Der Bundesrat hat heute der Änderung der Düngeverordnung mit längeren Übergangsfristen zugestimmt.
Der Bundesrat stimmte heute der Novelle zur Düngeverordnung zu.
Einem entsprechenden Antrag von Hessen und Saarland
waren in der Sitzung weitere Länder beigetreten. Die Bundesregierung
hatte sich vor dem Hintergrund der Corona-Krise in dieser Woche mit der
Europäischen Kommission auf eine Verlängerung verständigt.
Man setze
damit in der aktuellen Krisensituation ein wichtiges Signal in Richtung
der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Verlängerung diene auch einer
sachgerechten Bearbeitung der mit der Novelle vorgesehenen Neuausweisung
der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und
Landwirtschaftsverwaltungen der Länder.
Mit
dem Beschluss treten wesentliche Verschärfungen für die Roten Gebiete wie die Absenkung des Düngebedarfs um 20 % im Betriebsdurchschnitt sowie
das Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps und Wintergerste und
Zwischenfrüchten ohne Futternutzung erst zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Auch die Frist für die Neuausweisung der Roten Gebiete und die
Erarbeitung der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift wird die Frist bis
Ende dieses Jahres verlängert.
In
einer Entschließung äußert der Bundesrat gleichwohl deutliche Kritik an
der Novelle. Sie enthalte eine Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten
sowie Vorgaben, die für die Landwirte und Vollzugsbehörden nur schwer
umsetzbar seien. Demgegenüber begrüßen die Länder, dass der Bund die
Landwirtschaft bei der Anpassung an die neuen Regelungen mit 1 Mrd Euro
unterstützen wolle.
DBV: Falsches Signal
Aus Sicht des DBV-Präsidenten
Joachim Rukwied ist der heutige Entschluss ein falsches
Signal an die Landwirtschaft: „Wir stehen eindeutig zum Gewässerschutz.
Aber diese Verordnung ist fachlich mangelhaft: Eine bedarfsgerechte
Düngung der Kulturpflanzen und Zwischenfrüchte ist zukünftig nicht mehr
möglich. Dies wird Qualität und Erntemenge negativ beeinflussen und
letztendlich die gesamte Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung
schwächen”, kritisiert Rukwied.
Bund und Länder hätten die
Verordnung nun im Eiltempo und ohne fachliche Diskussion und Abwägung
durchgeboxt. „Die Chancen für notwendige Korrekturen wurden vertan”,
sagt Rukwied. Die Entscheidung der Länder zur
Fristverlängerung für die neue Verwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der
Roten Gebiete sowie zum Inkrafttreten der dort geltenden Auflagen auf
Ende Dezember 2020 sei zwar in Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie
richtig, ändere aber nichts an der grundsätzlichen Bewertung der
Düngeverordnung.
Bund und Länder seien jetzt gefordert, unverzüglich die
Binnendifferenzierung umzusetzen. Die Überprüfung des
Messstellen-Netzes und der technischen Ausstattung der Messstellen
bleibe zudem eine Daueraufgabe und zwingend erforderlich, um eine
wissenschaftlich fundierte und repräsentative Darstellung der
Wasserqualität in Deutschland zu erreichen und für Akzeptanz in der
Landwirtschaft zu werben, betont Bauernpräsident Rukwied.