Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt schließt Änderungen am Regierungsentwurf für eine Novelle der Düngeverordnung nicht aus. Er verwies auf eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen, die Verbände und Länder in den Anhörungen gemacht hätten.
Einschränkungen für das Ausbringen von Festmist gehören zu den Kritikpunkten am Entwurf der Düngeverordnung.
„Über einige Punkte werden wir noch einmal diskutieren müssen”, sagte der Minister vergangene Woche. Wichtige Hinweise habe es zum Beispiel zur vorgesehenen Reduzierung der Phosphatausbringung gegeben. Daneben müsse man sich noch einmal genau anschauen, wie die geplanten regionalen Abweichungsmöglichkeiten auszugestalten seien. Schließlich werde man sich Gedanken machen, „wie wir die Verbringung von Gülle in der Novelle regeln können”.
Schmidt geht davon aus, einen zustimmungsfähigen Entwurf vorlegen zu können. Die EU-Kommission nehme zur Kenntnis, dass die Bundesregierung intensiv an einer Novelle arbeite. Daher werde sie das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zunächst nicht vorantreiben. Weiterhin zuversichtlich beurteilt Schmidt die Aussichten auf eine Verständigung mit den Ländern. Das gelte auch für die Anlagenverordnung und den von allen Seiten geforderten Bestandsschutz für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersäften (JGS-Anlagen).
Kritik keine Überraschung
Schmidt zeigte sich nicht überrascht von der Kritik an dem Verordnungsentwurf. Wie zu erwarten, sei die Kritik jedoch nicht
einhellig und zum Teil sogar gegenläufig gewesen. „Den einen gehen meine
Vorschläge zu weit, den anderen nicht weit genug”, so der Minister. Das
bedeute, „man kann sie auch nicht ohne weiteres umsetzen.” Die Länder
und Verbände konnten bis Ende Januar ihre Stellungnahmen zum
Verordnungsentwurf abgeben und in zwei Anhörungen vorbringen. Nach der
Prüfung der Vorschläge muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie
ihren Entwurf noch einmal ändert. Sobald der endgültige
Regierungsentwurf vorliegt, muss er nach Brüssel zur Notifizierung durch
die Europäische Kommission übersandt werden. Parallel dazu erfolgt die
vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung. Beides soll nach den
Vorstellungen des Agrarressorts bis Juni 2015 über die Bühne gehen. Die
Länderkammer wird voraussichtlich im September über die Novelle der
Düngeverordnung entscheiden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erinnerte daran, dass die
Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern nicht durch eine weitere
Absenkung von Bilanzüberschüssen und eine Verschärfung von
Ausnutzungsgraden gefährdet werden dürfe. Ferner warnt der Bauernverband
davor, eine bedarfsgerechte Düngung mit Phosphat einzuschränken.
Bedarf für Nachbesserung
Nachbesserungsbedarf wird zudem bei den Sperrfristen und
der Herbstausbringung von Düngemitteln gesehen. Die Sperrfristen dürften
angesichts sich ausdehnender Vegetationsperioden nicht verkürzt werden.
Bei entsprechendem Bedarf müsse die Düngung auch von Wintergetreide
möglich sein.
Erforderlich sei ferner die Streichung der für das Jahr 2018
vorgesehenen Hoftorbilanz und der im Entwurf vorgesehenen
plausibilisierten Flächenbilanz, da diese nicht praxistauglich sei und
eine Schwächung des Grünlandes zur Folge haben würde, so der DBV.
Grundsätzliche Kritik übt der Verband an der vorgesehenen
Länderöffnungsklausel. Für die Landwirtschaft sei es nicht akzeptabel,
„flächendeckend die Regelungen für alle Landwirte zu verschärfen und den
Ländern gleichzeitig noch die Möglichkeit zu geben, in bestimmten
Gebieten noch weitere Verschärfungen draufzusatteln”. Beispielsweise
müsse es für Betriebe, die Bilanzobergrenzen unterschreiten,
Erleichterungen geben. Dies gelte auch für Betriebe in Gebieten ohne
Gewässerschutzprobleme.
Nicht die Falschen belasten
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßte Schmidts Ankündigung, den Entwurf zu überarbeiten. Für den Verbandsvorsitzenden Felix Prinz zu Löwenstein ist die
Zielsetzung der Novelle richtig, die immer stärkere Belastung der
Gewässer mit Düngeresten zu begrenzen. Allerdings sei für den
Gewässerschutz wenig gewonnen, „wenn mit der Verordnung Betriebe
belastet werden, die gar nicht die Verursacher der Nitratüberschüsse
sind.” Das sei aber der Fall, wenn die Ausbringung von Kompost und
Festmist im Winter verboten werde, „obwohl diese Art des Düngens auf
gefrorenem Boden bodenschonend ist und nicht zu schädlichen Austrägen
ins Grundwasser führt.” Nach Auffassung des BÖLW-Vorsitzenden würden
solche Auflagen gerade kleinere und extensiv wirtschaftende Betriebe
belasten. Er nannte es absurd, „wenn durch die Novelle der
Düngeverordnung der Ökolandbau als die mit Abstand gewässerschonendste
Form von Landwirtschaft belastet würde.”
Stattdessen müsse die Düngeverordnung vor allem in viehstarken Regionen
greifen. Deshalb sollten aus BÖLW-Sicht Betriebe mit einer Viehdichte
von mehr als zwei Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar eine Hoftorbilanz
vorweisen und eine Stickstoffüberschussabgabe leisten müssen, um die von
ihnen verursachten Umweltkosten auszugleichen.
An Praxis orientieren
Der
Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) forderte in seiner Stellungnahme,
dass sich die Düngung und die Düngebedarfsermittlung auch zukünftig an
den Praxiserfordernissen der Betriebe orientieren müssten. Zudem sei der
zu erwartende dokumentarische Aufwand bei der Düngebedarfsermittlung
unverhältnismäßig groß und müsse deshalb dringend reduziert werden.
Hilfreich wäre dabei dem BOG zufolge zum Beispiel eine Gruppierung beim
Gemüse in abschließend festgelegte Gruppen für stark-, mittel- und
schwachzehrende Gemüsearten. Ferner müsse die Anzahl der Düngebedarfsermittlungen gerade für Betriebe
mit einem satzweisen Anbau von Gemüsekulturen deutlich reduziert
werden. Um auch künftig den Qualitätsansprüchen des
Lebensmitteleinzelhandels ausreichend Rechnung tragen zu können, seien
diese Qualitätsanforderungen bei der Bemessung des Düngebedarfs
einzubeziehen und zu berücksichtigen.