr als 50000 Euro pro Jahr erhalten würden, wird
der Zuschuss komplett gestrichen. Die Bundesmittel für die LUV sinken
dadurch im nächsten Jahr um rund 1 Mio. Euro auf 177 Mio. Euro. Haase
begründete den Beschluss mit der Notwendigkeit, die Beitragszuschüsse
zielgenauer an kleinen und mittleren Betrieben auszurichten. Seinen
Angaben zufolge werden allerdings lediglich 71 Unternehmen überhaupt
keine Zuschüsse mehr bekommen. Auslöser für die Entscheidung sei die
Kritik des Bundesrechnungshofs an der Verteilung der Bundesmittel auf
die Betriebe.
Hofabgabeklausel noch 2018 weg?
In Sachen „Hofabgabeklausel” nimmt der Haushaltsausschuss
die Bundesregierung in die Pflicht. Diese wird aufgefordert, spätestens
bis zum Ende des ersten Quartals 2019 eine Nachfolgeregelung für die
Hofabgabeklausel vorzulegen.
Haase beziffert die Mehrkosten für die Alterssicherung durch eine
Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung auf rund 48 Mio. Euro im Jahr.
Seiner Auffassung nach müssten diese Mittel direkt vom
Bundesfinanzministerium aufgebracht werden und dürften nicht zu Lasten
des Agrarhaushalts gehen. Haase geht davon aus, dass eine
Nachfolgeregelung zur Hofabgabeklausel noch in diesem Jahr vom Bundestag
verabschiedet werden kann.
Die beschlossene Erhöhung der Bundesmittel zur Landwirtschaftlichen
Krankenversicherung (LKV) geht dem Abgeordneten zufolge auf
Gesetzesänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zurück, die
sich in der LKV niederschlagen.