Politik | 31. März 2021

DBV unzufrieden mit dem Bundesrat

Von AgE
Mit deutlicher Kritik hat der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes reagiert.
Der Bauernverband warf dem Bundesrat vor, beim Insektenschutzpaket wichtigen Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse nicht gefolgt zu sein.
Die Länderkammer habe eine wichtige Chance vertan, auf das Insektenschutzpaket Einfluss zu nehmen, erklärte der DBV nach der Beschlussfassung am 26. März. Der Bauernverband warf dem Bundesrat vor, wichtigen Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse nicht gefolgt zu sein. Obwohl sich sowohl der Umwelt- als auch der Agrarausschuss für eine grundlegende Änderung des Insektenschutzpakets ausgesprochen, den Mangel an kooperativen Lösungsansätzen im Insektenschutzpaket kritisiert und ein umfangreiches Förderprogramm zum Insektenschutz gefordert hätten, habe das Plenum dies mehrheitlich nicht mitgetragen.
Jetzt ist der Bundestag gefordert
Der DBV äußerte sein Unverständnis über die Ablehnung des niedersächsischen Antrags, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen der Bewirtschaftung durch das Insektenschutzpaket zu schaffen. Ohne substanzielle Korrekturen am Insektenschutzpaket seien die erfolgreichen und kooperativen Länderinitiativen zum Insektenschutz zum Scheitern verurteilt und der kooperative Naturschutz in der Agrarlandschaft auf dem Abstellgleis.  Umso mehr sieht der Verband jetzt den Bundestag gefordert, im weiteren Verfahren die Webfehler des Insektenschutzpakets auszuräumen. Es gehe darum, die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz eindeutig vor die rückwärtsgewandte Strategie von Verboten und Schutzgebietsausweisungen zu stellen, mahnt der Bauernverband.
Rücksicht auf Länderregelungen
Die Länderkammer verlangt lediglich Rücksicht auf die bereits bestehenden Initiativen in einigen Ländern. Dort sei es bereits gelungen, gemeinsame Lösungen für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung zu finden, stellte die Länderkammer fest. Insbesondere zum Verbot bestimmter Biozide und Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten existierten auf Landesebene ambitioniertere Regelungen, als sie von der Bundesregierung aktuell vorgeschlagen würden. Diese dürften durch Bundesrecht nicht infrage gestellt werden, warnt der Bundesrat. Keinen Zweifel lässt die Länderkammer an der Notwendigkeit des Biodiversitätsschutzes. Der Verlust der Artenvielfalt sei dramatisch. Damit die Trendwende gelinge, müssten alle Teile der Gesellschaft ein Problembewusstsein entwickeln und zur Lösung beitragen.