Politik | 25. Oktober 2018

Bundestag befreit landwirtschaftliche Fahrzeuge

Von AgE
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bleiben von der Maut auf Bundesstraßen verschont.
Die Ausnahme findet sich im Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG), dem der Bundestag am 18. Oktober zugestimmt hat. Bereits am Tag zuvor hatten der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) mit Blick auf den betreffenden Beschluss des Verkehrsausschusses die Vereinfachungen der Straßennutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen einhellig begrüßt.
Ab dem 1. Januar 2019 sind demnach sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen von lof-Erzeugnissen und lof-Bedarfsgütern mit lof-Fahrzeugen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit möglich, ohne dass eine Maut anfällt oder eine Erlaubnispflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) besteht. Etwaige Kontrollen konzentrieren sich dem Beschluss zufolge ausschließlich darauf, dass es sich um entsprechende Güter und Fahrzeuge handelt. Laut DBV geht es demnach um die augenscheinlichen Fakten, was für die Kontrolleure eine erhebliche Vereinfachung bedeute.
Gemäß der Novelle sind lof-Transporte bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h – wie bisher – für eigene Zwecke, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und im Rahmen von Maschinenringen frei von der Mautpflicht beziehungsweise von der GüKG-Erlaubnispflicht. Auch Leerfahrten bei lof-Transporten fallen nicht unter die Mautpflicht. Ab 2019 komme es somit zu wesentlichen Vereinfachungen im lof-Transportbereich, stellten DBV, BMR und BLU fest. Lobende Worte für die Vereinfachungen kamen auch vom Zentralverband Gartenbau (ZVG).
Wie der DBV außerdem berichtete, war eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Anhebung der generellen Mautfreiheit auf 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit auf massiven Druck des Transportgewerbes hin im Verkehrsausschuss nicht konsensfähig. Die Agrarverbände hatten laut Bauernverband auf zusätzliche Vereinfachungen gehofft. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßte hingegen, dass es nur „für echte land- und forstwirtschaftliche Transporte” Ausnahmen von der Maut gibt.