Politik | 06. Oktober 2016

Düngeverordnung noch schärfer?

Von AgE
Die Landwirte müssen sich auf weitergehende Verschärfungen im Düngerecht einstellen. Man werde aller Voraussicht nach nicht umhinkommen, den Entwurf der Düngeverordnung an der einen oder anderen Stelle nachzubessern, hieß es vergangene Woche im Bundeslandwirtschaftsministerium.
Bei der Düngeverordnung stehen noch einige Punkte im Raum, die Verschärfungen für Bauern bringen könnten. Dazu gehört die Einarbeitungszeit der Gülle.
Bereits im Juni hatte die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben auf Nachfragen der Europäischen Kommission eine Erweiterung des Maßnahmenkataloges in den sogenannten „roten Gebieten” in Aussicht gestellt. Danach sollen die Länder in den mit Nitrat belasteten Gebieten unter anderem die Möglichkeit bekommen, Restriktionen für die Phosphatdüngung zu erlassen.
Druck im Kessel
Auch von anderer Seite ist Druck im Kessel: Die Bundesregierung hat vergangene Woche den im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zur Novelle der Düngeverordnung erstellten Umweltbericht veröffentlicht. Nach einer einmonatigen Auslegungsfrist können Behörden und die „betroffene” Öffentlichkeit Stellung nehmen. Aus den Stellungnahmen kann sich eventuell noch Änderungsbedarf im Verordnungsentwurf ergeben. Unterdessen begrüßte der Deutsche Bauernverband (DBV), dass mit der Vorlage des Umweltberichts zur Düngeverordnung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung der Gesetzgebungsprozess zur Düngeverordnung einen Schritt vorankomme, um Rechtssicherheit für die Betriebe zu erlangen und einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland entgegenzuwirken.
Zusätzliche Länderoptionen
Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Priesmeier, wertete den Umweltbericht als Bestätigung eigener Positionen. In Berlin ist man offen gegenüber einer Ausweitung des Maßnahmenkatalogs in den „roten Gebieten”, die die Länder dort zusätzlich ergreifen können sollen. Danach sollen die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen ergänzt werden um die Einführung eines Ausbringungsverbots für phosphathaltige Düngemittel vom 15. November bis 31. Januar, eine Ausweitung der Mindestabstandsregelung an Gewässern auf phosphathaltige Düngemittel sowie eine Beschränkung der Phosphatdüngung auf gut versorgten Böden. Zudem soll die im Entwurf vorgeschriebene Einarbeitungszeit für Gülle von vier Stunden in den belasteten Gebieten auf eine Stunde verkürzt werden dürfen.