Bund und Länder wollen Rechtssicherheit bei der Entnahme von Wölfen schaffen. Zu diesem Zweck will der Bund eine Vollzugs-Verordnung vorlegen, die auf einem Maßnahmen- und Kriterienkatalog basieren soll. Dieser muss allerdings noch erarbeitet werden.
In der Bundespolitik ist der Wolf mittlerweile als Arbeitsgebiet angekommen.
Das ist Bestandteil eines Fünf-Punkte-Plans zum Umgang mit dem Wolf, auf den sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit ihren Länderkollegen aus Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, Thomas Schmidt und Till Backhaus, verständigt hat. Eine Änderung der Ausnahmeregelung im Bundesnaturschutzgesetz für besonders geschützte Arten soll die Voraussetzung für einen bundesweit einheitlichen Umgang mit „Problemwölfen” schaffen. Demnach soll es künftig zulässig sein, Arten zu entnehmen, die „ernstere Schäden verursachen”. Damit soll eine Formulierung aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie übernommen werden.
Regelmäßig überprüfen will man den Erhaltungszustand des Wolfes. Darin einfließen sollen insbesondere die Ergebnisse des polnischen Monitorings. Auf den Prüfstand kommen sollen außerdem die derzeitigen wissenschaftlichen Grundlagen für das Wolfsmanagement. Hier ist man überstimmend der Ansicht, dass die zum Teil veraltet sind, etwa hinsichtlich der Definition des „Erhaltungszustands”. Übereingekommen sind die drei Minister ferner, Weidetierhalter beim Schutz ihrer Tiere vor dem Wolf stärker zu unterstützen. Für Präventionsmaßnahmen soll es eine 100-Prozent-Förderung geben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will zudem prüfen, ob für Herdenschutzmaßnahmen Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) zur Verfügung gestellt werden können. Auch für die Arbeitskosten will man eine Lösung finden.
Unterdessen gab es Untersuchungsergebnisse zu dem Wolfsangriff auf zwei Kinder, der in der vorvergangenen Woche in Ostpolen für Aufregung gesorgt hatte. Wie Forscher der Universität Warschau mitteilten, können sie sicher davon ausgehen, dass es sich um einen Wolf gehandelt hat. Das ungewöhnliche Verhalten deute auf einen früheren Kontakt des Wolfes mit Menschen hin. Es sei bekannt, dass sich einige Menschen in der Gegend Wölfe als Haustiere hielten. In Ostpolen hatte Ende Juni ein Wolf zwei Kinder angegriffen. Beide wurden laut Medienberichten verletzt; Lebensgefahr bestand nicht. Der Wolf wurde auf behördliche Anordnung getötet.