Politik | 30. Januar 2020

Brüssel ist immer noch nicht zufrieden

Von AgE
Die EU-Kommission in Brüssel will auch verschärfte Regeln für die Düngeverordnung in Deutschland noch nicht akzeptieren. Erleichterungen scheinen daher noch unrealistischer zu werden. Der DBV fordert sie aber nach wie vor ein.
Die Negativ-Bewertung aus Brüssel gibt der Diskussion um die Düngeverordnung in Deutschland neuen Zündstoff.
Die Europäische Kommission bleibt hinsichtlich der geforderten Verschärfung der Düngeverordnung bei ihrer harten Haltung. Wie am Freitag voriger Woche  aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, reichen der Generaldirektion Umwelt die strengeren Regulierungen nicht aus, die im Referentenentwurf zur Novelle der Düngeverordnung vorgesehen sind.
Etwaige Erleichterungen etwa bei der Düngung unter Bedarf in Roten Gebieten oder beim Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten, wie sie von landwirtschaftlichen Verbänden und Organisationen seit Wochen gefordert werden, rücken damit erst recht in weite Ferne.
Drei Bereiche, die nicht gefallen
Dem Vernehmen nach beziehen sich die aktuellen Brüsseler Einwände im Wesentlichen auf drei Bereiche. So hätten die Länder versäumt, nitratbelastete Gebiete in den Fällen auszuweisen, in denen sich rote Messstellen innerhalb von unbelasteten Grundwasserkörpern befinden würden. Ferner hätten mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz lediglich drei Länder Gebiete mit hoher Phosphatbelastung kenntlich gemacht. Schließlich gehen der Kommission die im Referentenentwurf vorgesehenen strengeren Regelungen zur Düngung auf gefrorenen Böden nicht weit genug.
Der Thüringer Landwirtschaftsminister Professor Benjamin-Immanuel Hoff machte den Bund für die neuerlichen Probleme verantwortlich. „Die Bundesregierung hat diese für die Bäuerinnen und Bauern extrem schwierige Situation im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Kosten, Arbeitsabläufe und Planungsunsicherheit in einer unabhängig davon bereits sehr schwierigen Phase der Landwirtschaft in Deutschland durch ihre langjährige Verzögerungshaltung verursacht”, erklärte der Linken-Politiker.
Jetzt setze die Regierung die Länder unter Druck, „und die Agrarbetriebe zahlen die Rechnung”, so Hoff nach einer Bund-Länder-Telefonkonferenz.
DBV fordert Korrekturen an Düngeverordnung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Forderungen nach grundsätzlichen Korrekturen an der vorgesehenen Novelle der Düngeverordnung bekräftigt. In einer am Rande der Internationalen Grünen Woche (IGW) gefassten Erklärung verlangt das DBV-Präsidium neben einer Neujustierung der Roten Gebiete und einem konzertierten Messstellen-Überprüfungsprogramm von Bund und Ländern die Verankerung von Alternativen und Ausnahmemöglichkeiten für die geplante pauschale Deckelung der Düngung in Höhe von 80 Prozent des Nährstoffbedarfs sowie einen Verzicht auf das geplante Verbot der Andüngung von Zwischenfrüchten. Anstatt der geforderten Begrenzung der Düngung unterhalb des Pflanzenbedarfs fordert der Bauernverband eine verpflichtende Umsetzung von kooperativen Gewässerschutzmaßnahmen. Eine Ausnahme für das Grünland von der Deckelung der Düngung müsse generell gelten und nicht nur als Länderoption. Seine Ablehnung gegenüber einem generellen Düngeverbot von Zwischenfrüchten begründet das Präsidium mit dessen Einschätzung als kontraproduktiv für den Grundwasserschutz.
Zwar müsse es das Ziel sein, Strafzahlungen aus Brüssel abzuwenden und die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und der Europäischen Union zu beenden, räumt das DBV-Präsidium ein. Gleichzeitig müsse jedoch vermieden werden, „dass das Düngerecht ohne qualifizierte Folgenabschätzung im Eilverfahren durchgewinkt und die fachlichen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Düngung und eines präzisen Gewässerschutzes dem politischen Druck geopfert werden”, heißt es in der Erklärung. Für unerlässlich hält das Präsidium angemessene Übergangsfristen für anstehende Verschärfungen sowie eine wirksame Förderung. Schließlich müssten Vorschläge wie vier verschiedene Hangneigungskulissen am Gewässerrand mit jeweils unterschiedlichen Vorgaben deutlich vereinfacht werden.