BTV-freie Zonen in Baden-Württemberg
So müssen Zucht- und Nutztiere beispielsweise einen wirksamen Impfschutz haben oder in Verbindung mit weiteren Anforderungen negativ auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet sein. Werden Schlachtrinder, -schafe oder -ziegen aus dem nicht freien Gebiet in einem Schlachthof im freien Gebiet geschlachtet, müssen ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Für das noch nicht BTV-freie Gebiet bereiten Baden-Württemberg und die ebenfalls von BTV betroffenen Bundesländer derzeit ein Tilgungsprogramm vor, das bei der EU-Kommission eingereicht werden soll, damit auch für dieses Gebiet der Freiheitsstatus erreicht werden kann.
Landwirtschaftsminister Peter Hauk betonte: „Damit der BTV-Freiheitsstatus im Land aufrechterhalten beziehungsweise für das nicht freie Gebiet erreicht werden kann, ist auch künftig bei Rindern, Schafen und Ziegen eine möglichst flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV 4) und Serotyp 8 (BTV 8) dringend erforderlich.” Denn in den benachbarten Regionen sei der Infektionsdruck nach wie vor hoch.
- Landkreise, die vollständig als BTV-freie Zone gelten: Lörrach, Waldshut, Konstanz, Tuttlingen, Sigmaringen, Bodenseekreis, Ravensburg, Biberach, Alb-Donau-Kreis, Schwäbisch Hall, Göppingen, Heidenheim, Ostalbkreis, Main-Tauber-Kreis und Stadtkreis Ulm.
- In den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar sind folgende Städte und Gemeinden BTV-freie Zonen: Auggen, Badenweiler, Feldberg, Müllheim, Lenzkirch, Löffingen, Schluchsee, Friedenweiler und Sulzburg; Bad Dürrheim, Blumberg, Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen, Tuningen und Brigachtal.
- Weitere BTV-freie Gemeinden gibt es in den Kreisen Esslingen, Rems-Murr, Hohenlohe, Neckar-Odenwald, Reutlingen und Zollernalb.