Politik | 17. April 2019

Düngestreit: leicht entspannt, aber noch nicht entschärft

Von AgE
In der Auseinandersetzung um die von der EU-Kommission geforderte Verschärfung der Düngeverordnung scheint ein wenig der Druck aus dem Kessel genommen zu sein.
Die Agrarminister der Länder übten bei ihrer Konferenz in Landau erneut Kritik an dem vorgeschlagenen pauschalen Düngeabschlag von 20 Prozent.
Der Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hermann Onko Aeikens, zeigte sich nach einem Treffen mit Vertretern der Generaldirektion (GD) Umwelt am 12. April in Brüssel zufrieden. Man sei in ernsthaften und konstruktiven Gesprächen mit der Kommission, sagte Aeikens nach der mehrstündigen Unterredung, die er und sein Amtskollege aus dem Umweltministerium, Jochen Flasbarth, mit dem Generaldirektor der GD Umwelt, dem Spanier Daniel Calleja Crespo, geführt haben. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium zeigt sich die  Europäische Kommission kompromissbereit, was die Forderung nach einer pauschalen Reduzierung der Düngung in den „roten Zonen” angeht.
Dazu passt die Information aus Brüssel, dass die Kommission der Bundesregierung bislang keine  Frist gesetzt hat, bis wann sie Vorschläge zur Änderung der Düngeverordnung in Brüssel präsentieren muss. Zumindest kurzfristig ist offenbar nicht mit der Eröffnung eines sogenannten Zweitverfahrens zu rechnen, bei dem es um die Festsetzung von Strafzahlungen gegen Deutschland wegen der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie gehen würde. Man befinde sich zum „gegenwärtigen Zeitpunkt” noch nicht in diesem Stadium, hieß es in der Generaldirektion Umwelt. Der Sprecher der GD Umwelt hob die Brüsseler Kooperationsbereitschaft hervor: Man stehe mit den deutschen  Stellen in „regelmäßigem Kontakt”, um bei der Einhaltung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni letzten Jahres Unterstützung zu leisten.
AMK fordert praxistaugliche Regeln
Unterdessen bekräftigten die Bundesländer auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Landau ihre Forderung nach praxistauglichen Düngeregeln. In ihrem Beschluss zur Düngeverordnung bekennt sich die AMK zwar ausdrücklich zur Notwendigkeit einer Anpassung der Düngeverordnung, um die Nitratbelastung zu reduzieren. In Abstimmung mit den Ländern müssten jedoch Maßnahmen entwickelt werden, „die fachlich begründet, praktikabel und wirksam sind”. Dies gelte insbesondere für Anpassungen in den roten Gebieten.
Die Ressortchefs übten erneut Kritik an dem vorgeschlagenen pauschalen Düngeabschlag von 20 Prozent sowie der ebenfalls für die roten Gebiete vorgesehenen Einschränkung der Herbstdüngung. Einen gesonderten Umgang fordert die Agrarministerkonferenz für Betriebe, die nachweislich besonders gewässerschonend wirtschaften. Sie seien in den jeweiligen Nitratkulissen von Maßnahmen auszunehmen. Die Forderung, bei Betrieben mit weniger als 1,5 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar auf die Stoffstrombilanz zu verzichten, fand keinen Eingang in den Beschluss. Lediglich Baden-Württemberg, Bayern, das Saarland und Sachsen sprachen sich dafür aus.
Hauk wehrt sich gegen Gesamthaftung
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk drängt auf länderspezifische Regelungen: Es könne nicht sein, „dass die Bauern in Baden-Württemberg, die sich seit 40 Jahren an einem erfolgreichen Grundwassermanagement beteiligen, nun in Gesamthaftung genommen werden”. Spitzenvertreter der Landesbauern- und Winzerverbände Rheinland-Pfalz Süd, Rheinland-Nassau, Saar, Hessen und Baden-Württemberg sowie der Deutsche Bauernverband (DBV) untermauerten anlässlich der Agrarministerkonferenz ihre Forderung nach praktikablen Lösungen bei der Düngeverordnung. Bei einer Kundgebung am  Donnerstag voriger Woche in Landau  verlangten sie ein gesetzgeberisches Moratorium für die laufende Umsetzungsphase des Düngerechts. Die Verbandsvertreter betonten den Angaben zufolge die Notwendigkeit des Gewässerschutzes. Gleichzeitig bedürfe es jedoch einer verlässlichen Politik im Bereich des Düngerechts. Die vor eineinhalb Jahren verabschiedete neue Düngeverordnung führe bereits zu drastischen Einschnitten bei der Düngung und der Tierhaltung. Das neue Regelwerk müsse sich erst bewähren können, bevor es erneut überarbeitet werde.