Politik | 17. Oktober 2018

Die Union verabschiedet sich von der Hofabgabeklausel

Von AgE
Die Tage der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte scheinen gezählt. Immer mehr Politiker, auch aus der Union, halten es nicht für möglich, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und dabei die Hofabgabeklausel erhalten werden kann.
„Die Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Rentenbezug in der Alterssicherung der Landwirte ist nicht zu halten”, sagt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann.
Man sei zu der Erkenntnis gelangt, dass eine rechtssichere Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils nicht möglich ist, sagte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, vergangene Woche. Für den CDU-Politiker ist daher klar: „Die Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Rentenbezug in der Alterssicherung der Landwirte ist nicht zu halten.”
Moratorium aufheben
Stegemann zufolge sorgt das derzeitige Moratorium bei der Bescheidung von Rentenanträgen für erhebliche Verunsicherung und muss so bald wie möglich aufgehoben werden. Noch in diesem Jahr strebe die Union eine gesetzliche Lösung an, „die für Klarheit sorgt und zugleich gewährleistet, dass sie den Anliegen der jüngeren Generation Rechnung trägt”. Der Parlamentarier ist sehr zuversichtlich, „dass wir uns zügig mit der SPD auf eine Neuregelung verständigen können”. Zuvor hatten sich bereits die Agrarsprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler, und SPD-Berichterstatterin Ursula Schulte für eine Abschaffung der Hofabgabeklausel ausgesprochen.
Stegemann kündigte an, er wolle es nicht bei einer Streichung der Regelung belassen: „Wir müssen zum einen verhindern, dass aktive Landwirte infolge einer möglichen Abschaffung der Hofabgabeklausel höher belastet werden.” Dies gelte nicht zuletzt für die Krankenversicherung.
Zum anderen müssten die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, „dass die Abgabe des Betriebes an einen Hofnachfolger und eine Hofnachfolgerin weiter attraktiv ist”. Dafür müssten Anreize geschaffen werden.
Keinen Zweifel lässt der CDU-Abgeordnete daran, dass die Union am eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystem festhalten wird. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung habe sich bewährt und ihre Leistungs- und Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
Einig in der Forderung nach Abschaffung der Hofabgabeklausel sind sich die Linke und die Grünen. Beide Fraktionen brachten vergangene Woche einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag ein. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Pflicht zur Hofabgabe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs in der Alterssicherung der Landwirte „endgültig und vollumfänglich” streicht.
Regierung in der Pflicht
Unterdessen wächst der Druck auf die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil im August ausgesetzte Bewilligung von Rentenanträgen wieder aufzunehmen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Landfrauenverband (dlv) halten das derzeitige Moratorium bei der Bescheidung von Rentenanträgen in der Alterssicherung der Landwirte für nicht länger zumutbar. Der Gesetzgeber müsse umgehend aktiv werden und diesen Zustand beenden. Bis dahin fordert der DBV in einem Positionspapier vom Dienstag dieser Woche eine vorläufige Auszahlung von Altersrenten. 
Inhaltsgleich äußerte sich dazu dlv-Präsidentin Brigitte Scherb bereits am Freitag voriger Woche in Berlin. Bereits jetzt warteten rund 4000 Antragstellende auf ihre Rente „und damit auf Geld, das sie zum Leben benötigen”, so Scherb. Die Bundesregierung müsse dringend eine tragfähige Lösung finden. Schließlich liefen Mieten sowie Strom- und Lebenshaltungskosten der Antragstellerinnen und Antragsteller monatlich weiter.