Die Europäische Kommission plant weiterhin mit einer Obergrenze der Flächenprämien von 60 000 Euro pro Betrieb und Jahr. Das geht aus einem Entwurf der Brüsseler Behörde zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 hervor.
Laut EU-Kommission sollen mindestens 60 Prozent der Agrarförderung der Ersten Säule zugeschrieben werden. Außerdem will Brüssel die Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten weiter angleichen.
Offiziell vorgestellt werden soll der Verordnungsentwurf durch EU-Agrarkommissar Phil Hogan bei Erscheinen dieser BBZ-Ausgabe am Freitag. Am 11. Juni soll der Entwurf dem Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments präsentiert werden.
Eine Kappungsgrenze von 60000 Euro würde in Deutschland bei derzeitiger Flächenprämienhöhe bei einer Betriebsgröße von etwa 230 Hektar greifen. Allerdings wäre bei Umsetzung der von der EU-Kommission angekündigten Etatkürzungen mit einer niedrigeren Flächenprämie pro Hektar zu rechnen. Dies würde die besagte Hektargrenze nach oben schieben. Zudem ist vorgesehen, dass bei der Kappung noch die jeweiligen Arbeitskosten der Betriebe Berücksichtigung finden, so dass die Obergrenze nochmals spürbar höher ausfallen könnte. Durch die Aufrechnung der Arbeitskosten dürften die bei einer Kappung der Direktzahlungen zu erwartenden Einschnitte insbesondere für genossenschaftlich organisierte Betriebe beziehungsweise Mehrfamilienbetriebe mit Viehhaltung abgeschwächt werden.
Prämienangleichung: Gewinner, Verlierer
Aus dem Kommissionspapier geht
auch hervor, dass „mindestens 60 Prozent” der Agrarförderung der Ersten
Säule zuzuschreiben sind. Demzufolge sollen diese Mittel als
„Basiseinkommen” den Landwirten zur Verfügung gestellt werden. Zum
Vergleich: Im aktuellen EU-Haushaltsjahr liegt der Anteil der Ersten
Säule bei etwa 76 Prozent. Zudem wird die Kommission – wie bereits
angekündigt – eine weitere Angleichung der Höhe der Direktzahlungen
zwischen den Mitgliedstaaten bis 2027 vorschlagen. Dem Entwurf zufolge
sollen die Beihilfen in den Mitgliedsländern, wo die Prämien aktuell
unterdurchschnittlich ausfallen, dann mindestens 90 Prozent des
EU-Mittelwerts erreichen. Profitieren würden davon vor allem die drei
baltischen Staaten. Die Landwirte in Deutschland, aber auch in
Frankreich, den Niederlanden und in Österreich, die bislang
überdurchschnittlich hohe Zahlungen pro Hektar erhalten haben, müssten
zugunsten ihrer Berufskollegen in den osteuropäischen Ländern
zurückstecken.
Derweil bekräftigte der Generalsekretär der EU-Ausschüsse der
Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA), Pekka
Pesonen, seine Kritik an den geplanten EU-Agrarhaushaltskürzungen.
Erneut wies der Finne darauf hin, dass die Landwirte ohnehin nur 40
Prozent des durchschnittlichen Einkommens in der EU erzielten. Daher sei
eine Kürzung des Agraretats „inakzeptabel”. Hiervon wären zudem auch
und gerade die Agrarumweltprogramme betroffen, gab Pesonen zu bedenken.