Bund will Anforderungen an Güllebehälter nicht verschärfen
Bundeseinheitlich geregelt werden in der AwSV Anforderungen an Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft. Unter anderem sollen die Lagerstätten und Fermenter künftig Umwallungen aufweisen müssen, um gegen Leckagen gewappnet zu sein. Bisher haben erst einige Bundesländer dazu Vorschriften erlassen.
Der Fachverband spricht im Zusammenhang mit der Absicht der Bundesregierung, in der Verordnung die gesamte Prozesskette der Vergärung zu erfassen, von „katastrophalen Regelungen für Biogasanlagen”.
Danach solle künftig über die eigentliche Biogaserzeugung hinaus in den Anlagenbestand von Betrieben der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie eingegriffen werden, sobald sie Substrate an Biogasanlagen liefern. Betroffen wäre laut FvB besonders die auch unter Klimaschutzgesichtspunkten erstrebenswerte Güllevergärung. Liefere nämlich ein Landwirt Gülle an eine Biogasanlage, würden dem Entwurf zufolge seine landwirtschaftlichen Güllebehälter als „Biogasanlagen” im Sinne des AwSV-Entwufs eingestuft und müssten nachträglich mit einem Wall umgeben werden, so der Fachverband.
Laut Fachverband würde die Verordnung in der vorliegenden Fassung somit dazu führen, dass bestehende Gülle-Lieferverträge mit Biogasanlagen aufgekündigt würden und neue nicht mehr zustande kämen.
Seiner Auffassung nach würde in der Folge die Bereitschaft landwirtschaftlicher Betriebe, die selber kein Biogas erzeugen, ihre vorhandenen Güllebehälter an die AwSV anzupassen, um sie „biogastauglich” zu machen, „gegen Null tendieren”.
Zum einen würde damit seiner Ansicht nach nicht nur eine über den aktuellen Stand hinausgehende Nutzung von Gülle verhindert; zum anderen drohten darüber hinaus selbst die aktuell in bestehenden Biogasanlagen genutzten Güllemengen wegzubrechen.
Für die betroffenen Bestandsanlagen müssten die fehlenden Güllemengen durch andere Substrate ersetzt werden. Der Fachverband weist darauf hin, dass diese Substitution aus genehmigungs- und vergütungsrechtlichen Gründen nur durch Energiepflanzen möglich sei. Das sei jedoch „weder wirtschaftlich darstellbar noch im Sinne des Koalitionsvertrages”.