Politik | 21. Januar 2021

Brüsseler Liste für mögliche Ökoregelungen

Von AgE
Eine Liste möglicher Maßnahmen und landwirtschaftlicher Praktiken, mit denen die Eco-Schemes – die Ökoregelungen – bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erfüllt werden könnten, hat die Europäische Kommission vorgelegt.
Die EU-Kommission in Brüssel hat für die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Europaparlament und Kommission ein Vorschlagspapier mit möglichen Maßnahmen für Eco-Schemes vorgelegt.
Die Aufstellung solle einen Beitrag zur Debatte über die GAP-Reform und deren Rolle bei der Erreichung der Ziele des Green Deal leisten, erklärte die Brüsseler Behörde am 14. Januar. Zugleich solle damit die Transparenz im Prozesses zur Erstellung der GAP-Strategiepläne erhöht und Landwirten, Verwaltungen, Wissenschaftlern sowie Interessengruppen eine Grundlage für weitere Diskussionen über die bestmögliche Nutzung dieses neuen Instruments geboten werden.
Umstellung auf Öko unterstützen
Die Kommission betonte erneut, dass die Ökoregelungen für den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem gedacht seien. Ziel sei es, die Landwirte bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, zu den Klimazielen der EU beizutragen und die Umwelt zu schützen. Zudem stellte die EU-Behörde nochmals klar, dass sie die Strategiepläne der Mitgliedstaaten zur GAP bewerten und genehmigen müsse. Konkret sollen über die Eco-Schemes der Kommission zufolge unter anderem die Umstellung auf die ökologische Landbewirtschaftung sowie die Sicherung der bereits erfolgten Umstellung unterstützt werden. Hierdurch solle das in der Farm-to-Fork-Strategie festgeschriebene Ziel einer Ökoanbaufläche von EU-weit insgesamt 25 Prozent bis 2030 erreicht werden. Darüber hinaus will die Kommission, dass durch Förderung des integrierten Pflanzenschutzes und der Präzisionslandwirtschaft die Verringerung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln forciert wird.
Auch Tierschutz in den Eco-Schemes
Eine wichtige Rolle soll im Rahmen der Eco-Schemes aber auch der Tierschutz einnehmen. So schweben der Kommission beispielsweise Förderprogramme für tierfreundlichere Stallsysteme in der Schweine- und Rinderhaltung vor. Außerdem könnte der Zugang der Tiere zu Frischluft beziehungsweise der Weidegang für Grasfresser unterstützt werden. Auch beim Tierwohl sollen laut der EU-Behörde Praktiken, wie sie in der Ökoverordnung vorgeschrieben sind, gefördert werden können.
Agrarökologische Aspekte, einschließlich der verstärkten Aufnahme von Hülsenfrüchten in die Fruchtfolge sowie der Förderung von Mischkulturen und Mehrfachkulturen, sollen ebenfalls über die Ökoregelungen der Ersten Säule abgedeckt werden. Zudem werden darunter Maßnahmen verstanden, die eine ganzjährige Bodenbedeckung respektive den Anbau von Zwischenfrüchten im Winter vorschreiben. Allerdings unterstreicht die Kommission, dass entsprechende Vorhaben über die allgemeine Konditionalität für die Basishektarprämie hinausgehen müssten. Auch Maßnahmen zur Unterstützung der Weidetierhaltung mit niedriger Bestandsdichte seien unter agrarökologischen Aspekten denkbar.
„Landwirtschaft mit hohem Naturwert”
Ferner könnten nach Ansicht der EU-Kommission die Agroforstwirtschaft, eine „Landwirtschaft mit hohem Naturwert”, wie Transhumanz oder die Bewirtschaftung von Ackerkulturen mit geringer Intensität, unterstützt werden.
Ebenfalls auf der Liste für Eco-Schemes stehen das sogenannte „Carbon Farming” wie die Wiedervernässung von Moorstandorten sowie von anderen Feuchtgebieten. Darunter fällt außerdem die Einarbeitung von Ernteresten zur Förderung der Kohlenstoffspeicherung im Boden. Auch weitere für den Boden vorteilhafte Praktiken, etwa Erosionsschutzstreifen und Windbrüche, könnten nach Auffassung der Kommissionsbeamten über Eco-Schemes förderfähig sein. Gleiches gelte für Maßnahmen wie Futterzusätze bei Wiederkäuern, die den Ausstoß von Treibhausgasen senken würden. Verbesserungen beim Management und der Lagerung von Gülle sollen laut Kommission ebenfalls über die Eco-Schemes vorangebracht werden können.
Inwieweit und in welcher Form diese, nun öffentlich kommunizierten Vorschläge im Einzelnen tatsächlich in einer Menü-Liste im Rahmen die GAP-Reform aufgenommen werden, entscheidet sich im Trilog zwischen Kommission, Rat und Europaparlament. Die erste Verhandlungsrunde in diesem Jahr war für Freitag dieser Woche (22. Januar) angesetzt. Dabei sollte es vor allem um die Ökoregelungen gehen.