Pflanzenbau | 03. August 2022

Dem Raps die Schecken vom Hals schaffen

Von Dr. Peter Knuth, RP Tübingen
Den vergangenen, relativ milden Winter 2021/2022 haben die Schnecken gut überstanden. Auch im Frühjahr waren die Witterungsbedingungen in vielen Regionen für die Schnecken recht günstig, so dass sich hohe Populationen aufbauen konnten.
Ackerschnecke frisst an kleiner Rapspflanze.
Der Ende August bis Anfang September auflaufende Winterraps ist für Schnecken ein absoluter Leckerbissen, zumal auf den frisch bestellten Feldern kaum andere Nahrung vorhanden ist. Folgende Faktoren begünstigen Schnecken:
  • Hoher Anteil von Winterungen in der Fruchtfolge
  • Stilllegungsflächen mit Blühmischungen
  • An den Acker angrenzende Grünlandflächen
  • Zwischenfruchtanbau.
Vorschriften beachten
Bei der Anwendung von Schneckenkorn sind bestimmte Restriktionen zu beachten.
Die Anwendungsbestimmung NT116: „Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzenden Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen)” gilt für alle Schneckenmittel und muss unbedingt beachtet werden.
Dies soll dem Schutz von indifferenten Gehäuseschneckenarten dienen, die in den Feldsäumen leben. Eine Ausbringung mit einem mechanischen Streugerät bis zum Feldrand ist also nur möglich, wenn der Streuer eine randscharfe Ausbringung ermöglicht.
Fast alle Schneckenköder unterliegen auch der Anwendungsbestimmung NT870, die das Streuen beim Auftreten von Weinbergschnecken verbietet. Diese Schneckenarten sind in Ackerflächen allerdings kaum anzutreffen. Weitere zu beachtende Anwendungsbestimmungen sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die Eigenschaften der Schneckenkornwirkstoffe sind in Tabelle 2 zusammengefasst.
Jetzt Prüfpflicht für Granulatstreuer
Alle Geräte, mit denen Schneckenkorn gestreut wird, müssen eine gültige Prüfplakette einer anerkannten Prüfwerkstatt haben. Dies gilt auch für Dünger-streuer, mit denen Schneckenkorn gestreut wird. Es werden vor allem Sichtprüfungen durchgeführt, eine Kontrolle der Streuverteilung findet nicht statt. Die Prüfplakette muss genauso wie bei anderen Pflanzenschutzgeräten nach sechs Kalenderhalbjahren erneuert werden.