Politik | 15. November 2018

Dürrehilfen für die Forstwirtschaft

Von AgE
Nun können auch Waldbesitzer mit staatlicher Unterstützung zur Bewältigung von Dürreschäden rechnen. Insgesamt 38 Millionen Euro soll es außerdem für Maßnahmen zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration geben.
Für die Beitragszuschüsse in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung soll künftig ein Höchstbetrag von 20000 Euro je Unternehmen und Jahr gelten.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat vergangene Woche  in seiner Bereinigungssitzung insgesamt 25 Millionen (Mio.) Euro über die nächsten fünf Jahre zur Bewältigung von Trockenschäden im Wald bewilligt. Die Forstwirtschaft werde die Auswirkungen der extremen Dürre noch jahrelang spüren, insbesondere durch nachfolgende Borkenkäferschäden, erklärte der Hauptberichterstatter der Unionsfraktion für den Agrarhaushalt, Christian Haase. Die bewilligten Mittel seien daher gerechtfertigt.
Ausstieg begleiten
Haase geht davon aus, dass sich die Länder ebenfalls beteiligen werden, und zwar mindestens in gleicher Höhe. Insgesamt 38 Mio. Euro hat der Ausschuss für begleitende Maßnahmen zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration freigegeben. Im kommenden Jahr sollen davon 8 Mio. Euro in die Förderung von Schulungsmaßnahmen für Landwirte zur Durchführung der Inhalationsnarkose und 2 Mio. Euro zur Unterstützung der Anschaffung von Narkosegeräten gehen. 2020 soll dann der Schwerpunkt auf der investiven Förderung liegen. Noch keine Entscheidung wurde hinsichtlich der Finanzierung von zusätzlichen Kosten für die Alterssicherung der Landwirte infolge einer möglichen Abschaffung der Hofabgabeklausel getroffen.
Geld für Gülleaufbereitung
Der Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums für 2019 steigt auf die Rekordhöhe von 6,324 Milliarden (Mrd.) Euro. Für die Ackerbaustrategie, die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Herbst 2019 vorlegen will, genehmigte der Haushaltsausschuss eine Aufstockung um 5 Mio. Euro auf nunmehr 9 Mio. Euro. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um Innovationen bei der Gülleaufbereitung zu unterstützen. In das Energieeffizienzprogramm für Landwirtschaft und Gartenbau sollen noch einmal 6,4 Mio. Euro fließen, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. Insgesamt erreicht das Förderprogramm 2019 damit ein Volumen von 27,4 Mio. Euro.
Bundesprogramm Wolf
Für ein Bundesprogramm Wolf hat der Ausschuss 1,05 Mio. Euro bewilligt. Von dem Geld sollen Wanderschäfer für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine Prämie von 40 Euro pro Tier erhalten.
Zuschuss-Deckel bei der Unfallversicherung
Als ein weiteres Ergebnis der Bereinigungssitzung werden die Beitragszuschüsse in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) je Betrieb gedeckelt.  Künftig gilt ein Höchstbetrag von 20000 Euro pro Unternehmen und Jahr. Für Unternehmen, die mehr als 50000 Euro pro Jahr erhalten würden, wird der Zuschuss komplett gestrichen. Die Bundesmittel für die LUV sinken dadurch im nächsten Jahr um rund 1 Mio. Euro auf 177 Mio. Euro. Haase begründete den Beschluss mit der Notwendigkeit, die Beitragszuschüsse zielgenauer an kleinen und mittleren Betrieben auszurichten. Seinen Angaben zufolge werden allerdings lediglich 71 Unternehmen überhaupt keine Zuschüsse mehr bekommen. Auslöser für die Entscheidung sei die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Verteilung der Bundesmittel auf die Betriebe.
Hofabgabeklausel noch 2018 weg?
In Sachen „Hofabgabeklausel” nimmt der Haushaltsausschuss die Bundesregierung in die Pflicht. Diese wird  aufgefordert, spätestens bis zum Ende des ersten Quartals 2019 eine Nachfolgeregelung für die Hofabgabeklausel vorzulegen.
Haase beziffert die Mehrkosten für die Alterssicherung durch eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung auf rund 48 Mio. Euro im Jahr. Seiner Auffassung nach müssten diese Mittel direkt vom Bundesfinanzministerium aufgebracht werden und dürften nicht zu Lasten des Agrarhaushalts  gehen. Haase geht davon aus, dass  eine Nachfolgeregelung zur Hofabgabeklausel noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden kann.
Die beschlossene Erhöhung der Bundesmittel zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) geht dem Abgeordneten zufolge auf Gesetzesänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zurück, die sich  in der LKV niederschlagen.