Die Kreisvorsitzenden und der Vorstand des BLHV beschlossen in dieser Woche die Position des Verbandes zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2020. Sie fordern vor allem, dass das Zwei-Säulen- Modell seine klare Kontur beibehält.
Der BLHV tritt dafür ein, die Junglandwirteförderung neu auszurichten.
Die Erste Säule soll nicht Aufgaben der Zweiten Säule erfüllen müssen, erklärt der BLHV. Beide Säulen hätten eine
existenziell wichtige Bedeutung für die Landwirtschaft. Eine ausreichende Finanzierung sei somit unerlässlich und diese müsse noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2019 abgesichert werden.
In einer Klausurtagung wertete der
Erweiterte BLHV-Vorstand die GAP-Vorschläge aus, die EU-Kommissar Phil
Hogan in diesem Sommer vorgestellt hat. Ein schnelles Fazit war, dass
sie gute Ideen zur Entbürokratisierung beinhalten, diese aber noch
praktikabel umgesetzt werden müssen. So sei der Verzicht auf Anlastungen
der Behörden und auf zusätzliche Kontrollen zu begrüßen sowie auch,
dass die Mitgliedstaaten mehr Verantwortung übernehmen sollen. Die
Umsetzung des Strategieplans müsse jedoch gemeinsam mit der
Landwirtschaft gemacht werden, so der BLHV.
Leitlinien zur
Umsetzung gibt das neue Positionspapier des BLHV vor. In zwei großen
Blöcken werden Forderungen zur Ersten und Zweiten Säule aufgeführt.
Einige Forderungen bringt der Verband schon seit langem in die
politische Diskussion ein, wie zum Beispiel die bessere Förderung der
ersten Hektare und einige Vorschläge zur Vereinfachung. So fordert der
BLHV schon seit geraumer Zeit, dass Bagatellgrenzen eingeführt und das
System der Zahlungsansprüche abgeschafft werden sollen.
Pauschale für Junglandwirte
Doch
insbesondere durch die
Impulse von Karl Bauer, Abteilungsleiter bei der
Landwirtschaftskammer Österreich, der zur Klausurtagung die
österreichische Sicht auf die GAP präsentierte, kamen auch gänzlich
neue Forderungen hinzu. Zum Beispiel fordert der BLHV nun, dass der
Staat künftig die Flächengröße zu bestimmen hat und auch für deren
Richtigkeit die volle Verantwortung trägt. Diese grundlegende
Beweislastumkehr bei den Flächenangaben wird auch von Österreich
beabsichtigt.
Eine weitere Neuausrichtung fordert der BLHV bei der
Junglandwirte-Prämie, die bisher als Zuschlag je Hektar ausgezahlt wird.
Sie soll künftig als einheitliche Pauschale an den Junglandwirt
ausgezahlt werden. So kann die Prämie besser genutzt werden, wenn zum
Beispiel im Zuge der Hofübergabe Investitionen in den Betrieb fällig
werden. Des Weiteren sieht der BLHV dringenden Klärungsbedarf bei der
Definition des „echten Betriebsinhabers”, also desjenigen, der Anspruch auf Direktzahlungen hat. Keinesfalls dürften
Nebenerwerbsbetriebe von der neuen Definition ausgeschlossen werden,
erklärt der BLHV in seinem Positionspapier.
Anreizkomponente
Um
gesellschaftliche, agrarstrukturelle und umweltpolitische Ziele
erreichen zu können, hält der BLHV es für notwendig, dass die Zweite
Säule mit einer zusätzlichen Anreizkomponente und den dafür benötigten
Mitteln ausgestattet wird. Jedoch müsse die Verantwortung für die
Erfüllung dieser Ziele beim Land bleiben und dürfe nicht auf die
Betriebe abgewälzt werden.
Außerdem fordert der BLHV, dass die
Förderung der in letzter Zeit viel diskutierten
Mehrgefahrenversicherungen über die Zweite Säule finanziert werden soll.
Ebenso müssten verstärkt Investitionen gefördert werden, mit denen die
Landwirte dem Klimawandel besser begegnen können, wie zum Beispiel der
geschützte Anbau von Obst und Gemüse oder Beregnungsverbände.
Tierhalter besserstellen
Eine weitere wichtige Aufgabe der Zweiten Säule sieht der
BLHV in der Besserstellung der tierhaltenden Betriebe. Hier müssten zum
einem passgenaue Investitionsförderungen angeboten werden, die auch
einen wirksamen Anreiz für die Umstellung von Anbindehaltung auf
Laufstallhaltung bringen. Außerdem fordert der BLHV für Grünland einen
linear gestaffelten Tierbesatzzuschlag und die Ausweisung spezifisch
benachteiligter Gebiete auf Gemarkungen mit hohem Anteil an Grünland.