Politik | 30. Mai 2018

Brüssel will weiterhin bei 60000 Euro kappen

Von AgE
Die Europäische Kommission plant weiterhin mit einer Obergrenze der Flächenprämien von 60 000 Euro pro Betrieb und Jahr. Das geht aus einem Entwurf der Brüsseler Behörde zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 hervor.
Laut EU-Kommission sollen mindestens 60 Prozent der Agrarförderung der Ersten Säule zugeschrieben werden. Außerdem will Brüssel die Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten weiter angleichen.
Offiziell vorgestellt werden soll der Verordnungsentwurf durch EU-Agrarkommissar Phil Hogan bei Erscheinen dieser BBZ-Ausgabe am Freitag. Am 11. Juni soll der Entwurf dem Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments präsentiert werden.
Eine Kappungsgrenze von 60000 Euro würde in Deutschland bei derzeitiger Flächenprämienhöhe bei einer Betriebsgröße von etwa 230 Hektar greifen. Allerdings wäre bei Umsetzung der von der EU-Kommission angekündigten Etatkürzungen mit einer niedrigeren Flächenprämie pro Hektar zu rechnen. Dies würde die besagte Hektargrenze nach oben schieben. Zudem ist vorgesehen, dass bei der Kappung noch die jeweiligen Arbeitskosten der Betriebe Berücksichtigung finden, so dass die Obergrenze nochmals spürbar höher ausfallen könnte. Durch die Aufrechnung der Arbeitskosten dürften die bei einer Kappung der Direktzahlungen zu erwartenden Einschnitte insbesondere für genossenschaftlich organisierte Betriebe beziehungsweise Mehrfamilienbetriebe mit Viehhaltung abgeschwächt werden.
Prämienangleichung: Gewinner, Verlierer
Aus dem Kommissionspapier geht auch hervor, dass „mindestens 60 Prozent” der Agrarförderung der Ersten Säule zuzuschreiben sind. Demzufolge sollen diese Mittel als „Basiseinkommen” den Landwirten zur Verfügung gestellt werden. Zum Vergleich: Im aktuellen EU-Haushaltsjahr liegt der Anteil der Ersten Säule bei etwa 76 Prozent. Zudem wird die Kommission – wie bereits angekündigt – eine weitere Angleichung der Höhe der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten bis 2027 vorschlagen. Dem Entwurf zufolge sollen die Beihilfen in den Mitgliedsländern, wo die Prämien aktuell unterdurchschnittlich ausfallen, dann mindestens 90 Prozent des EU-Mittelwerts erreichen. Profitieren würden davon vor allem die drei baltischen Staaten. Die Landwirte in Deutschland, aber auch in Frankreich, den Niederlanden und in Österreich, die bislang überdurchschnittlich hohe Zahlungen pro Hektar erhalten haben, müssten zugunsten ihrer Berufskollegen in den osteuropäischen Ländern zurückstecken.
Derweil bekräftigte der Generalsekretär der EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA), Pekka Pesonen, seine Kritik an den geplanten EU-Agrarhaushaltskürzungen. Erneut wies der Finne darauf hin, dass die Landwirte ohnehin nur 40 Prozent des durchschnittlichen Einkommens in der EU erzielten. Daher sei eine Kürzung des Agraretats „inakzeptabel”. Hiervon wären zudem auch und gerade die Agrarumweltprogramme betroffen, gab Pesonen zu bedenken.