Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am 27. Oktober in mehreren Anträgen der FDP/DVP-Fraktion über die Ausbreitung des Wolfs in Baden-Württemberg, Herdenschutzmaßnahmen und die Wissensvermittlung zum Wolf beraten.
Die Landesregierung geht momentan von drei Wolfsrüden aus, die sich in Baden-Württemberg aufhalten.
Die Antragsteller erkundigten sich beim Umweltministerium vornehmlich danach, wie sich die Wolfspopulation seit der letzten Stellungnahme im Ausschuss im Mai 2021 entwickelt habe und wie die gesellschaftliche und politische Diskussion um die Rückkehr des Wolfs nach Baden-Württemberg zu bewerten sei.
„Die Landesregierung geht momentan von drei einzelnen Wolfsrüden aus, die sich in Baden-Württemberg aufhalten”, berichtete der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP). Sie seien in den Landkreisen Calw, Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald ansässig. Es sei weiterhin damit zu rechnen, dass Wölfe aus verschiedenen Populationen Europas in Baden-Württemberg ein- oder durchwandern und Paare oder Rudel bilden werden, gab der Ausschussvorsitzende die Ausführungen von Staatssekretär Dr. Andre Baumann wieder. Die zeitliche und räumliche Entwicklung sei jedoch nicht vorhersehbar.
Bilanz der Wolfsangriffe
Das Gremium informierte sich laut Karrais des
Weiteren darüber, wie bei der Überwachung der Wolfspopulation und bei
eventuellen Konflikten, vor allem mit der heimischen Landwirtschaft,
vorgegangen werde. Für das Wolfsmonitoring und die Herdenschutzberatung
habe die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
(FVA) demnach rund 2,4 Millionen Euro erhalten. Seit 2015 seien über das
Wolfsmonitoring insgesamt 3819 Meldungen mit Wolfsverdacht registriert
worden, 362 Hinweise konnten bestätigt werden. Davon seien 395 Angriffe
auf Nutztiere mit Verdacht auf Wolf gemeldet worden, welcher in 48Fällen
als sicherer oder wahrscheinlicher Verursacher bestätigt werden konnte.
In keinem der Fälle sei ein wolfsabweisender Herdenschutz wie etwa ein
elektrifizierter Zaun vorhanden gewesen.
Vor dem Gremium habe der Staatssekretär betont, dass die
Weidetierhaltung einen nicht ersetzbaren Beitrag für den Schutz der
Kulturlandschaften Baden-Württembergs leiste und ihre Zukunft aus
naturschutzfachlicher Sicht von größter Bedeutung sei, so Karrais. In
den Einzelfällen, in denen Wölfe ein auffälliges Verhalten gegenüber
Menschen entwickeln, oder in denen sie gelernt haben,
Herdenschutzmaßnahmen regelmäßig zu überwinden, sehe das Wolfsmanagement
daher den Abschuss der Tiere vor, welcher bewusst im
Bundesnaturschutzgesetz verankert sei.
Noch kein Zeitplan für Kompetenzzentrum
In diesem Kontext habe der Ausschuss außerdem
diskutiert, was unternommen werden müsse, um die Bevölkerung im Land
transparent und sachlich zum oft emotional aufgeladenen Thema
aufzuklären. Auf Nachfrage der Opposition habe der Staatssekretär
angegeben, dass es zum angekündigten Kompetenzzentrum Wolf noch keinen
konkreten Zeitplan gebe.