„Das Ergebnis der Verhandlungen kann uns noch nicht zufriedenstellen,” erklärt BLHV-Präsident Werner Räpple anlässlich der Präsentation des Eckpunktepapiers mit den beiden Ministern Hauk und Untersteller am Mittwoch dieser Woche in Stuttgart.
Bereits bei der Weihnachtspressefahrt von BLHV und ForstBW am Montag voriger Woche machte BLHV-Präsident Werner Räpple (vorne rechts) Landwirtschaftsminister Peter Hauk (vorne links) auf noch offene Knackpunkte beim Thema Pflanzenschutz aufmerksam.
„Es fehlen wichtige Punkte, die einen echten Gesellschaftsvertrag einleiten könnten,” erklärt Räpple. „Zudem ist eine Reduktion der Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030 aus Sicht der Praxis nicht machbar.”
Knackpunkt Pflanzenschutz
Das Ziel sei politisch motiviert und signalisiere, dass
nur der Pflanzenschutz Verursacher des Artenschwundes sei, führt Räpple
weiter aus und fordert: „Darum muss Landesregierung volle Verantwortung
übernehmen und darf nicht die Landwirtschaft vorführen, sollte das Ziel
nicht erreicht werden oder sollte über diese Maßnahme die Artenvielfalt
nicht ausreichend geschützt werden können.” Die Landwirtschaft sei
bereit für eine fachlich fundierte Pflanzenschutzmittelreduktion,
erklärt Räpple, „aber wir können nur Zielen zustimmen, von denen wir
auch überzeugt sind.”
Das kann man mittragen
Mittragen könne man die biodiversitätssteigernden
Maßnahmen zur Schaffung notwendiger Lebensräume in der Kulturlandschaft
sowie ein marktorientierter Ausbau der Öko-Landwirtschaft. „Trotz
unserer Kritik wollen wir uns an der Weiterentwicklung der Biodiversitätsstrategie
beteiligen”, schlussfolgert Räpple, „unser Ziel ist es, die Strategie um
essenzielle Punkte zu erweitern”. Auch der Lebensmitteleinzelhandel
müsse in die Verantwortung genommen werden und in der Allgemeinbildung
müsse man bei den Themen regionale Ernährung sowie Biodiversität spürbar
nachbessern, sowie den Flächenverbrauch eindämmen.
Räpple fordert „echten Gesellschaftsvertrag”
„So wie wir es im Volksantrag ,Gemeinsam unsere
Umwelt schützen in Baden-Württemberg’ fordern”, fügt Räpple hinzu. „Erst
wenn diese Punkte eine Rolle spielen, kommen wir einem echten
Gesellschaftsvertrag nahe”, so Räpple weiter.
Die Verhandlungen am Runden Tisch waren keineswegs erfolglos, betont
Räpple. In den vergangenen Wochen habe sich der BLHV in Stuttgart dafür
eingesetzt, dass durch Konkretisierung des Eckpunktepapiers
„Weiterentwicklung des Volksbegehrens Rettet die Bienen” der
Landwirtschaft in Südbaden keine existenzvernichtenden Auflagen drohen.
„Diese Aufgabe haben wir erfüllt und somit den ursprünglichen
Gesetzentwurf des Volksbegehrens deutlich entschärft”.
Präsident Räpple erkennt an, dass durch die harten Verhandlungen ein
Konsens gefunden wurde, der sich in essenziellen Punkten vom
ProBiene-Gesetzentwurf unterscheidet, mit der Folge, dass die Bäuerinnen
und Bauern keine ihre Existenz bedrohenden Auflagen zu befürchten
hätten.
Bereits Einiges erreicht
Ebenso forderte der BLHV, dass durch das
Pflanzenschutzmittelverbot in Naturschutzgebieten kein
landwirtschaftlicher Betrieb aufgeben muss. Auch dieser Forderung wurde
durch die Aufnahmen einer praxistauglichen Ausnahmereglung entsprochen,
so der BLHV. Es wurden demnach praxistaugliche Ausnahmeregelungen
vorgelegt, die den Einsatz von bestimmten Pflanzenschutzmitteln in
Naturschutzgebieten möglich machen, wenn sie erforderlich sind, um
Schadorganismen zu bekämpfen, die erheblichen Schaden in
landwirtschaftlichen Kulturen verursachen.
„Diese Regelung ist in Ordnung, wenn die zuständigen Ministerien sie
auch anwenden”, erklärt Räpple. Auch andere wichtige Forderungen wurden
erfüllt, so Räpple weiter. So soll die Bereitstellung von
Refugial-flächen keine einzelbetrieblichen Verpflichtungen zur Folge
haben. Und konventionell wirtschaftende Betriebe könnten weiterhin
Flächen des Landes pachten, ohne dass sie ihren Betrieb auf biologische
Landwirtschaft umstellen. Es werde ausreichen, wenn sie auf diesen
Flächen biodiversitätssteigernde Maßnahmen umsetzen.
Volksantrag: Dank und erneuter Aufruf
Mit Abschluss der 51. Kalenderwoche konnten im BLHV-Gebiet über 20.000 beglaubigte Unterschriften zum Volksantrag eingesammelt werden und täglich erreichen Freiburg mehrere hundert zusätzliche Unterschriften. Somit hat sich die Unterschriftenzahl innerhalb einer Woche mehr als verdoppelt, meldet der südbadische Bauernverband.
Der BLHV bedankt sich nochmals ausdrücklich bei allen aktiven Landwirtinnen und Landwirten, die in den vergangenen Wochen intensiv für den Volksantrag geworben haben.
Um mit den Volksantrag Einfluss auf die Weiterentwicklung der Biodiversitätsstrategie nehmen zu können, möchte der BLHV den Volksantrag noch im Januar 2020 einreichen. Dafür ruft der Verband nochmals alle Unterstützer auf, die letzten Reserven zu aktivieren, so dass der Volksantrag so schnell wie möglich eingereicht werden kann.
Der BLHV hat bis dato in seinem südbadischen Verbandsgebiet über 20000 beglaubigte Unterschriften für den Volksantrag eingesammelt.