Politik | 06. September 2018

Bundesversicherungsamt bestätigt SVLFG

Von AgE
Die vorläufige Aussetzung der Bewilligung von landwirtschaftlichen Altersrenten hat weiter Bestand.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat das Vorgehen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bestätigt. Die SVLFG hatte Ende August mitgeteilt, bis auf weiteres keine Entscheidungen über Rentenanträge mehr zu treffen. Begründet wird dies mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August, demzufolge die derzeitige Ausgestaltung der Hofabgabeklausel verfassungswidrig ist.
Das Bundesversicherungsamt, dem die Rechtsaufsicht über die SVLFG obliegt, hat deren Vorgehen gebilligt. Zur weitergehenden Klärung befindet sich die Behörde in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesministerien.Damit liegt die Verantwortung einstweilen beim Gesetzgeber. Dem hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, die Hofabgabeverpflichtung anzupassen, um den Vorgaben Rechnung zu tragen. Dies gilt unter Fachleuten jedoch als rechtlich überaus schwierig. Zudem fehlt nach einer eindeutigen Positionierung der SPD gegen die Hofabgabeklausel dafür die politische Mehrheit.
Eigenen Angaben zufolge wird die SVLFG zwar vorläufig nicht über Rentenanträge entscheiden. Dessen ungeachtet will man jedoch eingehende Anträge bis zur Entscheidungsreife vorbereiten und bearbeiten.