Die Bundesregierung hat das Gesetzespaket zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf den Weg gebracht. Sie übernimmt in ihren Entwürfen weitgehend die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz (AMK) von Ende März.
Das Kabinett hat am Dienstag die Entwürfe für ein GAP-Direktzahlungen-Gesetz, ein GAP-Konditionalitäten-Gesetz sowie ein GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz beschlossen. Die Bezeichnungen kurz erklärt:
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Das GAP-Direktzahlungen-Gesetz beinhaltet Regelungen über die Direktzahlungen, die landwirtschaftliche Betriebsinhaber ab 2023 erhalten können.
- Das GAP-Konditionalitäten-Gesetz umfasst Regelungen, welche Grundbedingungen von jedem Landwirt eingehalten werden müssen, unter anderem zum Umweltschutz und zur Stärkung der Biodiversität.
- Das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz enthält Regelungen über das Verwaltungs- und Kontrollverfahren bei der Durchführung der Direktzahlungen.
Bestandteil des Gesamtpaketes ist zudem eine Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, das eine Anhebung der Umschichtung in die Zweite Säule auf acht Prozent im Übergangsjahr 2022 vorsieht.
Der Bundestag ist ab Mitte Mai dran
Der Bundestag wird sich Mitte Mai in erster Lesung
mit den Gesetzesvorhaben befassen. Die Verabschiedung ist für Anfang
Juni vorgesehen. Der erste Durchgang im Bundesrat wird voraussichtlich
am 28. Mai erfolgen, die endgültige Beschlussfassung am 25. Juni.
Die Bundesregierung übernimmt in ihren Entwürfen weitgehend die
Beschlüsse der Agrarministerkonferenz (AMK) von Ende März. Änderungen
gibt es aber bei den Eco-Schemes. Zwar wird der Länderansatz bestätigt,
in der kommenden Förderperiode jeweils 25 Prozent der
Direktzahlungsmittel für Eco-Schemes zur Verfügung zu stellen.
Allerdings haben sich die Ressorts im Vorfeld auf zusätzliche Maßnahmen
verständigt. Als Ökoregelungen sind eine ergebnisorientierte
Grünlandextensivierung, ein vollständiger Pflanzenschutzmittelverzicht
sowie ein Schutzgebietsbonus vorgesehen. Im Hinblick auf die
Umschichtung in die Zweite Säule, die von zehn Prozent im Ausgangsjahr
schrittweise auf 15 Prozent im Jahr 2026 steigt, wird in der
Gesetzesbegründung festgehalten, dass der Anstieg progressiv fortgeführt
werden soll.
Kritischer Blick des DBV
Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sich
kritisch. Durch die zusätzlich vorgeschlagenen, sehr kontrollaufwendigen
Eco-Schemes würden eine pragmatische Umsetzung und eine pünktliche
Auszahlung der Fördermittel im Dezember 2023 gefährdet, warnte
DBV-Präsident Joachim Rukwied. Grünland- und Futterbaubetriebe dürften
nicht bei den Eco-Schemes benachteiligt werden. Eine Aushöhlung
bewährter Agrarumweltprogramme der Zweiten Säule durch parallele
Eco-Schemes müsse unterbleiben. Rukwied appellierte an die Abgeordneten
des Bundestages, in diesen Punkten für Korrekturen zu sorgen. Dazu habe
der DBV Vorschläge für einfach umsetzbare, attraktive und wirksame
Umweltmaßnahmen mit wirtschaftlichen Anreizen vorgelegt.
Wertung: Agrarpolitik vor Systemwechsel
Julia Klöckner (links) und Svenja Schulze betonten gemeinsam, dass konkrete Leistungen der Landwirtschaft für Umweltschutz, Klima und Artenvielfalt künftig viel stärker honoriert werden als bisher.
Die Bundesregierung wertet die Brüsseler Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und deren nationale Umsetzung als Zäsur. Sowohl Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner als auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze sprachen am Dienstag nach dem Kabinettsbeschluss zum GAP-Gesetzespaket von einem Systemwechsel, der nunmehr eingeleitet werde. Klöckner betonte ebenso wie Schulze, dass konkrete Leistungen der Landwirtschaft für Umweltschutz, Klima und Artenvielfalt künftig viel stärker honoriert würden als bisher. Zwar blieben die Direktzahlungen in der anstehenden Förderperiode noch erhalten, so Klöckner. Das werde sich aber bei der nächsten Reform ändern. „Wir werden in Zukunft eine andere Art von Zahlungen bekommen”, sagte die CDU-Politikerin voraus.
Als Kernpunkte des Gesetzespakets nannte Klöckner die Einführung der Eco-Schemes als neues Instrument für eine Honorierung ökologischer Leistungen in der Ersten Säule, für das mit insgesamt rund einer Milliarde Euro ein Viertel des Gesamtumfangs an Direktzahlungen fließe. Des Weiteren nannte sie die schrittweise Anhebung der Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule, um eine „passgenaue Förderung” zu ermöglichen, sowie die deutlich ausgeweitete Umverteilung zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe innerhalb der Ersten Säule. Die Ministerin verwies auf die enormen Veränderungen, die auf die Landwirte zukämen und die ihnen viel abverlangten. Die heimischen Betriebe würden jedoch insgesamt gestärkt und bekämen künftig das honoriert, „was die Gesellschaft von ihnen verlangt”.
„Die Zeiten, in denen Steuermittel für die Landwirtschaft weitgehend ökologisch blind als Flächenprämien verteilt wurden, gehen dem Ende zu”, erklärte Schulze. Mit den Beschlüssen vom Dienstag dieser Woche seien wichtige Fortschritte verbunden, „für die wir im Bundesumweltministerium lange gekämpft haben”. In der Ressortabstimmung seien noch wichtige Verbesserungen gelungen.
Die SPD-Politikerin verwies auf zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Eco-Schemes wie den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, den Schutz der Natur auf Wiesen und Weiden, den Anbau vielfältiger Fruchtfolgen sowie die Honorierung umweltschonender Wirtschaftsweisen in Naturschutzgebieten.