Politik | 27. Februar 2014

Bundesregierung beschließt GAP-Entwurf

Von BMEL/red
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Durchführung der Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe beschlossen. Dazu gehört auch ein umfassendes Umwandlungs- und Pflugverbot bei Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten. Der DBV kritisiert dies heftig.
Mit dem Gesetz soll das neue System der EU-Direktzahlungen in der Landwirtschaft ab dem Jahr 2015 für Deutschland umgesetzt werden. Grundlage ist die 2013 beschlossene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). 
„Deutschland setzt bei der nationalen Umsetzung der Direktzahlungen auf Regelungen, die sowohl den gesellschaftlichen Ansprüchen als auch den Anforderungen der Landwirtschaft gerecht werden. Die neuen Maßnahmen werden einen echten Mehrwert für die Umwelt haben. Sie müssen aber auch von den Landwirten umgesetzt werden können”, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in einer Presseerklärung.
Allerdings werden mit dem Gesetz nicht alle neuen Regelungen für die Direktzahlungen abschließend umgesetzt. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer ergänzenden Rechtsverordnung. Darin sollen bestimmte Details noch ausgestaltet werden, darunter auch wichtige Elemente des  Greening. Nach der Kabinettsbefassung wird der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Regelungen müssen am 1. August 2014 in Kraft treten.Für die Jahre 2015 bis 2019 sollen 4,5 Prozent der jährlichen nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER) bereitgestellt werden. Das jährliche Mittelvolumen dieser Umschichtung beträgt knapp 229 Millionen Euro.   In der kommenden Förderperiode stehen für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung vier Prozent mehr Fördermittel zur Verfügung als bisher, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).  Der Prozentsatz der Umschichtung wird 2016/2017 allerdings ergebnisoffen überprüft werden. 
Die noch bestehenden regionalen Unterschiede beim Wert der Direktzahlungen werden bis 2019 abgebaut. 30 Prozent der Gelder für Direktzahlungen entfallen auf  das Greening. Das Greening umfasst laut Pressemitteilung des BMEL  den Erhalt von Dauergrünlandflächen wie Wiesen und Weiden, eine größere Vielfalt beim Anbau von Feldfrüchten sowie die Bereitstellung von „ökologischen Vorrangflächen” auf Ackerland. In dem Gesetz sollen Regelungen für einen wirksamen Schutz von besonders umweltsensiblem Dauergrünland getroffen werden.
Gewichtungsfaktoren beim Greening
So wird laut BMEL vorgeschlagen, bei Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten zukünftig ein umfassendes Umwandlungs- und Pflugverbot anzuwenden. Detaillierte Regelungen zum Erhalt von Dauergrünland außerhalb dieser Gebiete werden noch durch eine Verordnung geregelt, so das Ministerium.
Das EU-Recht verlange, so das BMEL weiter, dass landwirtschaftliche Betriebe ab dem Jahr 2015 grundsätzlich zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen müssen. Diese Flächen müssen im Interesse des Umweltschutzes genutzt werden, zum Beispiel zum Erhalt von Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibe eine landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Dazu gehöre zum Beispiel der Anbau von Eiweißpflanzen oder der Anbau von Zwischenfrüchten.
Bei den ökologischen Vorrangflächen soll laut BMEL mit dem Gesetz den Landwirten ein
Das vom Kabinett beschlossene umfassende Umwandlungs- und Pflugverbot für Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten erregt die Gemüter im bäuerlichen Berufsstand.
möglichst hohes Maß an Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Elemente gewährt werden. Der Gesetzentwurf sehe daher die Anwendung aller EU-rechtlich zulässigen Flächenkategorien in Deutschland vor. Die unterschiedliche ökologische Wertigkeit der verschiedenen Arten von ökologischen Vorrangflächen werde über Gewichtungsfaktoren berücksichtigt, die noch von der Europäischen Kommission in einem delegierten Rechtsakt festgelegt werden, so das BMEL.
 In Deutschland gilt bereits für dieses Jahr der Prämienzuschlag   für die ersten Hektare.    Schließlich, so das BMEL, ist zur Begrenzung des Verwaltungsaufwandes eine Regelung für Kleinlandwirte mit einem maximalen Förderbetrag von 1250 Euro je Betriebsinhaber vorgesehen.
DBV: Veränderungssperre nicht akzeptabel
„Für die deutschen Bauern ist die Absicht der Bundesregierung völlig inakzeptabel, das gesamte Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten unabhängig von seiner Schutzwürdigkeit einer strikten Ver-änderungssperre zu unterwerfen.” Dies sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, anlässlich der Verabschiedung des
Entwurfes des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes durch das Bundeskabinett am 26. Februar (siehe oben).
Während das EU-Recht die Mitgliedstaaten verpflichte, in den Natura-2000-Gebieten besonders umweltsensibles Dauergrünland zu identifizieren, beinhalte die von der Bundesregierung beabsichtigte Regelung eine pauschale Einstufung des gesamten Grünlandes als umweltsensibel. „Eine naturschutzfachlich gebotene Differenzierung unterbleibt. Selbst ein für den Erhalt des Grünlandes notwendiger Pflegeumbruch würde unmöglich”, so Krüsken.
Bleibt es bei einer solchen pauschalen Blockade, würde dies eine erneute erhebliche Benachteiligung der Landwirte in Natura-2000-Gebieten bedeuten und den Weg des kooperativen Naturschutzes verlassen, so der DBV. Durch diese rein aus Verwaltungssicht begründete Verschärfung des EU-Rechts würden die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe in diesen Gebieten erheblich eingeschränkt, bekräftigte der DBV-Generalsekretär seine Kritik.
Für die ökologischen Vorrangflächen müsste sowohl bei den anstehenden Entscheidungen auf EU-Ebene als auch national sichergestellt werden, dass eine produktive nachhaltige Nutzung der Flächen möglich bleibt, forderte Krüsken. Die Bundesregierung stehe darüber hinaus in der Verantwortung, das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und die
entsprechenden Durchführungsverordnungen zu verabschieden, damit die Landwirte ihre Anbauplanung für 2014/2015 rechtzeitig daran ausrichten können. „Gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungen in den Bundesländern müssen für die deutschen Bauern flexible, einfache und praxisnahe Lösungen gefunden werden”, forderte Krüsken. DBV