Eine deutliche Mehrheit der Europaabgeordneten hat für die zuvor von den großen Fraktionen ausgehandelte Verhandlungsposition zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) votiert.
Das EU-Parlament hat am 23. Oktober seine Verhandlungsposition zur Reform der GAP beschlossen.
Im Einzelnen entschied sich das Plenum am 23. Oktober in Brüssel dafür, den Mitgliedstaaten einen Anteil der Eco-Schemes von 30 Prozent in der Ersten Säule vorzuschreiben. Anders als der EU-Agrarrat, der für einen Anteil von 20 Prozent sowie für eine zweijährige Lernphase der Eco-Schemes plädiert, wollen die Abgeordneten außerdem, dass die von ihnen geforderten 30 Prozent im Durchschnitt der Jahre über die gesamte Förderperiode hinweg gelten. Sollte ein Mitgliedstaat also beispielsweise im ersten Reformjahr das Ziel verfehlen, müsste er dann in den Folgejahren nachliefern.
Des Weiteren sollen die Mitgliedstaaten nach dem Willen des Parlaments die Landwirte dazu anregen, zehn Prozent ihrer Flächen so zu gestalten, dass die Artenvielfalt gefördert wird. Beispielhaft wird die Pflanzung von Hecken und nicht landwirtschaftlich genutzten Bäumen oder die Anlage von Teichen vorgeschlagen. Darüber hinaus stimmten die Europaabgeordneten dafür, dass bis zu einem Anteil von 12 Prozent Eco-Schemes-Gelder aus der Ersten in die Zweite Säule verschoben werden dürfen, sofern diese Mittel dort ausschließlich für Agrarumweltmaßnahmen genutzt werden. Der Anteil der für die Eco-Schemes reservierten Mittel würde in diesem Fall entsprechend sinken. Mit dieser Möglichkeit soll verhindert werden, dass Landwirte in Mitgliedsländern mit einer bereits starken Zweiten Säule zu stark benachteiligt werden. Zugleich sollen 35 Prozent der Zweiten-Säule-Mittel für Klima- und Umweltmaßnahmen ausgegeben werden müssen.
Verpflichtende Kappung
Die Abgeordneten plädieren dafür, dass die
Mitgliedstaaten die Direktzahlungen an die Unternehmen pro Jahr auf
100000 Euro begrenzen, wobei ab 60000 Euro degressiv gekürzt werden
soll. Dabei sollen aber noch verschiedene Kostenblöcke Berücksichtigung
finden. So sollen die Betriebe die Möglichkeit erhalten, 50 Prozent
ihrer Lohn- und Gehaltskosten, die mit der landwirtschaftlichen
Tätigkeit zusammenhängen, vom Gesamtbetrag abziehen zu dürfen, bevor
Kürzungen der Direktbeihilfen greifen. Zudem sollen laut Parlament mindestens sechs Prozent der gesamten Direktzahlungsmittel eines
Mitgliedstaats kleinen und mittleren Höfen zugutekommen.
Unabhängig davon fand ein Änderungsantrag Zustimmung, wonach für
Agrarholdings die Zahlungen aus der Ersten Säule auf 500000 Euro und die
aus der Zweiten Säule auf eine Million Euro im Jahr begrenzt werden
sollen. Die Mitgliedstaaten sollten überdies mindestens vier Prozent
ihrer Mittel für Direktzahlungen an Junglandwirte reservieren. Des
Weiteren fordern die Europaparlamentarier, dass Agrarsubventionen nur
diejenigen erhalten sollten, die „wenigstens zu einem Mindestmaß”
landwirtschaftlich tätig seien.
Des Weiteren will sich das Parlament im Trilog dafür einsetzen, die
EU-Agrarpolitik besser auf die Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten
zuzuschneiden. Klar sei aber auch, dass in der gesamten Union
„weiterhin gleiche Wettbewerbsbedingungen” sicherzustellen seien. In
ihren Strategieplänen müssten die EU-Staaten erklären, wie sie die Ziele
der EU vor Ort umsetzen wollten. Des Weiteren wird darauf gepocht, dass
die EU-Kommission nicht nur die Einhaltung der EU-Vorschriften, sondern
auch die Leistungen der Mitgliedstaaten prüft.