Politik | 16. April 2014

Bundesrat für Greening ohne Dünger und Pflanzenschutzmittel

Von AgE
Der Bundesrat will ein Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen. In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Direktzahlungen-Durchführungsgesetz spricht er sich zudem gegen Zwischenfruchtanbau auf Vorrangflächen aus.
Auf umweltsensiblem Dauergrünland soll unter bestimmten Bedingungen ein Umbruch mit Wiederansaat ermöglicht werden. Eine Änderung der Gebietskulisse für umweltsensibles Dauergrünland wird hingegen abgelehnt.
Während der Beschluss der Länderkammer im grünen Spektrum begrüßt wurde, übte der Deutsche Bauernverband (DBV) scharfe Kritik. Seiner Ansicht nach bedeuten die Forderungen des Bundesrates faktisch die Wiedereinführung der Flächenstilllegung auf deutschen Äckern im Umfang von etwa 400 000 Hektar.
Der Bundesrat hat sich gegen Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatz auf ökologischen Vorrangflächen ausgesprochen. Für den Deutschen Bauernverband ist dies „ein völlig falsches Signal”.
In einer Anhörung des Bundestags-Ernährungsausschusses stieß insbesondere das geplante Umwandlungs- und Umbruchverbot von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten auf Kritik. Der Präsident des Thünen-Instituts (TI), Professor Folkhard Isermeyer, bezeichnete die Regelung als nicht sachgerecht. Unionsagrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp strebt nun eine Paketlösung an, die sowohl den Gesetzentwurf als auch die erforderlichen Rechtsverordnungen umfassen sollte. Dabei seien die Positionen des Koalitionspartners ebenso zu berücksichtigen wie die des Bundesrates. Hier gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Ein Verbot von Düngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen sei notwendig, so die Länderkammer, um die positive Wirkung dieser Flächen auf die Biodiversität nicht zu gefährden. Den Anbau von Zwischenfrüchten auf Vorrangflächen will der Bundesrat nicht haben wegen des „vergleichsweise geringen Beitrags zur Biodiversität” sowie einem erforderlichen zusätzlichen Kontrolltermin im Winterhalbjahr und dem Verwaltungsaufwand dafür. Generell will der Bundesrat auf ökologischen Vorrangflächen nur eine solche produktionsintegrierte Nutzung erlauben, „die einen besonders wirkungsvollen Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz leistet”. Eine standortverträgliche Nutzung des Aufwuchses müsse grundsätzlich möglich sein. Ökologische Vorrangflächen sollten nach dem Länderwillen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen. Auf diese Weise will man verhindern, dass die Verpflichtung zur Ausweisung dieser Flächen von landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verlagert wird.
Für Pufferstreifen entlang von Gewässern und Waldrändern fordert die Länderkammer eine Mindestbreite von fünf Metern, um deren ökologische Wirksamkeit zu gewährleisten.
Der Bundesrat äußerte sich auch zum Grünlandschutz im Rahmen des Greening. So wollen die Länder auf umweltsensiblem Dauergrünland unter bestimmten Bedingungen einen Umbruch mit Wiederansaat ermöglichen. Beispielsweise könne dies nach einem Hochwasser notwendig werden. Gewährleistet werden müsse eine angemessene Anrechnung von Landschaftselementen wie Hecken, Baumgruppen oder Feldrainen. Schließlich will die Länderkammer gesichert wissen, dass Junglandwirte nicht nur als Alleinunternehmer, sondern auch als geschäftsführendes Mitglied einer  Genossenschaft, als Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH oder GmbH & Co KG die Junglandwirteprämie im Rahmen der Direktzahlungen erhalten können.
DBV befürchtet „Aus” für Eiweißstrategie
Nach den Worten von DBV-Präsident Joachim  Rukwied  hat der Bundesrat mit seiner Forderung nach einem Verbot jeglichen Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen „ein völlig falsches Signal gesendet”. Der Beschluss des Bundesrates bedeute faktisch die Wiedereinführung der Flächenstilllegung auf deutschen Äckern im Umfang von etwa 400 000 Hektar.  Das hätten weder das EU-Parlament noch die Agrarminister der EU-Länder mit ihren Beschlüssen zur EU-Agrarreform beabsichtigt. Die Betriebe würden belastet und die bereits  starke Flächenkonkurrenz weiter verschärft. Darüber hinaus bedeute dies das Aus für eine Eiweißstrategie, weil der Anbau von Körnerleguminosen selbst auf den Vorrangflächen nicht praktikabel sein werde, so der DBV-Präsident.
Der agrarpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Friedrich  Ostendorff, hingegen  rief die Bundesregierung dazu auf, die Forderungen der Länder nach einem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen aufzunehmen und in den Gesetzentwurf zu integrieren. Zustimmung kam auch von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
Länderkammer fordert Gentechnik-Ausstieg
Der Bundesrat ist für ein Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten beim Anbau von gentechnisch veränderten (GV) Pflanzen. In einer am  Freitag voriger Woche verabschiedeten Entschließung wird die Bundesregierung gebeten,  eine  rechtssichere Möglichkeit zu schaffen, um den Anbau einer EU-weit zugelassenen GV-Pflanze innerhalb ihres Hoheitsgebiets verbieten zu können. Bedenken äußert die Länderkammer im Hinblick auf die derzeit auf EU-Ebene diskutierten Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung einer Opt-out-Regelung.
Abgelehnt wird der Vorschlag, wonach die Mitgliedstaaten als Voraussetzung für ein nationales Anbauverbot das jeweilige antragstellende Unternehmen konsultieren sollen. Ansprechpartner der Mitgliedstaaten solle nur die Brüsseler EU-Kommission sein, heißt es in der Entschließung.
Schließlich vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für ein generelles Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen einsetzen sollte.