Die Europäische Kommission hat erneut Bedenken wegen der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten in Deutschland geäußert.
EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius hat mit Blick auf die novellierte Düngeverordnung unter anderem gefordert, die Ausweisung der mit Nitrat und durch Phosphat belasteten Gebiete zu überprüfen.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin berichtete, hat EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius in einem Schreiben mit Blick auf die novellierte Düngeverordnung unter anderem gefordert, die Ausweisung der mit Nitrat und durch Phosphat belasteten Gebiete zu überprüfen. Zudem müssten „fundierte Begründungen” für diejenigen Fälle vorgelegt werden, in denen belastete Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen sollten.
Berlin zeigt auf die Länder
Nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums
richtet sich die Brüsseler Kritik damit in erster Linie an die
Bundesländer. Diese müssten bei der Aufklärung mitwirken, wie die von
der Kommission aufgeworfenen Punkte zustande gekommen seien.
Schließlich seien für die Ausweisung der belasteten beziehungsweise
eutrophierten Gebiete die Länder verantwortlich. Das
Bundeslandwirtschaftsministerium erinnerte daran, dass im vergangenen
Jahr gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und den Ländern eine
Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung erarbeitet worden sei, um
die Länder zu unterstützen.
Ziel dieser Vorschrift sei es gewesen, eine bundeseinheitliche und
verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete durch die
Bundesländer sicherzustellen. Die Verwaltungsvorschrift sei am 11.
November 2020 in Kraft getreten, und die Länder hätten bis Ende 2020
Zeit gehabt, ihre als belastet ausgewiesenen Gebiete zu überprüfen und
bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstreicht, dass man bestrebt
sei, „in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das
weitere Vorgehen abzustimmen und alle offenen Fragen zu klären”. Da die
Länder wesentlich für die Umsetzung der Vorgaben für die
Gebietsausweisung verantwortlich seien, werde man sie „dabei auch in die
Pflicht nehmen”. Das Agrarressort kündigte an, gemeinsam mit dem
Umweltministerium der EU-Kommission vorzuschlagen, zeitnah die
angesprochenen Kritikpunkte zu erörtern und auch Ländervertreter an
diesen Gesprächen zu beteiligen.
Verfahren ledigich „ruhend gestellt”
Erst Ende Mai hatte die Bundesregierung betont, dass
nach „langen und schwierigen” Verhandlungen mit der EU-Kommission die
Novellierung der Düngeverordnung vorerst akzeptiert worden sei. Wie
seinerzeit in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Bundestagsfraktion festgestellt wurde, ist das
Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung des Urteils des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) durch die Kommission allerdings noch nicht
eingestellt, „sondern lediglich ruhend gestellt” worden. Zudem führte
die Bundesregierung damals aus, dass die EU-Kommission derzeit die
Ausweisungen der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten
Gebiete durch die Länder prüfe.