In der Auseinandersetzung um die von der EU-Kommission geforderte Verschärfung der Düngeverordnung scheint ein wenig der Druck aus dem Kessel genommen zu sein.
Die Agrarminister der Länder übten bei ihrer Konferenz in Landau erneut Kritik an dem vorgeschlagenen pauschalen Düngeabschlag von 20 Prozent.
Der Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hermann Onko Aeikens, zeigte sich nach einem Treffen mit Vertretern der Generaldirektion (GD) Umwelt am 12. April in Brüssel zufrieden. Man sei in ernsthaften und konstruktiven Gesprächen mit der Kommission, sagte Aeikens nach der mehrstündigen Unterredung, die er und sein Amtskollege aus dem Umweltministerium, Jochen Flasbarth, mit dem Generaldirektor der GD Umwelt, dem Spanier Daniel Calleja Crespo, geführt haben. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium zeigt sich die Europäische Kommission kompromissbereit, was die Forderung nach einer pauschalen Reduzierung der Düngung in den „roten Zonen” angeht.
Dazu passt die Information aus Brüssel, dass die Kommission der Bundesregierung bislang keine Frist gesetzt hat, bis wann sie Vorschläge zur Änderung der Düngeverordnung in Brüssel präsentieren muss. Zumindest kurzfristig ist offenbar nicht mit der Eröffnung eines sogenannten Zweitverfahrens zu rechnen, bei dem es um die Festsetzung von Strafzahlungen gegen Deutschland wegen der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie gehen würde. Man befinde sich zum „gegenwärtigen Zeitpunkt” noch nicht in diesem Stadium, hieß es in der Generaldirektion Umwelt. Der Sprecher der GD Umwelt hob die Brüsseler Kooperationsbereitschaft hervor: Man stehe mit den deutschen Stellen in „regelmäßigem Kontakt”, um bei der Einhaltung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni letzten Jahres Unterstützung zu leisten.
AMK fordert praxistaugliche Regeln
Unterdessen bekräftigten die Bundesländer auf der
Agrarministerkonferenz (AMK) in Landau ihre Forderung nach
praxistauglichen Düngeregeln. In ihrem Beschluss zur Düngeverordnung
bekennt sich die AMK zwar ausdrücklich zur Notwendigkeit einer Anpassung
der Düngeverordnung, um die Nitratbelastung zu reduzieren. In
Abstimmung mit den Ländern müssten jedoch Maßnahmen entwickelt werden,
„die fachlich begründet, praktikabel und wirksam sind”. Dies gelte
insbesondere für Anpassungen in den roten Gebieten.
Die Ressortchefs übten erneut Kritik an dem vorgeschlagenen pauschalen
Düngeabschlag von 20 Prozent sowie der ebenfalls für die roten Gebiete
vorgesehenen Einschränkung der Herbstdüngung. Einen gesonderten Umgang
fordert die Agrarministerkonferenz für Betriebe, die nachweislich
besonders gewässerschonend wirtschaften. Sie seien in den jeweiligen
Nitratkulissen von Maßnahmen auszunehmen. Die Forderung, bei Betrieben
mit weniger als 1,5 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar auf die
Stoffstrombilanz zu verzichten, fand keinen Eingang in den Beschluss.
Lediglich Baden-Württemberg, Bayern, das Saarland und Sachsen sprachen
sich dafür aus.
Hauk wehrt sich gegen Gesamthaftung
Baden-Württembergs
Landwirtschaftsminister Peter Hauk drängt auf länderspezifische
Regelungen: Es könne nicht sein, „dass die Bauern in Baden-Württemberg,
die sich seit 40 Jahren an einem erfolgreichen Grundwassermanagement
beteiligen, nun in Gesamthaftung genommen werden”.
Spitzenvertreter der Landesbauern- und Winzerverbände Rheinland-Pfalz
Süd, Rheinland-Nassau, Saar, Hessen und Baden-Württemberg sowie der
Deutsche Bauernverband (DBV) untermauerten anlässlich der
Agrarministerkonferenz ihre Forderung nach praktikablen Lösungen bei der
Düngeverordnung. Bei einer Kundgebung am Donnerstag voriger Woche in
Landau verlangten sie ein gesetzgeberisches Moratorium für die laufende
Umsetzungsphase des Düngerechts. Die Verbandsvertreter betonten den
Angaben zufolge die Notwendigkeit des Gewässerschutzes. Gleichzeitig
bedürfe es jedoch einer verlässlichen Politik im Bereich des
Düngerechts. Die vor eineinhalb Jahren verabschiedete neue
Düngeverordnung führe bereits zu drastischen Einschnitten bei der
Düngung und der Tierhaltung. Das neue Regelwerk müsse sich erst bewähren
können, bevor es erneut überarbeitet werde.