50 Kilometer schnelle Traktoren sind nicht ab dem 1. Juli von der Mautpflicht für Bundesstraßen betroffen. Es wird eine Kulanzregelung geben, die bis zum 1. Januar 2019 gilt. Dies hat das Bundesverkehrsministerium am Mittwoch entschieden.
Damit ergibt sich eine andere Situation als noch vergangene Woche in der BBZ im Artikel auf Seite 18 beschrieben. Die Kulanzregelung kommt deswegen, weil es nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums unverhältnismäßig und bürokratisch ist, jetzt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit Fahrzeuggeräten zur Mauterfassung auszurüsten, wenn diese Geräte in sechs Monaten nicht mehr benötigt werden, weil keine Mautpflicht mehr besteht.
Ab dem 1. Januar 2019 soll nämlich die von Deutschem Bauernverband (DBV), Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) gemeinsam auf dem Weg gebrachte und von mehreren Bundesratsausschüssen nahezu einstimmig unterstützte Initiative greifen, das Bundesfernstraßenmautgesetz so zu ändern, dass die bisherigen und durch OVG-Urteile in Frage gestellten Ausnahmetatbestände wieder gelten. Die diesbezügliche Novelle soll die Länderkammer am 6. Juli passieren. Der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Volker Wissing, der auch für Verkehrsfragen zuständig ist, will den bislang geltenden Ausnahmetatbestand wiederherstellen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (lof-Fahrzeuge) von der Gebührenpflicht ausnehmen.
DBV-Präsident Joachim Rukwied zeigte sich erleichtert über das Entgegenkommen des Bundesverkehrsministers. Allerdings kritisierte Rukwied die aktuelle Auslegung des Bundesamtes für Güterverkehr, wonach die Mautfreiheit an die Kfz-Steuerfreiheit gebunden sein soll. Hierfür gebe es keine gesetzliche Begründung. Rukwied fordert die rasche Einstellung dieser praxisfremden Auslegung.