Politik | 19. Dezember 2019

BLHV zum Eckpunktepapier: „Wir sind noch nicht am Ziel”

Von Padraig Elsner
„Das Ergebnis der Verhandlungen kann uns noch nicht zufriedenstellen,” erklärt BLHV-Präsident Werner Räpple anlässlich der Präsentation des Eckpunktepapiers mit den beiden Ministern Hauk und Untersteller am Mittwoch dieser Woche in Stuttgart.
Bereits bei der Weihnachtspressefahrt von BLHV und ForstBW am Montag voriger Woche machte BLHV-Präsident Werner Räpple (vorne rechts) Landwirtschaftsminister Peter Hauk (vorne links) auf noch offene Knackpunkte beim Thema Pflanzenschutz aufmerksam.
„Es fehlen wichtige Punkte, die einen echten Gesellschaftsvertrag einleiten könnten,” erklärt Räpple. „Zudem ist eine Reduktion der Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030 aus Sicht der Praxis nicht machbar.”
Knackpunkt Pflanzenschutz
Das Ziel sei politisch motiviert und signalisiere, dass nur der Pflanzenschutz Verursacher des Artenschwundes sei, führt Räpple weiter aus und fordert: „Darum muss Landesregierung volle Verantwortung übernehmen und darf nicht die Landwirtschaft vorführen, sollte das Ziel nicht erreicht werden oder sollte über diese Maßnahme die Artenvielfalt nicht ausreichend geschützt werden können.” Die Landwirtschaft sei bereit für eine fachlich fundierte Pflanzenschutzmittelreduktion, erklärt Räpple, „aber wir können nur Zielen zustimmen, von denen wir auch überzeugt sind.”
Das kann man mittragen
Mittragen könne man die biodiversitätssteigernden Maßnahmen zur Schaffung notwendiger Lebensräume in der Kulturlandschaft sowie ein marktorientierter Ausbau der Öko-Landwirtschaft. „Trotz unserer Kritik wollen wir uns an der Weiterentwicklung der Biodiversitätsstrategie beteiligen”, schlussfolgert Räpple, „unser Ziel ist es, die Strategie um essenzielle Punkte zu erweitern”. Auch der Lebensmitteleinzelhandel müsse in die Verantwortung genommen werden und in der Allgemeinbildung müsse man bei den Themen regionale Ernährung sowie Biodiversität spürbar nachbessern, sowie den Flächenverbrauch eindämmen.
Räpple fordert „echten Gesellschaftsvertrag”
„So wie wir es im Volksantrag ,Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg’ fordern”, fügt Räpple hinzu. „Erst wenn diese Punkte eine Rolle spielen, kommen wir einem echten Gesellschaftsvertrag nahe”, so Räpple weiter.
Die Verhandlungen am Runden Tisch waren keineswegs erfolglos, betont Räpple. In den vergangenen Wochen habe sich der BLHV in Stuttgart dafür eingesetzt, dass durch Konkretisierung des Eckpunktepapiers „Weiterentwicklung des Volksbegehrens Rettet die Bienen” der Landwirtschaft in Südbaden keine existenzvernichtenden Auflagen drohen. „Diese Aufgabe haben wir erfüllt und somit den ursprünglichen Gesetzentwurf des Volksbegehrens deutlich entschärft”.
Präsident Räpple erkennt an, dass durch die harten Verhandlungen ein Konsens gefunden wurde, der sich in essenziellen Punkten vom ProBiene-Gesetzentwurf unterscheidet, mit der Folge, dass die Bäuerinnen und Bauern keine ihre Existenz bedrohenden Auflagen zu befürchten hätten.
Bereits Einiges erreicht
Ebenso forderte der BLHV, dass durch das Pflanzenschutzmittelverbot in Naturschutzgebieten kein landwirtschaftlicher Betrieb aufgeben muss. Auch dieser Forderung wurde durch die Aufnahmen einer praxistauglichen Ausnahmereglung entsprochen, so der BLHV. Es wurden demnach praxistaugliche Ausnahmeregelungen vorgelegt, die den Einsatz von bestimmten Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten möglich machen, wenn sie erforderlich sind, um Schadorganismen zu bekämpfen, die erheblichen Schaden in landwirtschaftlichen Kulturen verursachen.
„Diese Regelung ist in Ordnung, wenn die zuständigen Ministerien sie auch anwenden”, erklärt Räpple. Auch andere wichtige Forderungen wurden erfüllt, so Räpple weiter. So soll die Bereitstellung von Refugial-flächen keine einzelbetrieblichen Verpflichtungen zur Folge haben. Und konventionell wirtschaftende Betriebe könnten weiterhin Flächen des Landes pachten, ohne dass sie ihren Betrieb auf biologische Landwirtschaft umstellen. Es werde ausreichen, wenn sie auf diesen Flächen biodiversitätssteigernde Maßnahmen umsetzen.
Volksantrag: Dank und erneuter Aufruf
Mit Abschluss der 51. Kalenderwoche konnten im BLHV-Gebiet über 20.000 beglaubigte Unterschriften zum Volksantrag eingesammelt werden und täglich erreichen Freiburg mehrere hundert zusätzliche Unterschriften. Somit hat sich die Unterschriftenzahl innerhalb einer Woche mehr als verdoppelt, meldet der südbadische Bauernverband.
Der BLHV bedankt sich nochmals ausdrücklich bei allen aktiven Landwirtinnen und Landwirten, die in den vergangenen Wochen intensiv für den Volksantrag geworben haben.
Um mit den Volksantrag Einfluss auf die Weiterentwicklung der Biodiversitätsstrategie nehmen zu können, möchte der BLHV den Volksantrag noch im Januar 2020 einreichen. Dafür ruft der Verband nochmals alle Unterstützer auf, die letzten Reserven zu aktivieren, so dass der Volksantrag so schnell wie möglich eingereicht werden kann.
Der BLHV hat bis dato in seinem südbadischen Verbandsgebiet über 20000 beglaubigte Unterschriften für den Volksantrag eingesammelt.
 
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