Politik | 17. Juli 2019

Das falsche Mittel für Streuobstwiesen

Von red
Neben dem BLHV beziehen weitere Verbände Position gegen das Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen”. Der Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft (LOGL) befürchtet von einem gesetzlichen Schutz von Streuobstwiesen, dass sie beschleunigt weniger werden.
Die Unterschutzstellung kann sogar Besitzer dazu motivieren, wertvolle Streuobstbestände zu roden, wie dies bereits in Bayern geschehen ist, warnt der LOGL.
„Gut gemeint ist manchmal das Gegenteil von gut”, so kommentiert Rolf Heinzelmann, Geschäftsführer des 103000 Mitglieder starken Landesverbandes Obstbau, Garten und Landschaft (LOGL), Teile der Gesetzesinitiative Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen” in Baden-Württemberg. Heinzelmann kritisiert die Absicht im Rahmen des Volksbegehrens, eine Gesetzesinitiative voranzubringen, in deren Rahmen Obstwiesen unter bestimmten Bedingungen unter Schutz gestellt werden sollen.
Breiter Unterstützerkreis
Unterstützt wird der LOGL dabei von der Umweltstiftung NatureLife-International sowie den Verbänden der Klein- und Obstbrenner, der Landesgruppe Baden-Württemberg des Pomologenvereins, dem Verein WiesenObst, dem Verband der Bediensteten für Obstbau, Gartenbau und Landespflege Baden-Württemberg und dem Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft. In einem offenen Brief an die Initiatoren des Volksbegehrens, David Gerstmeier und Tobias Miltenberger, Ministerpräsident Winfried Kretschmann sowie die vom Thema berührten Ministerien und die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen unterstreichen die Unterzeichner, dass man zwar einerseits die Grundabsicht,  die Artenvielfalt zu stärken und den Handlungsbedarf deutlich zu machen, unterstütze, jedoch dringend fordere, von der Unterschutzstellung von Obstwiesen Abstand zu nehmen.
„Diese Maßnahme steht dem eigentlichen Ziel, nämlich der Stärkung der Artenvielfalt und dem Erhalt der Obstwiesen, vollkommen entgegen. Landschaftselemente, die durch Nutzung entstanden sind, können auch nur durch weitere Nutzung bewahrt werden und für eine mannigfaltige Pflanzen- und Tierwelt zur Verfügung stehen”, so Professor Friedhelm Göltenboth, Naturexperte und Kurator bei NatureLife.
Motivieren statt reglementieren
Heinzelmann ergänzt: „Die jüngere Generation, die Obstwiesen jetzt zunehmend vererbt bekommt, muss für die Pflege dieses Kultur- und Naturerbes motiviert und unterstützt werden. Schon jetzt wissen viele Erben der Obstwiesen nicht mehr, wo sich ihre Grundstücke befinden, noch sind sie bereit, die mit der Pflege einer Obstwiese verbundene Arbeit zu erbringen. Es ist schon ein Unterschied, den Schutz der Natur zu fordern und tatsächlich Hand anzulegen und etwas zu tun”, so  Heinzelmann. Er betont, dass es anstatt Reglementierungen motivierte Menschen brauche, die bewusst und mit Sachverstand und Freude ihre Obstwiesen pflegten. Dies könne man keinesfalls staatlich vorschreiben.
FDP fordert von CDU „mehr Haltung”
Der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländliche Räume, Klaus Hoher,  fordert von der CDU im Land „mehr Haltung” beim Thema „Volksbegehren Artenschutz”, statt es, so Hoher, zu loben und anzukündigen, sich die Forderungen weitgehend anzueignen. Dies sei für eine bürgerliche Partei in Regierungsverantwortung zu wenig Rückgrat, heißt es in einer Pressemitteilung der FDP/DVP-Fraktion vom 12. Juli.
Die FDP sieht im Gesetzentwurf der Initiatoren unter anderem massive Eingriffe ins Eigentumsrecht, ins Recht auf freie Berufsausübung, in den Datenschutz und in die kommunale Flächennutzungsplanung. Der Vertragsnaturschutz werde bedroht und es drohe aufgrund der geplanten Einschränkungen ein Verbot der konventionellen Landwirtschaft „durch die Hintertür”.
Den Verfassern des Gesetzentwurfs fehlt Hoher zufolge „anscheinend trotz guter Absichten der ganzheitliche Blick”.