„Mit dem neuen Koalitionsvertrag übernimmt die Grün-Schwarze Landesregierung Verantwortung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und für eine nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln”, erklärt BLHV-Präsident Werner Räpple.
„Auch unsere Forderung, das Biodiversitätsstärkungsgesetz auf Grundlage des kooperativen Naturschutzes konsequent weiterzuführen, wurde in den Koalitionsvertrag aufgenommen”, betont Werner Räpple.
„Insbesondere der Gesellschaftsvertrag wird hierbei eine entscheidende Rolle spielen. Er muss nun zügig und in enger Zusammenarbeit mit den Bauern- und Naturschutzverbänden sowie dem Lebensmittelhandel umgesetzt werden”, erwartet der BLHV-Präsident. Dass der Gesellschaftsvertrag als prioritäres Ziel im Koalitionsvertrag verankert wird, war einer der sieben Eckpunkte, die der BLHV an die neue Landesregierung stellte. Im Koalitionsvertrag finden sich weitere dieser Eckpunkte wieder. „Insbesondere die Besserstellung der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung geht in die von uns gewünschte Richtung. Wir sehen das als Signal, dass die landwirtschaftliche Bildungsarchitektur jetzt auf den Prüfstand gestellt und auf einen zeitgemäßen Stand gebracht wird”, sagt Räpple.
„Auch unsere Forderung, das Biodiversitätsstärkungsgesetz auf Grundlage des kooperativen Naturschutzes konsequent weiterzuführen, wurde in den Koalitionsvertrag aufgenommen”, so Räpple. „Naturschutz und Landwirtschaft werden so auf einen gemeinsamen Weg gebracht, auf dem Dialog und Zusammenarbeit vor dem Ordnungsrecht stehen. In diesem Zusammenhang loben wir ausdrücklich, dass der aus dem Volksantrag stammende Kulturlandschaftsbeirat auch gesetzlich verankert werden soll.”
Klärungsbedarf
Mit Blick auf die umfassenden Vorhaben, wie zum Beispiel
die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und den Ausbau der
Ökolandwirtschaft, warnt der BLHV jedoch davor, die Kosten zu
unterschätzen. „Die Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft und die
Versorgung mit heimischen Lebensmitteln dürfen nicht dem Sparzwang
untergeordnet werden”, erklärt Räpple. „Das gilt auch für die
Investitionsförderung”, ergänzt er. Denn die neuen Auflagen im
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) sieht der BLHV teilweise sehr
kritisch. Wenn nur noch hocheffiziente Pflanzenschutztechnik gefördert
werde, würden die Fördermittel nicht in der Breite ankommen. Denn trotz
Förderung sind solche Investitionen für viele Landwirtinnen und
Landwirte kaum bezahlbar, betont der BLHV.
Dringenden Klärungsbedarf hat der BLHV wegen der im Koalitionsvertrag festgelegten Obergrenze der Fördersumme von
Stallbaumaßnahmen. Dies dürfe keineswegs dazu führen, dass weniger
Ställe gebaut werden, erklärt der Verband. Das führe langfristig zu
Betriebsaufgaben und schade nur der regionalen Keislaufwirtschaft in
Grünlandgebieten.
BLHV-Sicht auf Waldmaßnahmen
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen für den Wald bewertet der BLHV überwiegend positiv. Er sieht aber auch noch Klärungsbedarf.
Da die Landesregierung das Ziel verfolgt, noch mehr Mittel
von der Ersten in die Zweite Säule umzuschichten, fordert der BLHV
sicherzustellen, dass die Umschichtungsmittel einkommenswirksam zur
Verfügung gestellt werden. Durch die Reform der GAP und die Einführung
der Öko-Regelungen werde die Einkommenswirksamkeit der Ersten Säule
bereits auf ein Minimum reduziert, darum sei es für den Erhalt der
bäuerlichen Landwirtschaft in Baden-Württemberg umso wichtiger, die
Zweite-Säule-Mittel gezielt für die Landwirtschaft zu verwenden.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen für den Wald bewertet
der BLHV überwiegend positiv, aber auch hier hat der Verband noch
Klärungsbedarf, insbesondere bei der Wiederansiedlung des Luchses. „Wir
begrüßen sehr, dass unsere Forderung, das Landesforstpersonal zu
verstärken, aufgenommen wurde”, erklärt der BLHV-Vizepräsident und
Vorsitzende des Waldausschusses Bernhard Bolkart, „denn wir brauchen
dringend eine gut ausgestattete forstliche Beratung, die unsere
Waldbauern beim Aufbau eines klimastabilen Waldes unterstützt”.
Grundsätzlich positiv bewertet der BLHV die Pläne, die Marktstellung bäuerlicher Waldbesitzer über
Forstbetriebsgemeinschaften und Holzverkaufsstellen zu stärken. „Dieses
Vorhaben wollen wir unterstützen und darauf achten, dass die
Besserstellung auch bei den Waldbauern ankommt”, ergänzt Bolkart. Die
aktive Wiederansiedlung des Luchses wird indes seitens des BLHV nicht
unterstützt, hier gebe es noch zu viele rechtliche Unsicherheiten in
Natura 2000, die vorab noch geklärt werden müssten.