Politik | 26. März 2020

Vorschriften für Rote Gebiete sollen erst 2021 in Kraft treten

Von AgE
Die Europäische Kommission zeigt sich offen gegenüber einem späteren Inkrafttreten maßgeblicher Vorschriften in der neuen Düngeverordnung.
Entspannung in Sachen Düngeverordnung.
Das haben die Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium, Beate Kasch und Jochen Flasbarth nach einer Telefonkonferenz mit Brüssel ihren Amtskollegen in den Ländern mitgeteilt. Voraussetzung für das Entgegenkommen der Kommission ist allerdings, dass die Düngeverordnung morgen im Bundesrat beschlossen wird.
Den Angaben zufolge stimmt die EU-Kommission einer Verlängerung der Umsetzungsfrist zur Neuausweisung der Roten Gebiete bis zum 31. Dezember 2020 zu. Die Bundesregierung begründet die notwendige Ausweitung der Zeit für die Erarbeitung der notwendigen Verwaltungsvorschrift mit der Corona-Krise, durch die ein reibungsloses Arbeiten der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen nicht gewährleistet sei.
Zustimmung hat die Kommission auch gegenüber der Bitte der Bundesregierung signalisiert, das Inkrafttreten von in der Verordnung vorgesehenen strengeren Vorschriften für die Düngung in den bereits ausgewiesenen Roten Gebieten auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Dies gilt unter anderem für die Absenkung des Düngebedarfs um 20 % im Betriebsdurchschnitt, die schlagbezogene Grenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischen Düngemitteln, die längeren Sperrfristen für die Grünlanddüngung und von Festmist sowie das Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung. Der Aufschub soll auch für solche Grundwasserkörper oder Flusseinzugsgebiete wirksam werden, die teilweise belastet sind, diese Teile jedoch von den Ländern nicht ausgewiesen wurden.
Aller Voraussicht nach werden Hessen und das Saarland einen Plenarantrag in der morgigen Bundesratssitzung einbringen, in dem die mit der Kommission vereinbarten Erleichterungen geregelt werden. Bayern hat bereits einen Antrag vorgelegt, um die Aufzeichnungsfrist für Düngemaßnahmen von zwei auf 14 Tage auszuweiten. Der Bund hatte in den Gesprächen mit den Ländern signalisiert, dass er dies mittragen könne.