BLHV startet Online-Petition
Für den BLHV ist klar, dass in Zeiten des Klimawandels, zunehmender Kalamitäten und fallender Holzpreise jegliche zusätzliche Belastung für den Privatwald schädlich ist. Das Land habe versprochen, dass im Landeswaldgesetz nur die Vorschriften geändert werden, die für die Verwaltungsreform zwingend geändert werden müssen.
Diese Zusage müsse das Land nun einhalten. Außerdem braucht der Privatwald zukünftig die Kompetenz der staatlichen Forstverwaltung nicht nur in der Beratung, sondern auch in der Betreuung, und zwar ohne bürokratische Betreuungsverträge, erklärt der BLHV.
- Wie bisher eine fallweise geförderte Betreuung für Kleinprivatwald jeglicher Größenordnung, zumindest aber bis zu einer Betriebsgröße von 100 Hektar, ohne Bürokratieaufwand.
- In jedem Fall müssen als Bemessungsgrundlage für die Förderung der Betreuung anstatt eines bürokratischen Stundensatzes praxisgerecht ein Festmetersatz sowie die Abwicklung über eine Forstbetriebsgemeinschaft möglich sein.
- Mitarbeiter des Kreisforstamtes und kommunale Förster müssen die Geschäftsführung einer Forstbetriebsgemeinschaft übernehmen können.
- Jegliche Verschärfung der Grundpflichten im Landeswaldgesetz, auch in Zusammenhang mit Förderbedingungen, und neue Auflagen müssen unterbleiben.
- Die Forderungen der Mountainbiker-Lobby nach einer Streichung der Zwei-Meter-Regelung lehnen wir ab. Mountainbikern müssen mit einem klaren Rechtsrahmen Grenzen gesetzt werden.
- Keine Einschränkungen bei der Mitgliedschaft in Forstbetriebsgemeinschaften. Auch Kommunen müssen ohne Einschränkungen weiter Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft sein dürfen.