Politik | 27. März 2020

Bundesrat stimmt Novelle der Düngeverordnung zu

Von AgE/red
Der Bundesrat hat heute der Änderung der Düngeverordnung mit längeren Übergangsfristen zugestimmt.
Der Bundesrat stimmte heute der Novelle zur Düngeverordnung zu.
Einem entsprechenden Antrag von Hessen und Saarland waren in der Sitzung weitere Länder beigetreten. Die Bundesregierung hatte sich vor dem Hintergrund der Corona-Krise in dieser Woche mit der Europäischen Kommission auf eine Verlängerung verständigt.
Man setze damit in der aktuellen Krisensituation ein wichtiges Signal in Richtung der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Verlängerung diene auch einer sachgerechten Bearbeitung der mit der Novelle vorgesehenen Neuausweisung der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder.
Mit dem Beschluss treten wesentliche Verschärfungen für die Roten Gebiete wie die Absenkung des Düngebedarfs um 20 % im Betriebsdurchschnitt sowie das Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps und Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung erst zum 1. Januar 2021 in Kraft. Auch die Frist für die Neuausweisung der Roten Gebiete und die Erarbeitung der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift wird die Frist bis Ende dieses Jahres verlängert.
In einer Entschließung äußert der Bundesrat gleichwohl deutliche Kritik an der Novelle. Sie enthalte eine Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten sowie Vorgaben, die für die Landwirte und Vollzugsbehörden nur schwer umsetzbar seien. Demgegenüber begrüßen die Länder, dass der Bund die Landwirtschaft bei der Anpassung an die neuen Regelungen mit 1 Mrd Euro unterstützen wolle.
DBV: Falsches Signal
Aus Sicht des DBV-Präsidenten Joachim Rukwied ist der heutige Entschluss ein falsches Signal an die Landwirtschaft: „Wir stehen eindeutig zum Gewässerschutz. Aber diese Verordnung ist fachlich mangelhaft: Eine bedarfsgerechte Düngung der Kulturpflanzen und Zwischenfrüchte ist zukünftig nicht mehr möglich. Dies wird Qualität und Erntemenge negativ beeinflussen und letztendlich die gesamte Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung schwächen”, kritisiert Rukwied.
Bund und Länder hätten die Verordnung nun im Eiltempo und ohne fachliche Diskussion und Abwägung durchgeboxt. „Die Chancen für notwendige Korrekturen wurden vertan”, sagt Rukwied. Die Entscheidung der Länder zur Fristverlängerung für die neue Verwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der Roten Gebiete sowie zum Inkrafttreten der dort geltenden Auflagen auf Ende Dezember 2020 sei zwar in Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie richtig, ändere aber nichts an der grundsätzlichen Bewertung der Düngeverordnung.
Bund und Länder seien jetzt gefordert, unverzüglich die Binnendifferenzierung umzusetzen. Die Überprüfung des Messstellen-Netzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibe zudem eine Daueraufgabe und zwingend erforderlich, um eine wissenschaftlich fundierte und repräsentative Darstellung der Wasserqualität in Deutschland zu erreichen und für Akzeptanz in der Landwirtschaft zu werben, betont Bauernpräsident Rukwied.