Bundesrat für Greening ohne Dünger und Pflanzenschutzmittel
Während der Beschluss der Länderkammer im grünen Spektrum begrüßt wurde, übte der Deutsche Bauernverband (DBV) scharfe Kritik. Seiner Ansicht nach bedeuten die Forderungen des Bundesrates faktisch die Wiedereinführung der Flächenstilllegung auf deutschen Äckern im Umfang von etwa 400 000 Hektar.
Ein Verbot von Düngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen sei notwendig, so die Länderkammer, um die positive Wirkung dieser Flächen auf die Biodiversität nicht zu gefährden. Den Anbau von Zwischenfrüchten auf Vorrangflächen will der Bundesrat nicht haben wegen des „vergleichsweise geringen Beitrags zur Biodiversität” sowie einem erforderlichen zusätzlichen Kontrolltermin im Winterhalbjahr und dem Verwaltungsaufwand dafür. Generell will der Bundesrat auf ökologischen Vorrangflächen nur eine solche produktionsintegrierte Nutzung erlauben, „die einen besonders wirkungsvollen Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz leistet”. Eine standortverträgliche Nutzung des Aufwuchses müsse grundsätzlich möglich sein. Ökologische Vorrangflächen sollten nach dem Länderwillen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen. Auf diese Weise will man verhindern, dass die Verpflichtung zur Ausweisung dieser Flächen von landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verlagert wird.
Der Bundesrat äußerte sich auch zum Grünlandschutz im Rahmen des Greening. So wollen die Länder auf umweltsensiblem Dauergrünland unter bestimmten Bedingungen einen Umbruch mit Wiederansaat ermöglichen. Beispielsweise könne dies nach einem Hochwasser notwendig werden. Gewährleistet werden müsse eine angemessene Anrechnung von Landschaftselementen wie Hecken, Baumgruppen oder Feldrainen. Schließlich will die Länderkammer gesichert wissen, dass Junglandwirte nicht nur als Alleinunternehmer, sondern auch als geschäftsführendes Mitglied einer Genossenschaft, als Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH oder GmbH & Co KG die Junglandwirteprämie im Rahmen der Direktzahlungen erhalten können.
Der agrarpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Friedrich Ostendorff, hingegen rief die Bundesregierung dazu auf, die Forderungen der Länder nach einem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen aufzunehmen und in den Gesetzentwurf zu integrieren. Zustimmung kam auch von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
Abgelehnt wird der Vorschlag, wonach die Mitgliedstaaten als Voraussetzung für ein nationales Anbauverbot das jeweilige antragstellende Unternehmen konsultieren sollen. Ansprechpartner der Mitgliedstaaten solle nur die Brüsseler EU-Kommission sein, heißt es in der Entschließung.
Schließlich vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für ein generelles Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen einsetzen sollte.