Gleichzeitig fanden auch die Forderungen aus der
Landwirtschaft nach einer attraktiveren Ausgestaltung der Ökoregelungen
keine Berücksichtigung. In einer Entschließung machte der Bundesrat aber
weitergehenden Änderungsbedarf geltend. Beispielsweise müssten die
Ökoregelungen so ausgestaltet werden, „dass eine flächendeckende
Teilnahme aller Landwirte erzielt wird”. Konkret sprechen sich die
Länder für eine angemessene Berücksichtigung der Belange der
milchviehhaltenden Grünlandbetriebe sowie der Ökobetriebe bei den
Eco-Schemes aus.
Sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch Umweltverbände
reagierten enttäuscht auf die Beschlüsse. DBV-Generalsekretär Bernhard
Krüsken sprach von einem Fehlstart bei den Ökoregelungen. Für BUND-Chef Olaf Bandt reichen die Maßnahmen nicht aus,
die Ziele zur Biodiversität, zum Klimaschutz und Ökolandbau zu
erreichen.
Die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Bender,
hatte im Vorfeld ihre Länderkollegen darauf hingewiesen, dass insgesamt
sieben Maßgaben in den Ausschussempfehlungen zu den GAP-Verordnungen
nicht durch das EU-Recht gedeckt seien und folglich ein
Verkündungshindernis darstellten. Der Bundesrat kam dem nach und
verzichtete auf diese Forderungen. Bei der
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung betraf das beispielsweise die
Ausschussempfehlung, dass Maßnahmen zur Erhaltung der Flächen in gutem
landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) künftig lediglich
alle fünf Jahre notwendig sein sollten und nicht, wie vom EU-Recht
vorgeschrieben, jedes Jahr. Fallengelassen wurden auch Änderungswünsche
im Hinblick auf die Definition von Dauergrünland. Nicht stattgegeben
wurde zudem der Forderung, bei zusätzlichen nicht-produktiven Flächen
auf Ackerland die Möglichkeit der Aussaat durch Begrünung zu streichen.
Keine Mehrheit fand außerdem die Forderung des Umweltausschusses zur
Konditionalitäten-Verordnung, den Pufferstreifen mit Anwendungsverbot
für Dünge- und Pflanzenschutzmittel entlang von Wasserläufen von drei
Meter auf fünf Meter auszuweiten. Zustimmung erhielt hingegen die
Empfehlung des Agrarausschusses, bei den Pufferstreifen eine
Länderoption einzuführen. Danach können die Länder den Pufferstreifen in
solchen Gebieten verringern, in denen die landwirtschaftlichen Flächen
in einem erheblichen Umfang von Ent- und Bewässerungsgräben durchzogen
sind. Nicht mehrheitsfähig war die vom Bundeslandwirtschaftsministerium
als Verkündungshindernis identifizierte Länderforderung, weitere
Gewässer wie Be- und Entwässerungsgräben von den vorgesehenen drei Meter
breiten Pufferstreifen auszunehmen.
Abgelehnt wurde auch die Maßgabe, für die Mindestbodenbedeckung von
Bracheflächen im Rahmen der Konditionalität nur eine Selbstbegrünung
zuzulassen, weil damit wiederum die Ökoregelung zur Bereitstellung von
Flächen zur Verbesserung der Biodiversität unmöglich gemacht worden
wäre. Schließlich lief eine vorgeschlagene bundeseinheitliche Regelung
zur länderinternen Behördenkommunikation im Rahmen der
Konditionalitäten-Verordnung ins Leere.
Mehrere Länderagrarminister räumten Defizite in den beschlossenen
GAP-Verordnungen ein. Die Zahlungen für die Ökoregelungen leisteten noch
keinen Beitrag zur Einkommenssicherung der Betriebe, erklärte zum
Beispiel Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel dazu.