Politik | 29. April 2021

Bundestag für 102 Tage

Von AgE
Saisonarbeitskräfte können vom 1. März bis 31. Oktober dieses Jahres bis zu 102 Arbeitstage oder vier Monate sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. Eine befristete Ausweitung der ansonsten geltenden 70-Tage-Regelung hat der Bundestag am 22. April beschlossen.
Daneben sieht die Neuregelung eine Meldepflicht für Arbeitgeber zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung ihrer Arbeitnehmer vor. Bei der Anmeldung eines kurzfristig Beschäftigten müssen die Betriebe ab Beginn des nächsten Jahres melden, ob dieser gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Dabei zählt auch eine Absicherung über eine private Gruppenversicherung, wenn dadurch die Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist.
Neu eingeführt wird schließlich eine automatische Rückmeldung der Minijobzentrale, ob eine Saisonkraft bereits weitere kurzfristige Beschäftigungen in dem betreffenden Jahr eingegangen ist. Die Zustimmung des Bundesrates in der nächsten Sitzung am 7. Mai gilt als sicher.
Bei den Verbänden sorgte die Entscheidung des Bundestages für Erleichterung. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, bezeichnete die neue 102-Tage-Regelung als „wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln in Zeiten der Pandemie”.
Rukwied wies darauf hin, dass die ohnehin schwer verfügbaren Saisonarbeitskräfte durch die Verlängerung der kurzfristigen Beschäftigung motiviert werden könnten, etwas länger zu bleiben. Die damit einhergehenden geringeren Personalwechsel reduzierten das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus.
Die Union zeigte sich derweil zufrieden, die Verhandlungen mit der SPD zum Abschluss gebracht zu haben.  Kritische Stimmen kamen aus den Reihen der Opposition.