Politik | 26. Februar 2015

Der Bundesminister will bei der Düngeverordnung nachbessern

Von AgE
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt schließt Änderungen am Regierungsentwurf für eine Novelle der Düngeverordnung nicht aus. Er verwies auf eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen, die Verbände und Länder in den Anhörungen gemacht hätten.
Einschränkungen für das Ausbringen von Festmist gehören zu den Kritikpunkten am Entwurf der Düngeverordnung.
„Über einige Punkte werden wir noch einmal diskutieren müssen”, sagte der Minister vergangene Woche. Wichtige Hinweise habe es zum Beispiel zur vorgesehenen Reduzierung der Phosphatausbringung gegeben. Daneben müsse man sich noch einmal genau anschauen, wie die geplanten regionalen Abweichungsmöglichkeiten auszugestalten seien. Schließlich werde man sich Gedanken machen, „wie wir die Verbringung von Gülle in der Novelle regeln können”.
Schmidt geht davon aus, einen zustimmungsfähigen Entwurf vorlegen zu können. Die EU-Kommission nehme zur Kenntnis, dass die Bundesregierung intensiv an einer Novelle arbeite. Daher werde sie das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zunächst nicht vorantreiben. Weiterhin zuversichtlich beurteilt Schmidt die Aussichten auf eine Verständigung mit den Ländern. Das gelte auch für die  Anlagenverordnung und den von allen Seiten geforderten Bestandsschutz für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersäften (JGS-Anlagen).
Kritik keine Überraschung
Schmidt zeigte sich nicht überrascht von der Kritik an dem  Verordnungsentwurf. Wie zu erwarten, sei die Kritik jedoch nicht einhellig und zum Teil sogar gegenläufig gewesen. „Den einen gehen meine Vorschläge zu weit, den anderen nicht weit genug”, so der Minister. Das bedeute, „man kann sie auch nicht ohne weiteres umsetzen.” Die Länder und Verbände konnten bis Ende Januar ihre Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf abgeben und in zwei Anhörungen  vorbringen. Nach der Prüfung der Vorschläge muss die Bundesregierung entscheiden, ob  sie ihren Entwurf noch einmal ändert. Sobald der endgültige Regierungsentwurf vorliegt, muss er nach Brüssel zur Notifizierung durch die Europäische Kommission übersandt werden. Parallel dazu erfolgt die vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung. Beides soll nach den Vorstellungen des Agrarressorts bis Juni 2015 über die Bühne gehen. Die Länderkammer wird voraussichtlich im September über die Novelle der Düngeverordnung entscheiden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erinnerte daran, dass  die Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern nicht durch eine weitere Absenkung von Bilanzüberschüssen und eine Verschärfung von Ausnutzungsgraden gefährdet werden dürfe. Ferner warnt der Bauernverband davor, eine bedarfsgerechte Düngung mit Phosphat einzuschränken.
Bedarf für Nachbesserung
Nachbesserungsbedarf wird zudem bei den Sperrfristen und der Herbstausbringung von Düngemitteln gesehen. Die Sperrfristen dürften angesichts sich ausdehnender Vegetationsperioden nicht verkürzt werden. Bei entsprechendem Bedarf müsse die Düngung auch von Wintergetreide möglich sein.
Erforderlich sei ferner die Streichung der für das Jahr 2018 vorgesehenen Hoftorbilanz und der im Entwurf vorgesehenen plausibilisierten Flächenbilanz, da diese nicht praxistauglich sei und eine Schwächung des Grünlandes zur Folge haben würde, so der DBV.
Grundsätzliche Kritik übt der Verband an der vorgesehenen Länderöffnungsklausel. Für die Landwirtschaft sei es nicht akzeptabel, „flächendeckend die Regelungen für alle Landwirte zu verschärfen und den Ländern gleichzeitig noch die Möglichkeit zu geben, in bestimmten Gebieten noch weitere Verschärfungen draufzusatteln”. Beispielsweise müsse es für Betriebe, die Bilanzobergrenzen unterschreiten, Erleichterungen geben. Dies gelte auch für Betriebe in Gebieten ohne Gewässerschutzprobleme.
Nicht die Falschen belasten
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßte Schmidts Ankündigung, den Entwurf zu überarbeiten. Für den Verbandsvorsitzenden  Felix  Prinz  zu  Löwenstein  ist die Zielsetzung der Novelle richtig, die immer stärkere Belastung der Gewässer mit Düngeresten zu begrenzen. Allerdings sei für den Gewässerschutz wenig gewonnen, „wenn mit der Verordnung Betriebe belastet werden, die gar nicht die Verursacher der Nitratüberschüsse sind.” Das sei aber der Fall, wenn die Ausbringung von Kompost und Festmist im Winter verboten werde, „obwohl diese Art des Düngens auf gefrorenem Boden bodenschonend ist und nicht zu schädlichen Austrägen ins Grundwasser führt.” Nach Auffassung des BÖLW-Vorsitzenden würden solche Auflagen gerade kleinere und extensiv wirtschaftende Betriebe belasten.  Er nannte es absurd, „wenn durch die Novelle der Düngeverordnung der Ökolandbau als die mit Abstand gewässerschonendste Form von Landwirtschaft belastet würde.”
Stattdessen müsse die Düngeverordnung vor allem in viehstarken Regionen greifen. Deshalb sollten aus BÖLW-Sicht Betriebe mit einer Viehdichte von mehr als zwei Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar eine  Hoftorbilanz vorweisen und eine Stickstoffüberschussabgabe leisten müssen, um die von ihnen verursachten Umweltkosten auszugleichen.
An Praxis orientieren
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) forderte in seiner Stellungnahme, dass sich die Düngung und die Düngebedarfsermittlung auch zukünftig an den Praxiserfordernissen der Betriebe orientieren müssten. Zudem sei der zu erwartende dokumentarische Aufwand bei der Düngebedarfsermittlung unverhältnismäßig groß und müsse deshalb dringend reduziert werden. Hilfreich wäre dabei dem BOG zufolge zum Beispiel eine Gruppierung beim Gemüse in abschließend festgelegte Gruppen für stark-, mittel- und schwachzehrende Gemüsearten.  Ferner müsse die Anzahl der Düngebedarfsermittlungen gerade für Betriebe mit einem satzweisen Anbau von Gemüsekulturen deutlich reduziert werden. Um auch künftig den Qualitätsansprüchen des Lebensmitteleinzelhandels ausreichend Rechnung tragen zu können, seien diese Qualitätsanforderungen bei der Bemessung des Düngebedarfs einzubeziehen und zu berücksichtigen.