Eine Liste möglicher Maßnahmen und landwirtschaftlicher Praktiken, mit denen die Eco-Schemes – die Ökoregelungen – bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erfüllt werden könnten, hat die Europäische Kommission vorgelegt.
Die EU-Kommission in Brüssel hat für die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Europaparlament und Kommission ein Vorschlagspapier mit möglichen Maßnahmen für Eco-Schemes vorgelegt.
Die Aufstellung solle einen Beitrag zur Debatte über die GAP-Reform und deren Rolle bei der Erreichung der Ziele des Green Deal leisten, erklärte die Brüsseler Behörde am 14. Januar. Zugleich solle damit die Transparenz im Prozesses zur Erstellung der GAP-Strategiepläne erhöht und Landwirten, Verwaltungen, Wissenschaftlern sowie Interessengruppen eine Grundlage für weitere Diskussionen über die bestmögliche Nutzung dieses neuen Instruments geboten werden.
Umstellung auf Öko unterstützen
Die Kommission betonte erneut, dass die Ökoregelungen
für den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem gedacht seien.
Ziel sei es, die Landwirte bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, zu
den Klimazielen der EU beizutragen und die Umwelt zu schützen. Zudem
stellte die EU-Behörde nochmals klar, dass sie die Strategiepläne der
Mitgliedstaaten zur GAP bewerten und genehmigen müsse. Konkret sollen
über die Eco-Schemes der Kommission zufolge unter anderem die Umstellung
auf die ökologische Landbewirtschaftung sowie die Sicherung der bereits
erfolgten Umstellung unterstützt werden. Hierdurch solle das in der
Farm-to-Fork-Strategie festgeschriebene Ziel einer Ökoanbaufläche von
EU-weit insgesamt 25 Prozent bis 2030 erreicht werden. Darüber hinaus
will die Kommission, dass durch Förderung des integrierten
Pflanzenschutzes und der Präzisionslandwirtschaft die Verringerung des
Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln forciert wird.
Auch Tierschutz in den Eco-Schemes
Eine wichtige Rolle soll im Rahmen der Eco-Schemes
aber auch der Tierschutz einnehmen. So schweben der Kommission
beispielsweise Förderprogramme für tierfreundlichere Stallsysteme in der
Schweine- und Rinderhaltung vor. Außerdem könnte der Zugang der Tiere
zu Frischluft beziehungsweise der Weidegang für Grasfresser unterstützt
werden. Auch beim Tierwohl sollen laut der EU-Behörde Praktiken, wie sie
in der Ökoverordnung vorgeschrieben sind, gefördert werden können.
Agrarökologische Aspekte, einschließlich der verstärkten Aufnahme von
Hülsenfrüchten in die Fruchtfolge sowie der Förderung von Mischkulturen
und Mehrfachkulturen, sollen ebenfalls über die Ökoregelungen der Ersten
Säule abgedeckt werden. Zudem werden darunter Maßnahmen verstanden, die
eine ganzjährige Bodenbedeckung respektive den Anbau von
Zwischenfrüchten im Winter vorschreiben. Allerdings unterstreicht die
Kommission, dass entsprechende Vorhaben über die allgemeine
Konditionalität für die Basishektarprämie hinausgehen müssten. Auch
Maßnahmen zur Unterstützung der Weidetierhaltung mit niedriger
Bestandsdichte seien unter agrarökologischen Aspekten denkbar.
„Landwirtschaft mit hohem Naturwert”
Ferner könnten nach Ansicht der EU-Kommission die
Agroforstwirtschaft, eine „Landwirtschaft mit hohem Naturwert”, wie
Transhumanz oder die Bewirtschaftung von Ackerkulturen mit geringer
Intensität, unterstützt werden.
Ebenfalls auf der Liste für Eco-Schemes stehen das sogenannte „Carbon
Farming” wie die Wiedervernässung von Moorstandorten sowie von anderen
Feuchtgebieten. Darunter fällt außerdem die Einarbeitung von Ernteresten
zur Förderung der Kohlenstoffspeicherung im Boden. Auch weitere für den
Boden vorteilhafte Praktiken, etwa Erosionsschutzstreifen und
Windbrüche, könnten nach Auffassung der Kommissionsbeamten über
Eco-Schemes förderfähig sein. Gleiches gelte für Maßnahmen wie
Futterzusätze bei Wiederkäuern, die den Ausstoß von Treibhausgasen
senken würden. Verbesserungen beim Management und der Lagerung von Gülle
sollen laut Kommission ebenfalls über die Eco-Schemes vorangebracht
werden können.
Inwieweit und in welcher Form diese, nun öffentlich kommunizierten
Vorschläge im Einzelnen tatsächlich in einer Menü-Liste im Rahmen die
GAP-Reform aufgenommen werden, entscheidet sich im Trilog zwischen
Kommission, Rat und Europaparlament. Die erste Verhandlungsrunde in
diesem Jahr war für Freitag dieser Woche (22. Januar) angesetzt. Dabei
sollte es vor allem um die Ökoregelungen gehen.