Brüssel lässt sich erst einmal Zeit
Mit Blick auf die deutsche Nitratproblematik und eine mögliche weitere Anpassung der Düngeverordnung verwies der Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums darauf, dass die Bundesregierung bereits Ende Januar 2019 über das für Vertragsverletzungsverfahren federführende Bundeswirtschaftsministerium eine offizielle Mitteilung an die EU-Kommission versendet habe. Darin seien die notwendigen Maßnahmen aufgeführt, die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bereits Anfang Februar genannt habe.
Die Ministerin hatte seinerzeit unter dem Druck Brüssels unter anderem angekündigt, den bislang geforderten Nährstoffvergleich durch eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen ersetzen zu wollen, um auf diese Weise die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs besser kontrollieren zu können (die BBZ berichtete). Zum anderen sind für die nitratbelasteten Gebiete Sondermaßnahmen geplant.
Dazu zählen ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen sowie ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps. Diese Inhalte seien an die EU-Kommission Ende Februar 2019 übermittelt worden, erklärte der Ministeriumssprecher. Der Text sei zuvor zwischen den Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt abgestimmt worden.