Politik | 29. Dezember 2021

Bundesrat gibt grünes Licht für die GAP-Verordnungen

Von AgE
Der Weg für die pünktliche Einreichung des nationalen Strategieplans zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Brüssel ist frei. Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagierte allerdings enttäuscht auf die Beschlüsse des Bundesrates dazu.
Nach dem Votum des Bundesrates kann nun der nationale GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission vorgelegt werden.
Der Bundesrat hat der Direktzahlungen-Verordnung und Konditionalitäten-Verordnung nach Maßgabe von Änderungen am 17. Dezember zugestimmt. Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium zuvor als Verkündigungshindernisse identifizierten Ausschussempfehlungen erhielten keine Mehrheit. Dies gilt auch für einige problematische Forderungen des Umweltausschusses zur Konditionalität, etwa eine Ausweitung der Pufferstreifen entlang von Gewässerläufen von drei auf fünf Meter.
„Fehlstart”
Gleichzeitig fanden auch die Forderungen aus der Landwirtschaft nach einer attraktiveren Ausgestaltung der Ökoregelungen keine Berücksichtigung. In einer Entschließung machte der Bundesrat aber weitergehenden Änderungsbedarf geltend. Beispielsweise müssten die Ökoregelungen so ausgestaltet werden, „dass eine flächendeckende Teilnahme aller Landwirte erzielt wird”. Konkret sprechen sich die Länder für eine angemessene Berücksichtigung der Belange der milchviehhaltenden Grünlandbetriebe sowie der Ökobetriebe bei den Eco-Schemes aus.
Sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch Umweltverbände reagierten enttäuscht auf die Beschlüsse. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken sprach von einem Fehlstart bei den Ökoregelungen. Für BUND-Chef Olaf Bandt reichen die Maßnahmen nicht aus, die Ziele zur Biodiversität, zum Klimaschutz und Ökolandbau zu erreichen.
Die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Bender, hatte im Vorfeld ihre Länderkollegen darauf hingewiesen, dass insgesamt sieben Maßgaben in den Ausschussempfehlungen zu den GAP-Verordnungen nicht durch das EU-Recht gedeckt seien und folglich ein Verkündungshindernis darstellten. Der Bundesrat kam dem nach und verzichtete auf diese Forderungen. Bei der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung betraf das beispielsweise die Ausschussempfehlung, dass Maßnahmen zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) künftig lediglich alle fünf Jahre notwendig sein sollten und nicht, wie vom EU-Recht vorgeschrieben, jedes Jahr. Fallengelassen wurden auch Änderungswünsche im Hinblick auf die Definition von Dauergrünland. Nicht stattgegeben wurde zudem der Forderung, bei zusätzlichen nicht-produktiven Flächen auf Ackerland die Möglichkeit der Aussaat durch Begrünung zu streichen.
Keine Mehrheit fand außerdem die Forderung des Umweltausschusses zur Konditionalitäten-Verordnung, den Pufferstreifen mit Anwendungsverbot für Dünge- und Pflanzenschutzmittel entlang von Wasserläufen von drei Meter auf fünf Meter auszuweiten. Zustimmung erhielt hingegen die Empfehlung des Agrarausschusses, bei den Pufferstreifen eine Länderoption einzuführen. Danach können die Länder den Pufferstreifen in solchen Gebieten verringern, in denen die landwirtschaftlichen Flächen in einem erheblichen Umfang von Ent- und Bewässerungsgräben durchzogen sind. Nicht mehrheitsfähig war die vom Bundeslandwirtschaftsministerium als Verkündungshindernis identifizierte Länderforderung, weitere Gewässer wie Be- und Entwässerungsgräben von den vorgesehenen drei Meter breiten Pufferstreifen auszunehmen.
Abgelehnt wurde auch die Maßgabe, für die Mindestbodenbedeckung von Bracheflächen im Rahmen der Konditionalität nur eine Selbstbegrünung zuzulassen, weil damit wiederum die Ökoregelung zur Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität unmöglich gemacht worden wäre. Schließlich lief eine vorgeschlagene bundeseinheitliche Regelung zur länderinternen Behördenkommunikation im Rahmen der Konditionalitäten-Verordnung ins Leere.
Mehrere Länderagrarminister räumten Defizite in den beschlossenen GAP-Verordnungen ein. Die Zahlungen für die Ökoregelungen leisteten noch keinen Beitrag zur Einkommenssicherung der Betriebe, erklärte zum Beispiel Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel dazu.
Hauk: Bei Bedarf nachjustieren
Auch für Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk sind die Beschlüsse der Länderkammer nicht in Stein gemeißelt: „Bei Bedarf müssen wir nachjustieren”, sagte der CDU-Politiker in der Länderkammer. Mit den Ökoregelungen des
Bundes und den Maßnahmen zu Agrarumwelt, Klima und Tierwohl der Länder müsse es allen Betrieben möglich sein, zu einer klima- und umweltfreundlichen Landwirtschaft beizutragen sowie Betriebseinkommen zu erwirtschaften. An diesen Zielen werde man die Regelungen messen.
DBV: Ökoregelungen zu „Dumping-Preisen”
„Der Bundesrat hat leider einem Fehlstart bei den Ökoregelungen zugestimmt”, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Zwar könne der nationale GAP-Strategieplan nun bei der EU-Kommission vorgelegt werden. Die Forderungen des Bauernverbandes habe die Länderkammer bei den Ökoregelungen jedoch gar nicht und bei der Konditionalität nur vereinzelt aufgegriffen.
Beispielsweise sei eine verbesserte Förderung für die Ökoregelung mit fünf Kulturarten einschließlich zehn Prozent Eiweißpflanzen im Ackerbau abgelehnt worden. Lediglich beim Gewässerrandstreifen in der Konditionalität seien die Regelungen etwas flexibilisiert worden.
Darüber habe die Länderkammer weitere fachliche Unzulänglichkeiten nicht korrigiert. Krüsken nannte wenig praktikable Auflagen beim Fruchtwechsel sowie bei Ackerbrachen. Insgesamt bleibe das Konzept der Ökoregelungen für die Landwirte in Gänze wenig attraktiv.
Zudem seien zahlreiche Abgrenzungsfragen zu Agrarumweltprogrammen in der Zweiten Säule weiter unklar. Der DBV-Generalsekretär geht davon aus, dass die mit „Dumping-Preisen” dotierten Ökoregelungen sich für viele Landwirte in Deutschland nicht rechnen werden. Die teils über das EU-Recht hinausgehenden Konditionalitätsauflagen werden Bernhard  Krüsken zufolge dazu führen, dass viele Betriebe insbesondere in landwirtschaftlichen Gunstregionen aus dem System der Direktzahlungen aussteigen werden.